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"Kein Anspruch auf die Verwertung von Forschungsergebnissen": Stifterverband gibt Empfehlungen für die Errichtung von Stiftungsprofessuren

Geschrieben am 11-08-2011

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Code of Conduct
http://ots.de/lm76T
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Essen (ots) - Der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft hat
Empfehlungen zur Zusammenarbeit von Hochschulen und Unternehmen bei
der Errichtung von Stiftungsprofessuren veröffentlicht. Der sog. Code
of Conduct entwirft einen einvernehmlichen Handlungsrahmen zwischen
Geldgeber und Hochschule.

Die Empfehlungen dienen maßgeblich dazu, die Unabhängigkeit der
Hochschule zu wahren und die Freiheit von Forschung und Lehre zu
gewährleisten. So heißt es in den Empfehlungen: "Die Hochschulen
entscheiden frei über die Annahme von Stiftungsprofessuren.
Hochschule und Förderer verständigen sich einvernehmlich über das zu
bearbeitende Forschungsfeld. Der Geldgeber nimmt später keinen
Einfluss auf Forschung und Lehre und die Veröffentlichung von
Forschungsergebnissen. Die Besetzung der Stiftungsprofessur findet in
Übereinstimmung mit den Hochschulgesetzen der Länder statt. [...] Es
besteht kein Anspruch des Förderers auf die Verwertung von
Forschungsergebnissen."

Die vom Stifterverband betreuten Stiftungsprofessuren folgen dem
Code of Conduct. Seit Mitte der Achtziger Jahre hat der
Stifterverband mehrere Hundert privat finanzierte Professuren
eingerichtet. Aktuell wird die Zahl der Stiftungsprofessuren auf rund
1.000 geschätzt, bei knapp 40.000 Professoren in Deutschland
insgesamt.

Der Generalsekretär des Stifterverbandes Andreas Schlüter kann die
zuletzt von emeritierten Professoren und der Partei Die Linke
geäußerte Kritik nicht nachvollziehen, Stiftungsprofessuren
untergrüben die Freiheit der Forschung. "Die private Finanzierung
ermöglicht es den Hochschulen erst, sich neue Forschungsgebiete zu
erschließen", sagt Schlüter. Da die Errichtung einer
Stiftungsprofessur einvernehmlich und nach Recht und Gesetz erfolge,
sei die im Grundgesetz geschützte Freiheit von Forschung und Lehre
gewährleistet. Schlüter macht allerdings auch klar, dass
Stiftungsprofessuren kein Instrument zur Durchführung von
Auftragsforschung sind. "Andere Formen der Kooperation zwischen
Wirtschaft und Wissenschaft folgen anderen Regeln. Die
Kooperationspartner sind gut beraten, die unterschiedlichen Formen
der Zusammenarbeit separat zu regeln", empfiehlt Schlüter.

Der Code of Conduct im Internet:
www.stifterverband.de/stiftungsprofessuren-coc



Pressekontakt:

Frank Stäudner
Leiter Kommunikation und Presse
Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft
Tel.: (0201) 8401 158
E-Mail: frank.staeudner@stifterverband.de


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