(Registrieren)

Rundfunk- und Telemedien-Prüffälle der KJM im zweiten Quartal 2011

Geschrieben am 25-07-2011

München (ots) - Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat im
zweiten Quartal 2011 insgesamt 47 Verstöße gegen die Bestimmungen des
Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) festgestellt. 37 davon
kommen aus dem Rundfunk-, 10 aus dem Telemedienbereich. Bei der
Aufsicht über den Rundfunk arbeitet die KJM Hand in Hand mit den
Landesmedienanstalten: Sie beobachten, prüfen und bewerten potenziell
problematische Rundfunkangebote und leiten - bei Feststellen eines
Anfangsverdachts auf einen Verstoß gegen den JMStV - der KJM die
entsprechenden Prüffälle zur Entscheidung zu. Im Internetbereich
unterstützen jugendschutz.net und die Landesmedienanstalten die KJM
bei ihren Aufgaben: So treten jugend-schutz.net oder auch die
Landesmedienanstalten bei der Annahme von Verstößen vorab an die
Anbieter heran und fordern, entsprechende Inhalte freiwillig
herauszunehmen. Auf diese Weise können viele Internet-Fälle ohne
aufwändiges Verfahren geklärt werden. Erst bei Nichtabhilfe oder in
besonders schweren Fällen schreitet die KJM ein. Sowohl im Rundfunk-
als auch im Telemedienbereich kann die KJM nur gegen Anbieter mit
Sitz in Deutschland vorgehen. Indizierungen fallen in das
Aufgabengebiet der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien
(BPjM). Die KJM ist in dem Zusammenhang einerseits für die Abgabe von
Stellungnahmen zu Indizierungsanträgen im Bereich der Telemedien
zuständig und kann andererseits selbst Indizierungsanträge stellen.

Rundfunk

Eine Sendung, viele Verstöße: Im zweiten Quartal 2011 betraf der
Großteil der Rundfunk-Verstöße immer die gleiche
Scripted-Reality-Produktion "X-Diaries - love, sun & fun" (RTL 2).
Sie läuft montags bis freitags um 19 Uhr und wird in der Folgewoche
um 12 Uhr - direkt vor der Ausstrahlung verschiedener
Zeichentrickserien - wiederholt. Die Handlung denken sich
Drehbuchautoren aus, Laienschauspieler spielen sie nach. Das
erschließt sich insbesondere jüngeren Zuschauern allerdings nicht
unbedingt. Ihnen wird der Eindruck vermittelt, es handle sich um
"wahre" Geschichten:

Diese Geschichten erzählen die Erlebnisse deutscher Touristen in
Urlaubsorten wie Rimini oder Ibiza. Jede Woche werden vier neue
Urlaubergruppen vorgestellt, etwa Junggesellenrunden oder
abenteuerlustige Freundinnen. Im Mittelpunkt stehen dabei meist
Partys, Spaß, Beziehungs- und Familienkonflikte - gespickt mit
einschlägigen Klischees. Die einzelnen Episoden werden regelmäßig von
zum Teil freizügigen Bildern vom Strand- und Nachtleben unterbrochen
und mit Kommentaren wie "auf der Insel lassen die Urlauber alle Tabus
hinter sich" oder "Party machen ist das Ziel aller Urlauber"
versehen.

Im zweiten Quartal 2011 stellte die KJM eine
Entwicklungsbeeinträchtigung für unter 16-Jährige (Sendezeitgrenze 22
bis 6 Uhr) in 11 "X-Diaries"-Fällen fest. Eine
Entwicklungsbe-einträchtigung für unter 12-Jährige (Sendezeitgrenze
20 bis 6 Uhr) stellte die KJM in 20 "X-Diaries"-Fällen fest. Die
Entwicklungsbeeinträchtigung begründete die KJM jeweils vor allem mit
der aufdringliche Darstellung der Themen Sex und Alkohol und der
derb-zotigen Sprachwahl. Aufgrund der für Heranwachsende nicht zu
erkennenden Fiktionalität der Sendung ist eine sozialethische
Desorientierung für unter 16-Jährige oder für unter 12-Jährige zu
befürchten.

Keine dieser Folgen hatte RTL 2 vorab der Freiwilligen
Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) vorgelegt. Das hat sich aufgrund der
Entscheidungen - und nicht zuletzt wegen der damit verbundenen
Maßnahmen - der KJM jetzt geändert: Alle aktuell laufenden Folgen
prüfte die FSF vor Ausstrahlung, so dass die jetzige Staffel aus
Sicht der KJM bisher jugendschutzrechtlich unproblematisch ist.

