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Behörden und Wiesenhof Möckern räumen letzte Diskussionspunkte aus

Geschrieben am 04-08-2011

Rechterfeld (ots) - Zwischengutachten des staatlichen
Max-Rubner-Institutes bestätigt: Kühlung ist hygienisch einwandfrei

"Die praktizierte Kühlung und anschließende Frostung im Wiesenhof
Schlacht- und Verarbeitungsbetrieb Möckern ist ein hygienisch
einwandfreies Verfahren. Die von der zuständigen Behörde geforderte
Ausweitung der Sprühkühlung führt nicht zu einem schnelleren
Erreichen der in Anhang III Abschnitt II Kap. IV Nr. 8 Verordnung
(EG) Nr. 853/2004 geforderten 4°C Schlachtkörper-temperatur, sondern
birgt eher Hygienerisiken." Zu diesem Ergebnis kommt ein
Zwischengutachten, das die PHW-Gruppe beim staatlichen
Max-Rubner-Institut in Auftrag gegeben hatte. Hintergrund des
Gutachtens ist die in den vergangenen Monaten in der Öffentlichkeit
geführte Diskussion um Kühltemperaturen in dem Frost-Schlachtbetrieb.
Ungeachtet dieser Stellungnahme wird Wiesenhof Möckern auf eigene
Initiative in den Ausbau der Kühlanlage investieren und hat dafür
bereits einen Antrag bei den Behörden gestellt. In den vergangenen
Monaten hatten Behörden und Wiesenhof beim Thema Kühlung und beim
Thema Fleischbeschau unterschiedliche Auffassungen über die Auslegung
der entsprechenden EU-Verordnung und über die Definition der
Genehmigung vertreten.

Mittlerweile haben beide Seiten alle Diskussionspunkte ausgeräumt.
Zwischen Behörden und Wiesenhof besteht Einigkeit darüber, dass der
Betrieb stets über die erforderliche Betriebsgenehmigung verfügte. Am
2. August bestätigte das Landesverwaltungsamt, dass die am 26. August
2010 erteilte Zulassung geändert werde. So darf der Betrieb bis die
erweiterte Kühlung steht ausschließlich tiefgefrorenes
Geflügelfleisch in den Verkehr bringen.

Beim Thema "Beschauzeiten/Fleischbeschau" waren Behörden und
Wiesenhof unterschiedlicher Meinung über die Auslegung der
EU-Verordnung VO (EG) Nr. 853/2004, die eine "ordnungsgemäße
Fleischbeschau" regelt. Im Kern ging es dabei um die
Untersuchungszeit pro Tier und die erlaubten Abweichungen von dieser
Zeit. Mittlerweile hat das Landesverwaltungsamt die
Beschauarbeitsplätze neu definiert. Der Landkreis, in dessen
hoheitliche Verantwortung die Fleischbeschau fällt, wird die neuen
Anforderungen umsetzen.

Michael Schönewolf, Geschäftsführer von Wiesenhof Möckern: "Wir
sind froh darüber, dass wir jetzt alle Diskussionspunkte ausgeräumt
und damit auch rechtliche Klarheit haben. Fakt ist: Unser Betrieb
arbeitet technisch auf höchstem Niveau, erfüllt alle Anforderungen an
die Lebensmittelhygiene in vollem Umfang und ist auch in
internationalem Maßstab ein Vorbildbetrieb. Es ist bedauerlich, dass
durch zwei Medienberichte ein anderer Eindruck entstanden ist."
Wiesenhof hat in den vergangenen Jahren über 20 Mio. Euro in moderne
Schlacht-, Zerlege-, Kühl- und Verpackungstechnik investiert.
Weiterer Beleg für die unbedingte Lebensmittelsicherheit und das
hervorragende Hygieneniveau ist das sehr gute Abschneiden von -
teilweise unangekündigten - Kontrollen/Audits durch verschiedene
Handelsunternehmen und unabhängige Zertifizierungsfirmen seit April
2011. Die Ergebnisse belegen, dass der Betrieb - wie schon in den
Vorjahren - alle hygienischen sowie lebensmittelrechtlichen
Anforderungen in vollem Umfang erfüllt. Zuletzt hatten Kontrolleure
des britischen Lebensmittelstandards B R C Wiesenhof Möckern am 25.
und 26. Juli 2011 umfassend überprüft. Das Resultat: Der Betrieb
schloss mit dem sogenannten "A Grade" - das entspricht der höchsten
Bewertung - ab.



Pressekontakt:
Frank Schroedter, Engel & Zimmermann AG
Unternehmensberatung für Kommunikation
Schloss Fußberg, Am Schlosspark 15, 82131 Gauting
Tel.: 089/89 35 633, Fax: 089/89 39 84 29
E-Mail: info@engel-zimmermann.de


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