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Versicherungsmakler in der Datenschutzfalle / Ohne "Ja" des Kunden kein Bestandswechsel / Deutschlandweite Roadshow informiert über rechtliche Fallstricke

Geschrieben am 29-08-2011

Augsburg (ots) - Die Übertragung von Versicherungsbeständen wird
für Makler zum juristischen Drahtseilakt. Denn ohne Zustimmung der
Kunden dürfen keine persönlichen Daten des Versicherungsnehmers den
Betreuer wechseln. So will es das Gesetz. Die große Mehrheit der
Vermittler ist sich der rechtlichen Anforderung nicht bewusst. Sie
laufen damit Gefahr, wegen Verletzung von Privatgeheimnissen
strafrechtlich belangt zu werden. Zudem verursacht das Prozedere
einen immensen Aufwand: Denn die wenigsten Maklerverträge enthalten
entsprechende Klauseln, mit der ein Kunde bereits bei Vertragsschluss
einer möglichen Datenübertragung automatisch zustimmt. Makler müssen
damit das "Ja" jedes Kunden nachträglich abfragen. Das ergibt eine
aktuelle Markteinschätzung von SDV - Servicepartner der
Versicherungsmakler AG.

Damit Makler bei Übertragungen von Beständen nicht in die
Datenschutzfalle tappen, sollten sie die Vertragsunterlagen mit ihren
Kunden anpassen. "Den einfachsten und sichersten Weg stellt hierbei
die Aufnahme eines entsprechenden Passus in den Maklervertrag dar",
sagt SDV-Vorstand Armin Christofori. "In den Maklerverträgen sollte
eine Klausel enthalten sein, die die Möglichkeit der Weitergabe von
Kundenbeständen vorsieht. Eine solche Klausel muss ihrerseits den
Kriterien des Bundesdatenschutzgesetzes und - sofern keine
individualvertragliche Gestaltung vorgenommen wird - den Regelungen
für Formularverträge entsprechen", so Christofori.

Eine zweite rechtlich unbedenkliche Lösung ergibt sich, wenn
Makler ihr gesamtes Unternehmen am Stück übertragen wollen. In diesem
Fall kann die bei Maklern am meisten verbreitete Unternehmensform der
Einzelfirma in eine GmbH umgewandelt werden. Anschließend werden die
Geschäftsanteile an den Bestandserwerber veräußert. Dann ist der
Rechtsträger, mit dem die Maklerverträge bestehen, identisch und das
bestehende Maklerverhältnis wird de facto unverändert fortgeführt.
Wenn das Maklerunternehmen, das den Bestand über-tragen möchte,
bereits in der Rechtsform der GmbH geführt und der Kundenbestand mit
der GmbH verkauft wird, drohen ebenfalls keine rechtlichen
Konsequenzen.

Nicht nur die Rechtssicherheit, sondern auch der Wert der
Unternehmung und ihres Bestandes sind natürlich von einer möglichen
Übertragbarkeit abhängig. Dem Versicherungsmakler ist auch aus
diesem Grunde anzuraten, sich dringend mit den datenschutzrechtlichen
Anforderungen auseinander zu setzen, empfiehlt Rechtsanwalt Stephan
Michaelis. Der bekannte Fachanwalt für Versicherungsrecht wird auf
der bundesweiten Roadshow die Rechtslage erläutern und eine
vertragliche Empfehlung aussprechen. Denn die vielen gesetzlichen
Hürden bei der Bestandsübertragung sind bei Vermittlern recht
unbekannt. Aus diesem Grund veranstaltet SDV im Oktober eine
deutschlandweite Roadshow. In mehreren Städten und an mehreren
Terminen werden Makler über die Thematik im Detail informiert und
bekommen Lösungen aufgezeigt. Auf der Seite
http://www.courtagecoach.de/ können sich Interessierte direkt für die
Roadshow anmelden.

Roadshow-Termine

Dienstag 04.10.2011 München
Mittwoch 05.10.2011 Stuttgart
Freitag 07.10.2011 Köln
Montag 10.10.2011 Kassel
Dienstag 11.10.2011 Leipzig
Mittwoch 12.10.2011 Berlin
Donnerstag 13.10.2011 Hamburg

Hintergrundinformationen
Bei der SDV - Servicepartner der Versicherungsmakler AG steht der
Makler im Vordergrund. Die SDV bietet hochwertige
Backoffice-Leistungen insbesondere unter Einbezug der gesetzlichen
Anforderungen, die durch die EU-Vermittlerrichtlinie und der
VVG-Reform notwendig wurden. Das Unternehmen mit Sitz in Augsburg
versteht sich als zuverlässiger und kompetenter Partner für den
qualifizierten Versicherungsmakler. Es erbringt seine
Dienstleistungen als White-Label, getreu der Philosophie: "Unsere
Kompetenz und Ihr guter Name."



Pressekontakt:
SDV - Servicepartner der Versicherungsmakler AG
Armin Christofori
Tel.: +49 (0) 821 71008 - 811
Fax: +49 (0) 821 71008 - 999
E-Mail: armin.christofori@sdv.ag


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