16 von insgesamt 60 problematischen "X-Diaries"-Folgen befinden
sich noch im Prüfverfahren der KJM.

Zu den weiteren Rundfunk-Verstößen im zweiten Quartal 2011:

Eine Folge der Wrestlingshow "TNA Impact!", die ohne Vorsperre auf
Sky (Kanal Sport 2) um 22.15 Uhr lief, bewertete die KJM mit
Entwicklungsbeeinträchtigung für unter 18-Jährige (Sendezeitgrenze 23
bis 6 Uhr). Die in der Sendung enthaltene Gewalt geht über das
hinaus, was bei Wrestling als genretypisch einzustufen ist. Es
besteht daher die Gefahr einer sozial-ethisch desorientierenden
Wirkung auf Zuschauer unter 18 Jahren.

Entwicklungsbeeinträchtigung für unter 16-Jährige (Sendezeitgrenze
22 bis 6 Uhr) stellte die KJM bei der Episode "XXX Wife" der
Animationsserie "Stroker and Hoop" (ohne Vorsperre auf TNT Serie, um
6 Uhr) fest. Die Episode hatte der FSF zur Prüfung vorgelegen und war
für das Spätabendprogramm ab 22 Uhr freigegeben worden. Die KJM
teilte die Einschätzung der FSF aufgrund der durchgehend
sexualisierten Handlung prinzipiell: Zwar werden sexuelle Handlungen
meist nur angedeutet, doch die Sprache ist über weite Strecken sehr
vulgär. Hinzu kommen die mehrfache Andeutung von sexuellen Handlungen
sowie Anspielungen auf absolut unzulässige Inhalte wie Sodomie. Auch
wenn es sich bei der Serie um eine Parodie auf so genannte "Buddy
Cop"-Serien handelt, kann sich das aus Sicht des Jugendschutzes
allenfalls auf Zuschauer ab 16 Jahren relativierend auswirken.

Auch eine Liveberichterstattung zu einem "Geiseldrama in Manila",
die im Tagesprogamm von N24 um 13.45 Uhr lief, stufte die KJM als
entwicklungsbeeinträchtigend für unter 16-Jährige ein. Es wurde über
das blutige Ende einer Geiselnahme berichtet, Live-Bilder des
philippinischen Fernsehens übernommen und aus dem Off kommentiert.
Dabei zeigte der Sender in mehreren Einstellungen - auch in
Nahaufnahme - die Leiche des erschossenen Geiselnehmers, sowie die
geborgenen, teils toten Geiseln. Die KJM ist der Meinung, dass
Zuschauer unter 16 Jahre noch nicht die Kompetenz im Umgang mit
Nachrichten haben, die für die Verarbeitung solch belastender Bilder
notwendig ist. Da Live-Angebote der Selbstkontrolle nicht vorab
vorgelegt werden können, musste die KJM vor der Entscheidung über
Maßnahmen zunächst die FSF befassen. Die FSF sah bei dem Angebot
jedoch keine Beeinträchtigung für Kinder und Jugendliche.
Rechtsaufsichtliche Schritte waren hier daher nicht zulässig.

In drei weiteren Fällen stellte die KJM eine
Entwicklungsbeeinträchtigung für unter 12-Jährige fest:

Bei einer Episode mit dem bezeichnenden Titel "Over the Rainblow"
der US-Comedyserie "The Hard Times of RJ Berger", die Viva um 17.15
Uhr ausstrahlte. Die Serie dreht sich um eine Gruppe von High School
Schülern. Im Mittelpunkt steht der sozial eher inkompetente,
unauffällige und nicht sehr attraktive RJ Berger. In der genannten
Folge bekommt RJ eine neue Nachbarin und Mitschülerin, mit der er Sex
haben will. Die KJM stellte fest, dass die Episode sexuelle Themen
enthält, die dem Entwicklungsstand von Kindern unter 12 Jahren nicht
entsprechen und von ihnen nicht eingeordnet werden können.
Beispielsweise werden Oral- und Analverkehr thematisiert,
Vulgärsprache ist der vorliegende Umgangston. Die Sendung hatte der
FSF vorgelegen und war für das Tagesprogramm freigegeben worden. Auch
in dem Fall kann die KJM keine Maßnahmen ergreifen, da die FSF ihren
Beurteilungsspielraum nicht überschritten hat.

