MPU schützt vor Rückfällen / Studie der Universität Bonn belegt den Erfolg der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung
Geschrieben am 12-09-2011 |
Berlin (ots) - Nur wenige alkoholauffällige Fahrer werden nach
einer positiven Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) wieder
rückfällig. Dies geht aus einer repräsentativen Studie der
Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn im Auftrag des
Verbandes der TÜV e.V. hervor. Untersucht wurde die Bewährung im
Straßenverkehr von 1.600 ehemaligen MPU-Teilnehmern über einen
Zeitraum von drei Jahren.
Das zentrale Ergebnis: Deutlich über 90 Prozent aller Fahrer, die
durch die MPU ihre Fahrerlaubnis wiedererhalten hatten, wurden nicht
mehr rückfällig. Sie bekamen ihr problematisches Verhalten dauerhaft
in den Griff. Die Experten konnten in ihrer Studie nachweisen, dass
durch die MPU die Rückfallhäufigkeit bei Alkoholfahrern mit massiven
Verhaltensproblemen auf das gleiche Niveau sank, wie bei
minderschweren Fällen, bei denen lediglich eine Ordnungswidrigkeit
vorlag. Dadurch wurde eine erfolgreiche Wiedereingliederung in den
Straßenverkehr erst möglich. "Dies zeigt, dass durch die MPU eine
echte Auseinandersetzung mit dem eigenen Verhalten angestoßen wird",
erläutert Dr. Klaus Brüggemann, Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied
des VdTÜV, "Schutz vor Rückfällen durch die MPU bedeutet Schutz vor
schweren und schwersten Unfällen."
Die Wissenschaftler untersuchten die Bewährung im Straßenverkehr
von 1.600 Personen, die zwischen November 2005 und Oktober 2006 eine
MPU absolviert hatten. Das Bewährungsergebnis wurde über einen
Zeitraum von drei Jahren nach der MPU anhand von Abfragen aus dem
Verkehrszentralregister (VZR) beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
überprüft. Als Vergleichsgruppe wurde mit Unterstützung des KBA eine
Stichprobe von 3.200 Kraftfahrern gezogen, die mit einer
Alkohol-Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr auffällig geworden
waren, ohne dass die Fahrerlaubnis entzogen oder die Eignung in Frage
gestellt worden wäre. Als Rückfallkriterium wurde jede in Verbindung
mit Alkohol stehende Tat gewertet, die innerhalb von drei Jahren nach
Wiedererteilung der Fahrerlaubnis bzw. nach der letzten
Ordnungswidrigkeit begangen wurde.
Wissenschaftlich betreut und ausgewertet wurde die Studie vom
Zentrum für Evaluation und Methoden (ZEM) an der Rheinischen
Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Sämtliche Daten stammen von den
im VdTÜV e.V. organisierten Begutachtungsstellen für Fahreignung
(BfF) von TÜV NORD, TÜV Thüringen, TÜV Hessen, TÜV SÜD, DEKRA und TÜV
Rheinland (heute ABV). Sie stellen einen Anteil von über 80 Prozent
aller in Deutschland absolvierten
Medizinisch-Psychologischen-Untersuchungen.
Pressekontakt:
Johannes Näumann
Tel.: 030/760095320
Mail: johannes.naeumann@vdtuev.de
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