EANS-News: austriamicrosystems AG / Einladung zur außerordentlichen
Hauptversammlung (ISIN AT0000920863)
Geschrieben am 02-08-2011 |
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Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
Emittent/Meldungsgeber verantwortlich.
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Hauptversammlungen/Vorstandssitzungen
Unterpremstaetten, 2. August 2011 (euro adhoc) - Wir laden hiermit
unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
außerordentlichen Hauptversammlung der austriamicrosystems AG
am Donnerstag, dem 25.08.2011, um 10.00 Uhr, im Schloß Premstätten,
8141 Unterpremstätten, Tobelbaderstraße 30, in den Räumen der
Gesellschaft.
Tagesordnung
1. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 8 Abs (1) (Erhöhung
der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder auf höchstens zwölf Mitglieder).
2. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 21 Abs (2)
(Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern bedarf künftig einer Mehrheit von drei
Viertel der abgegebenen Stimmen)
3. Wahlen in den Aufsichtsrat
4. Bericht über den SOP TAOS (Texas Advanced Optoelectronic Solutions,
Inc.)
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Folgende Unterlagen liegen spätestens ab 04. August 2011 zur Einsicht
der Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft Schloß
Premstätten, 8141 Unterpremstätten, Tobelbaderstraße 30, Investor
Relations, Moritz M. Gmeiner, auf:
- Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 1 - 3, -
Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP
3 gemäß § 87 Abs. 2 AktG.
Diese Unterlagen, sowie der vollständige Text dieser Einberufung und
das Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß
§ 114 AktG, sind spätestens ab 04. August 2011 außerdem im Internet
unter www.austriamicrosystems.com zugänglich und werden auch in der
Hauptversammlung aufliegen.
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110, 118 UND 119
AKTG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und
die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser
Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte
auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am
08. August 2011 der Gesellschaft ausschließlich an die Adresse Schloß
Premstätten, 8141 Unterpremstätten, Tobelbaderstraße 30, General
Counsel, Jann H. Siefken, zugeht. Jedem so beantragten
Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung
beiliegen. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die Antragstellenden
Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der
Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge samt Begründung und einer allfälligen Stellungnahme
des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Textform spätestens am 16. August 2011 der Gesellschaft entweder per
Telefax an +43 (3136) 500 5420 oder an austriamicrosystems AG, Schloß
Premstätten, 8141 Unterpremstätten, Tobelbaderstraße 30, General
Counsel, Jann H. Siefken, oder per E-Mail
agm@austriamicrosystems.com, wobei das Verlangen in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei
einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsrats-Mitglieds tritt an die
Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß
§ 87 Abs. 2 AktG. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes zur Ausübung
dieses Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die
Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt
der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein
darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung
wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder
einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen,
oder ihre Erteilung strafbar wäre.
Jeder Aktionär ist berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt
der Tagesordnung Anträge zu stellen. Voraussetzung hiefür ist der
Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinne der Einberufung.
Ausdrücklich wird auf Folgendes hingewiesen: Personen zur Wahl in den
Aufsichtsrat (Punkt 2 der Tagesordnung) können nur von Aktionären,
die zusammen mindestens 1 % des Grundkapitals halten, vorgeschlagen
werden. Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am 16. August 2011 in
der oben angeführten Weise der Gesellschaft zugehen.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den
§§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite
der Gesellschaft www.austriamicrosystems.com zugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach
dem Anteilsbesitz am Ende des 15. August 2011, 24.00 Uhr Wiener Zeit
(Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an
diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.Bei
depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des
Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG, die der Gesellschaft spätestens am 22. August 2011,
ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss.
Per Post oder per Boten:
austriamicrosystems AG,
Schloß Premstätten,
Tobelbaderstraße 30,
8141 Unterpremstätten
Per SWIFT GIBAATWGGMS (Message Type MT598; unbedingt ISIN
AT0000920863 im Text angeben)
Per Telefax
+43 (1) 8900 500 - 86
Per E-Mail anmeldung.austriamicrosystems@hauptversammlung.at, wobei
die Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz
in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in
einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende
Angaben zu enthalten: - Angaben über den Aussteller: Name/Firma und
Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten
gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code), - Angaben über den Aktionär:
Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen,
gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,
- Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN
AT0000920863, Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, Zeitpunkt,
auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Darüber hinaus werden Depotbestätigungen von SIX SegaInterSettle AG,
Olten, Schweiz, akzeptiert. Die Depotbestätigung als Nachweis des
Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf
den oben genannten Nachweisstichtag 15. August 2011 beziehen. Die
Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.
Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw.
durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre
können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw.
Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des
Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie
der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer
bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person)
in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
bevollmächtigt werden können.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der
nachgenannten Adressen zugehen:
Per Post oder per Boten:
austriamicrosystems AG,
Schloß Premstätten,
Tobelbaderstraße 30,
8141 Unterpremstätten
Per Telefax
+43 (1) 8900 500 - 86
Per E-Mail anmeldung.austriamicrosystems@hauptversammlung.at, wobei
die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist
Am Tag der Hauptversammlung selbst ausschließlich:
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der
Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.austriamicrosystems.com
abrufbar. Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei
der Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht
spätestens am 24. August 2011, 16 Uhr, bei der Gesellschaft
einzulangen.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht
erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung
die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die
Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs. 3 AktG sinngemäß. Als
besonderer Service steht den Aktionärinnen und Aktionären ein
unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene
Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung; nämlich
Notar Dr. Walter Pisk, 8010 Graz, Raubergasse 20; hiefür ist auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.austriamicrosystems.com ein
spezielles Vollmachtsformular abrufbar.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Per 25.07.2011 beträgt das Grundkapital der Gesellschaft Nominale EUR
33.370.413,45 und ist eingeteilt in 13`775`607 Stückaktien. Jede
Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält per 25.07.2011
950`018 Stück eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. Die
Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt sohin
12`825`589 Stück.
Um einen reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu
ermöglichen, werden die Aktionärinnen und Aktionäre gebeten, sich
rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung am Ort derselben
einzufinden. Die Aktionärinnen und Aktionäre werden gebeten einen
amtlichen, gültigen Lichtbildausweis mitzubringen. Der Einlass zur
Behebung der Stimmkarten beginnt um 09.00 Uhr.
Unterpremstätten, im August 2011
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Moritz M. Gmeiner
Director Investor Relations
Tel: +43 3136 500-5970
Fax: +43 3136 500-5420
Email: investor@austriamicrosystems.com
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Unternehmen: austriamicrosystems AG
Schloß Premstaetten
A-8141 Unterpremstaetten
Telefon: +43 3136 500-0
FAX: +43 3136 500-5420
Email: investor@austriamicrosystems.com
WWW: www.austriamicrosystems.com
Branche: Technologie
ISIN: AT0000920863
Indizes:
Börsen: Amtlicher Markt: SIX Swiss Exchange
Sprache: Deutsch
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