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Internationale Handelsbestimmungen: Jedes zweite deutsche Logistikunternehmen riskiert Millionenstrafen durch Compliance-Verstöße bei Warenlieferungen

Geschrieben am 12-09-2011

Hamburg (ots) - Fünf Jahre nach Einführung neuer EU-Vorschriften
zur Sicherheit in der Lieferkette im Zollkodex der Gemeinschaft
bestehen immer noch Lücken beim Screening internationaler
Sanktionslisten. Mehr als die Hälfte der Logistikfirmen in
Deutschland verzichtet dabei auf die IT-unterstützte Automatisierung
dieses Verfahrens und riskiert damit Strafzahlungen bis zu 1,8
Millionen Euro. Gelangen Waren in ein Land, in das die Lieferung
verboten ist, droht sogar die Untersagung des gesamten Gewerbes. Dies
ergibt eine aktuelle Marktbeobachtung von NIELSEN+PARTNER.

"Viele Logistikfirmen sind auf die zu bewältigende Datenmenge nur
unzureichend vorbereitet, obwohl sie gesetzlich zum Screening der
Sanktionslisten verpflichtet sind", erklärt Sven Mathes,
Geschäftsführer und Zoll- und Logistikexperte bei NIELSEN+PARTNER.
"Die internationalen Sanktionslisten hängen von politischen
Entscheidungen ab und unterliegen deshalb häufigen Änderungen. Zu
berücksichtigen sind beispielsweise EU-Verordnungen, US-Boykottlisten
und nationale Embargolisten. Da die Anzahl der Datensätze aller
international geltenden Sanktionslisten ins Sechsstellige geht,
bedeutet das eine enorme Herausforderung für die
Compliance-Überwachung."

Immense Haftungsrisiken für Transportführer

Vor allem transportführende Unternehmen müssen schnellstens
handeln, da sie im Falle eines Compliance-Verstoßes gegen
internationale Handelsbestimmungen selbst dann haften, wenn sie eine
Warenlieferung ohne Beteiligung am zugrundeliegenden Kaufvertrag
abwickeln. "Einer der bekanntesten Vorfälle dieser Art ist die
Strafandrohung der US-Behörden gegen den Transportdienstleister DHL,
die vom Verlust der Exportprivilegien bis hin zum Gewerbeverbot in
den USA reichte", so Mathes weiter. "Logistikunternehmen sollten sich
deshalb mit einer gerichtsfesten Dokumentation der Ergebnisse ihrer
Compliance-Prüfungen absichern. Denn die Erfahrung zeigt, dass die
Behörden solche Verstöße auch nach mehreren Jahren noch verfolgen."
Dabei sind internationale Handelsbestimmungen auch für Unternehmen
relevant, die nur in Deutschland oder innerhalb der Europäischen
Union Transporte durchführen. "Im Rahmen des Iran-Embargos ist
beispielsweise schon ein inländischer Warentransport unzulässig,
falls im weiteren Geschäftsverlauf der Iran als Bestimmungsland
feststeht. Dies gilt auch für Zwischenstopps in Drittländern, wie der
Türkei oder Dubai", sagt Mathes. "Diese Feinheiten lassen sich nur
durch eine Transaktionsprüfung aufdecken, die in Echtzeit laufende
Geschäftsprozesse durchleuchtet."

Softwareintegration ist dringend geboten

Vor diesem Hintergrund ist die Integration von Screening-Software
in die Unternehmens-IT dringend geboten, um die Vollständigkeit der
Compliance-Prüfung zu gewährleisten. So weisen etwa
US-Sanktionslisten einen deutlich größeren Umfang auf als
europäische. Beispielsweise sind dort nahezu alle iranischen Banken
aufgeführt. Die Zustimmung nationaler Behörden zu Irangeschäften ist
deshalb häufig unzureichend, da diese nur nach europäischen
Vorschriften prüfen. "Notwendig ist ein Community Screening, bei dem
die Stammdaten eines Unternehmens vollständig erfasst werden", so
Mathes. "Insgesamt erfolgversprechend ist ein automatischer Abgleich
der Daten aus den CRM-, ERP- und Logistiksystemen mit den
veröffentlichten Sanktionslisten."

Über NIELSEN+PARTNER

Die NIELSEN+PARTNER Unternehmensberater GmbH ist eines der führenden
IT-Consultingunternehmen für das Transport- und Logistikmanagement.
Die Firma berät seit mehr als fünfzehn Jahren internationale Kunden
bei der Entwicklung, Implementierung und Optimierung von IT-Lösungen
im Zoll- und Abgabenumfeld. Beratungsschwerpunkt ist die
elektronische Übertragung von Geschäftsdaten an Zollbehörden und
Dienstleister (EDI). Beratung und technische Unterstützung für
Zollverarbeitung, Frachtverfolgung und Dokumentation gehören außerdem
zum Serviceangebot. Insgesamt hat das Unternehmen zurzeit 50
Mitarbeiter. Im vergangenen Jahr erzielte NIELSEN+PARTNER einen
Gesamtumsatz in Höhe von 5,8 Millionen Euro. Internet: www.nundp.com



Pressekontakt:
NIELSEN+PARTNER Unternehmensberater GmbH
Clara Bechler
Großer Burstah 45
20457 Hamburg
Tel. +49 40 36 98 35 - 12
Fax: +49 40 36 98 35 - 33
E-Mail: bechler@nundp.com


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