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Betriebliche Altersversorgung: Deutscher bAV Service definiert Beratungsstandards

Geschrieben am 05-09-2011

Köln (ots) - Die längste jemals gemessene Lebenserwartung der
bundesdeutschen Bevölkerung ist ein großer Erfolg: In den letzten 50
Jahren ist die Lebenserwartung in der EU um rund fünf Jahre
gestiegen. Laut jüngsten demografischen Prognosen wäre ein weiterer
Anstieg von ca. 7 Jahren bis 2060 denkbar. Die Konsequenz:
Finanzierungsengpässe in den gesetzlichen Versorgungssystemen. Trotz
drohender Altersarmut durch ein sinkendes Rentenniveau nutzen leider
viele Deutsche die Betriebsrentenangebote ihres Arbeitgebers nur
unzureichend. Fehlende Aufklärung und Rechtsunsicherheit bei der
betrieblichen Altersversorgung (bAV) kann ein Grund dafür sein. Der
Deutsche bAV Service, als markenrechtlich geschützter
Sondergeschäftsbereich der Kenston Services GmbH, leistet hier
Abhilfe.

Einzelne Marktteilnehmer in den Bereichen der bAV und der
Zeitwertkonten agieren grundsätzlich nur aus ihrem
unternehmensspezifischen Blickwinkel, ohne die für Arbeitgeber
unabdingbar erforderlichen interdisziplinären Aufgabenstellungen zu
beachten. Denn für Arbeitgeber besteht u. a. die Unerlässlichkeit
einer fundierten Arbeitnehmerberatung, bei der die Übermittlung aller
relevanter Mitarbeiterinformationen sichergestellt werden muss, um
arbeitgeberseitige Haftungsgefahren nahezu auszuschließen. Der
Beratungsprozess in den Segmenten der bAV und der Zeitwertkonten
lässt sich daher aus unternehmensberatender Sicht nur mittels
strikter Kompetenzenverteilung in einem professionellen Service-
Netzwerk sinnvoll und sicher bewältigen. Als integraler Bestandteil
seiner Fokussierung sensibilisiert der Deutsche bAV Service zudem für
das Thema »unerlaubte Rechtsberatung und betriebliche
Altersversorgung«. Somit besteht für Arbeitgeber und Berater durch
die Nutzung der Möglichkeiten des Deutschen bAV Service die einmalige
Chance, die komplexen Aufgabenfelder der bAV und der Zeitwertkonten
zielorientiert und lösungssicher unternehmensintern zu
implementieren.

So hat die Übernahme der Rechts- und Rentenberatung durch einen
befugten Rechtsberater bzw. Rechtsdienstleister zu erfolgen, die der
Finanzberatung durch den beauftragten und erfahrenen
Finanzdienstleister und die der Steuerberatung durch den jeweiligen
steuerlichen Berater. Zugleich sind spezialisierte Unternehmens- und
Softwareexperten zu konsultieren, um darüber hinaus gehende
geschäftsstrategische Möglichkeiten und Auswirkungen feststellen zu
können. Nur über den Weg der Nutzung vernetzter Spezialdienstleister
können alle beteiligten Arbeitgeber und Berater in diesem Markt
bestehen und gleichzeitig eine klassische Alleinstellung erreichen.



Pressekontakt:
Deutscher bAV Service c/o Kenston Services GmbH
Telefon 0221 716 176 - 0
www.deutscher-bav-service.de
Ansprechpartnerin: Ann Pöhler, Pressereferentin »Deutscher bAV
Service«


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