Eine Ausgabe der Doku-Soap "Der Promi-Trödeltrupp" (RTL 2, 17 Uhr)
zeigte, wie die Prostituierte Molly Luft verschiedene einschlägige
Gegenstände aus ihrem Besitz zu Geld macht. Dabei wird Prostitution
positiv dargestellt. Zudem zeigt RTL 2 verschiedene Sexualpraktiken
in Formen, die junge Zuschauer bei der Entwicklung ihrer eigenen
Sexualität beeinträchtigen können. Die Sendung enthält zudem eine
Fülle von zweideutigen Anspielungen. Daher bewertete die KJM das
Angebot als entwicklungsbeeinträchtigend für unter 12-Jährige.

In der Pro Sieben-Nachrichtensendung "Newstime" um 18 Uhr wurde
über den preisgekrönten Spielfilm "Lebanon" berichtet. In dem
zugehörigen Trailer zum Film reiht sich ein gewalttätiges Ereignis an
das nächste. Der Nachrichtenbeitrag zeigte Ausschnitte daraus und
kommentierte sie mittels Vergleichen zu realen Kriegsereignissen.
Dadurch wurde Authentizität suggeriert. Die KJM sah vor allem
aufgrund der Verquickung von Nachrichten und Filmausschnitten mit
großer Realitätsnähe für Kinder unter 12 Jahren keine Möglichkeit,
Realität und Fiktion zu trennen. Daher ist davon auszugehen, dass
unter 12-Jährige von diesen schockierenden Bildern nachhaltig
beeinträchtigt werden.

Telemedien

Die Jugendschutzrelevanz von Internet-Inhalten ist in der Regel
ungleich höher als die von Fernseh-Sendungen. Weil Angebote im Netz
außerdem nicht nur zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern meist über
einen längeren Zeitraum online sind, berichtet die KJM über die
Verstöße in Telemedien anonymisiert:

Drei Angebote sind nach dem JMStV absolut unzulässig. Eines
leugnet den Holocaust und macht volksverhetzende Inhalte zugänglich,
eines zeigt Minderjährige in unnatürlich ge-schlechtsbetonter
Körperhaltung und eines verknüpft Sexualität und reale Gewalt.

Vier Verstöße beziehen sich auf Angebote, die einfache Pornografie
beinhalten. In Telemedien darf einfache Pornografie nur ausnahmsweise
innerhalb geschlossener Benutzergruppen zugänglich gemacht werden.
Ist das nicht der Fall, liegt ein Verstoß gegen den JMStV vor.

Drei Angebote stellen aufgrund entwicklungsbeeinträchtigender
Inhalte einen Verstoß gegen die Bestimmungen des JMStV dar: Die
Mehrheit davon zeigte zum Zeitpunkt der Beobachtung erotische Bilder
und explizite Schilderungen sexueller Vorgänge - auch bizarrer
Sexualpraktiken - unterhalb der Pornografieschwelle.

In 22 Fällen wurde das Verfahren eingestellt, da die
jugendschutzrelevanten Inhalte nach der Anhörung des Anbieters
entfernt worden und auch die weiteren Voraussetzungen für eine
Einstellung (kein absolut unzulässiges Angebot, kein
Wiederholungstäter) gegeben waren.

Die KJM beschloss - je nach Art und Schwere der Verstöße -
Beanstandungen, Untersagungen und/oder Bußgelder. Die entsprechenden
Verwaltungs- und Ordnungswidrigkeitenverfahren führen die jeweils
zuständigen Landesmedienanstalten durch. Strafrechtlich relevante
Inhalte gibt die KJM an die zuständigen Staatsanwaltschaften ab.

In 64 Fällen beantragte die KJM im zweiten Quartal 2011 die
Indizierung eines Telemedienangebots bei der BPjM. Die Anträge
bezogen sich zum Großteil auf Internetangebote mit pornografischen
Darstellungen. In weiteren 33 Fällen gab die KJM eine Stellungnahme
zu Indizierungsanträgen anderer antragsberechtigter Stellen bei der
BPjM ab, die von der BPjM bei ihrer Entscheidung maßgeblich zu
berücksichtigen sind.

Damit befasste sich die KJM seit ihrer Gründung im April 2003 mit
rund 4.250 Fällen - mit fast 870 im Rundfunk und 3380 in Telemedien.



Pressekontakt:
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Leiterin der
KJM-Stabsstelle, Verena Weigand, Tel. 089/63808-262 oder E-Mail
stabsstelle@kjm-online.de.


Kontaktinformationen:

Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.

Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.

Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.

http://www.bankkaufmann.com/topics.html

Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.

