Berlin droht Prozess-Lawine / Berliner Spielhallengesetz ein Fall für die Justiz
Geschrieben am 19-08-2011 |
Espelkamp/Berlin (ots) - Ein Unternehmen der Gauselmann Gruppe,
die in Berlin mehrere moderne Spielcenter unter dem Markennamen
"Merkur-Spielothek" und "Merkur Casino" betreibt, hat Klage gegen das
Berliner Spielhallengesetz erhoben. Mit der Klage soll die
Verfassungswidrigkeit und Unanwendbarkeit des Gesetzes festgestellt
werden.
"Nach unserer Auffassung", so Unternehmenssprecher Mario
Hoffmeister "greift das Berliner Spielhallengesetz in unzulässiger
Weise in unser Grundrecht auf Berufsfreiheit ein und führt darüber zu
einer grundgesetzwidrigen Enteignung." Das Spielhallengesetz sieht
vor, dass nach einer Frist von fünf Jahren alle
Spielhallenerlaubnisse erlöschen. Das erfüllt nach Auffassung der von
der Gauselmann Gruppe beauftragten Rechtsanwälte ganz klar den
Tatbestand der grundrechtswidrigen Enteignung, die nicht nur die
Betreiber von Spielstätten, sondern auch Hauseigentümer und Vermieter
trifft. Diese Rechtsverstöße reichen eigentlich allein schon aus, um
das Gesetz zu Fall zu bringen. Trotzdem geht die Gauselmann Gruppe
auch noch wegen anderer gravierender Rechtsverstöße gegen das Gesetz
vor. So verlangt das Berliner Spielhallengesetz von den
Spielhallenbetreibern, dass sie gegen die Bestimmungen des
Datenschutzes verstoßen, indem sie persönliche Daten von den
Spielgästen abfordern und notieren sollen. Der Unternehmenssprecher
kommentiert: "Unsere Spielgäste haben ein Recht darauf, dass wir ihre
persönlichen Daten schützen. Daran werden wir uns halten und deswegen
auch in diesem Punkt gegen das Berliner Gesetz klagen und wir werden
nicht die einzigen sein, die dagegen klagen."
Geradezu paradox sei es, so die Gauselmann Gruppe, dass das
Berliner Spielhallengesetz die legalen Spielangebote beschränkt und
die illegalen begünstigt. Der Unternehmenssprecher dazu: "Das Gesetz
will die sogenannte Spielhallenflut in Berlin bekämpfen. Der Schuss
geht nach hinten los, denn das Gesetz trifft nur die legalen und
seriösen Unternehmen. Hunderte von illegalen Spielorten mit oder ohne
Gaststätten- oder Wettkonzession bleiben davon völlig unberührt und
werden weiterhin das Stadtbild der Berliner Kieze bestimmen." Es ist
Fakt, dass die illegalen Spielanbieter durch das Berliner
Spielhallengesetz stark profitieren, vor allem durch fehlende
Kontrollen. "Wir dürfen nicht vor elf Uhr morgens öffnen, wir dürfen
unseren Kunden keine Getränkeservice mehr anbieten. Das Gesetz zwingt
uns, unsere Kunden zu vergraulen", berichtet Mario Hoffmeister.
"Unsere Spielgäste ziehen daraus die Konsequenz, dass sie zu den
meist illegalen Spielanbietern wechseln, die alles das weiterhin
anbieten, was uns verboten ist. Der Berliner Gesetzgeber treibt
diesen Spielanbietern die Kunden in die Arme." Dagegen werde die
legale Automatenwirtschaft mit allen rechtlichen Mitteln kämpfen. Die
jetzt eingereichte Klage stelle nur den Anfang einer Prozesslawine
dar, bei der es nicht nur um die Spielfreiheit der Bürger und die
Berufsfreiheit der Unternehmer, sondern auch um mögliche
Schadenersatzforderungen geht, die allein gegen das Land Berlin bis
zu Milliardenbeträgen reichen können.
Pressekontakt:
Mario Hoffmeister M.A., Leiter Kommunikation
Tel.: 05772 / 49-281; Fax: -289
E-Mail: MHoffmeister@gauselmann.de
Mobil: 0171 / 9745712
Gauselmann im Internet: www.gauselmann.de oder -.com
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