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rbb muss NPD-Werbespot nicht senden

Geschrieben am 18-08-2011

Berlin (ots) - Das Verwaltungsgericht Berlin hat heute
entschieden, dass der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) einen
Wahlwerbespot der NPD nicht senden muss. Das Gericht folgte damit der
Auffassung des rbb, wonach der Spot den Straftatbestand der
Volksverhetzung erfüllt.

Gegen diesen Bescheid kann die NPD nun Beschwerde beim
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.

"Das Gericht hat unsere rechtliche Einschätzung bestätigt. Damit
bleibt es dabei: Wir werden den Spot nicht senden", sagt
rbb-Intendantin Dagmar Reim.

Der rbb hat die Ausstrahlung des NPD-Wahlwerbespots am vergangenen
Freitag (12.08.2011) mit der Begründung abgelehnt, der Spot erwecke
den Eindruck, dass ausschließlich Menschen ausländischer Herkunft die
im Spot genannten und gezeigten Straftaten begingen. Der Spot sei
damit geeignet, diesen Teil der Bevölkerung zu beschimpfen,
verächtlich zu machen oder zu verleumden. Nach Einschätzung des rbb
erfüllt er damit den Straftatbestand der Volksverhetzung.

Wahlwerbespots laufen grundsätzlich außerhalb der redaktionellen
Verantwortung des Senders. Für den Inhalt tragen allein die Parteien
die volle rechtliche Verantwortung. Unbeschadet dessen kann der
Sender die Ausstrahlung ablehnen, wenn der Spot einen evidenten und
schwerwiegenden Verstoß gegen die allgemeinen Gesetze enthält.

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Pressekontakt:
Volker Schreck, rbb-Presseteam,
Telefon: (030) 97 99 3-12 101 bis - 12 102.


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