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Studienplatz-Ablehnung: Einklagen in vielen Fächern erfolgreich

Geschrieben am 10-08-2011

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Studienplatz einklagen
http://ots.de/vwJJF
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Hamburg (ots) - Studienplatzklage-Anwalt Dirk Naumann zu Grünberg
sieht an vielen Universitäten und Fachhochschulen gute Chancen für
abgelehnte Bewerber. Die Studienplatzklage bietet Abiturienten die
Möglichkeit, unabhängig von Note und Wartezeit das Wunschfach im
Wintersemester 2011/12 zu studieren.

Viele Abiturienten erhalten derzeit die Ablehnungsbescheide. Die
Begründung: Abiturnote zu schlecht, Wartezeit zu gering. Zum Teil
müssen selbst gute Abiturienten jahrelang warten, obwohl sie sich bei
vielen Hochschulen beworben haben.

"Hier kann die Studienplatzklage helfen", sagt Rechtsanwalt Dirk
Naumann zu Grünberg, der über 5.000 solcher Verfahren bereits betreut
hat: "Viele Abiturienten wissen nicht, dass man sich in jedem
zulassungsbeschränkten Fach einklagen kann - egal welche Note man
hat." Zahlreiche Hochschulen sparen nämlich Studienplatze ein - zu
Unrecht. Diese Studienplätze erhält aber dann nur derjenige, der
erfolgreich klagt. Mehrere hundert Studienplätze werden so jedes Jahr
bundesweit noch an Studienplatzkläger vergeben.

Neben Medizin, Zahnmedizin und Tiermedizin sind auch Fächer, die
von den Hochschulen direkt vergeben werden, Gegenstand der
Studienplatzklage. Studienplatzklage-Speizialist Naumann zu Grünberg:
"In vielen dieser Fächer sind die Chancen sehr gut. In Psychologie
zum Beispiel haben wir für nahezu alle unsere Mandanten Studienplätze
bekommen." Auch in Fächern wie BWL, Jura, Soziale Arbeit, Lehramt,
Sport oder Medien und Kommunikation sieht er gute Erfolgsaussichten.

"Wichtig dabei ist aber, dass Fristen eingehalten und mit
Strategie geklagt wird", sagt Rechtsanwalt Naumann zu Grünberg. Denn
sobald ein Ablehnungsbescheid da ist, muss innerhalb eines Monats
Widerspruch eingelegt werden. Bei einigen Universitäten muss gegen
den Ablehnungsbescheid auch gleich Klage erhoben werden.

Aktuelle Informationen zur Studienplatzklage veröffentlicht
Rechtsanwalt Naumann zu Grünberg auf seiner Homepage (
www.uni-recht.de ) und bietet kostenfreie Info-Blätter an.



Pressekontakt:
Dennis Hillemann, Rechtsanwalt | Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Naumann zu Grünberg Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Schwerpunktkanzlei für Hochschul-, Prüfungs- und Berufsrecht
Rothenbaumchaussee 38
20148 Hamburg
Telefon (040) 413 087 50
Telefax (040) 413 087 51
eMail: info@uni-recht.de
Internet: www.uni-recht.de


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