@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf

E-Mail: media(at)at-symbol.de

344061

weitere Artikel:
  • Bully(ges) Wochenende: ProSieben top mit "Lissi", "Schuh des Manitu" und "(T)Raumschiff Surprise" Unterföhring (ots) - 25. Juli 2011. Deutschlands erfolgreichster Kinomacher beweist erneut seine Extraklasse: Mit dem Bully-Weekend traf ProSieben voll den Geschmack der 14- bis 49-Jährigen. Bereits am Freitag (22.07.) hatte der Sender mit "(T)Raumschiff Surprise - Periode 1" (19,3 % MA) und am Samstag (23.07.) mit "Der Schuh des Manitu - Extra Large" (19,2 % MA) den Abend dominiert. Auch am Sonntagabend errang Michael "Bully" Herbigs Animationsspaß "Lissi und der wilde Kaiser" mit 17,8 Prozent Marktanteil die Prime-Time-Führung. mehr...

  • Das Erste: "Sturm der Liebe": Barbaras Ende naht Nicola Tiggeler verlässt Ende September 2011 die Erfolgstelenovela München (ots) - Das Gute siegt, das Böse verliert. Dieses Telenovela-Prinzip gilt auch für "Sturm der Liebe": Die boshafte Barbara von Heidenberg (Nicola Tiggeler) versucht mit aller Gewalt, ihre Rache an den Saalfelds (Mona Seefried, Dirk Galuba und Lorenzo Patané) auszulassen - droht diesmal aber zu scheitern ... Voraussichtlich am 28. September 2011 ist Nicola Tiggeler als Barbara von Heidenberg das vorerst letzte Mal in "Sturm der Liebe" zu sehen. In Folge 1384 verschwindet sie ... Für immer? Oder werden sich ihre Fans irgendwann mehr...

  • Das Erste: Drehstart für die neue Vorabendserie "Alles Klara" mit Wolke Hegenbarth und Felix Eitner am 26. Juli 2011 München (ots) - Das Verbrechen schläft nie - auch nicht im Harz: die Erfolgsautoren Michael Baier ("Um Himmels Willen") und Jürgen Werner ("Forsthaus Falkenau") lassen Wolke Hegenbarth und Felix Eitner in "Alles Klara" zusammen für Recht und Ordnung sorgen. Sympathisch, witzig und manchmal etwas chaotisch sorgen die quirlige Sekretärin Klara Degen (Wolke Hegenbarth) und Hauptkommissar Paul Kleinert (Felix Eitner) dafür, dass im reizvollen Harz alles mit rechten Dingen zugeht. Gedreht wird "Alles Klara" voraussichtlich bis Dezember mehr...

  • Schlank durch Stillen - Umfrage: Ein Drittel der Mütter nimmt nach der Schwangerschaft vor allem durchs Stillen ab - Am effektivsten gesunde Ernährung - Experten warnen vor Diäten Baierbrunn (ots) - Stillen ist ein wahrer Kalorienkiller nach einer Schwangerschaft. Mehr als ein Drittel (36, 3 %) der Frauen, die in den vergangenen vier Jahren ein oder mehrere Kinder bekommen haben, haben vor allem durchs Stillen wieder abgenommen. Das ist das Ergebnis einer Umfrage im Auftrag des Apothekenmagazins "BABY und Familie". Natürlich gibt es auch noch andere Wege, um wieder "in Form" zu kommen. So berichten vier von zehn Frauen (42,1 %), sie hätten sich nach ihrer Schwangerschaft besonders bewusst ernährt, um abzuspecken. mehr...

  • Camp-Trophy 2011 / Noch bis August mitmachen, abstimmen und gewinnen München (ots) - Die Camp Trophy, der Wettbewerb den der ADAC Camping-Caravaning-Führer und der Wohnmobilhersteller Knaus Tabbert im Herbst 2010 ausgeschrieben haben, geht in die letzte Runde. Die zehn Teilnehmer-Teams sind seit knapp sieben Monaten mit ihrem Wunschfahrzeug in ganz Europa unterwegs und haben die Aufgabe ihre Erlebnisse unter www.adac.de/campingfuehrer zu schildern. Noch bis Mitte August können die Teilnehmer um den Sieg, die Gunst der Leser und einen Gutschein für ein Campingfahrzeug im Wert von 25 500 Euro kämpfen. mehr...

Mehr zu dem Thema Sonstiges

Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:

Sat1.de mit neuem Online-Spiele-Portal Sat1Spiele.de / SevenOne Intermedia baut Bereich Games weiter aus

durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht