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Sichere Anlagen durch neutrale Prüfung / Zugelassene Überwachungsstellen legen Anlagensicherheits-Report vor

Geschrieben am 15-09-2011

Berlin (ots) - Die regelmäßige Prüfung durch neutrale
Sachverständige sorgt in Deutschland für ein hohes Sicherheitsniveau
technischer Anlagen. Das gilt besonders für Anlagen, die für viele
Menschen im täglichen Leben eine große Rolle spielen, wie z.B.
Aufzüge oder Tankstellen. Ohne regelmäßige technische Prüfung würden
hier gefährliche Mängel unerkannt bleiben. Dies sind Ergebnisse des
Anlagensicherheits-Reports, mit dem die Zugelassenen
Überwachungsstellen (ZÜS) erstmals eine Mängelstatistik für die
Bereiche Aufzüge, Druckanlagen und Anlagen in explosionsgefährdeten
Bereichen (Ex-elh-Anlagen) vorlegen.

Aufzüge: Experten fürchten hohe Dunkelziffer

Mehrere Millionen Menschen nutzen in Deutschland täglich einen
Aufzug. Für den Anlagensicherheits-Report 2011 werteten die Experten
der Zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) insgesamt 469.421
Aufzugsprüfungen aus, die im Jahr 2010 vorgenommen wurden (2009:
454.617). "Ohne Mängel" waren dabei nur 48,69 Prozent (2009: 55,38
Prozent), "geringfügige Mängel" verzeichneten die Aufzugsprüfer bei
40,21 Prozent der Anlagen (2009: 39,88 Prozent), während 10,86
Prozent "sicherheitserhebliche Mängel" und 0,24 Prozent sogar
"gefährliche Mängel" aufwiesen (2009: 4,46 Prozent und 0,28 Prozent).
Die Experten schätzen, dass es eine hohe Dunkelziffer an defekten
Aufzügen gibt, da etwa 200.000 bis 250.000 Aufzugsanlagen nicht von
einer ZÜS geprüft werden. Einen wichtigen Hinweis, ob die Prüfung
stattgefunden hat, gibt die Prüfplakette einer ZÜS. Allerdings ist es
dem Betreiber freigestellt, sie am Aufzug anzubringen.

Ex-elh-Anlagen: Sicherheitsgewinn an Tankstellen

Tankstellen gehören zu den Anlagen, an denen hochentzündliche
Flüssigkeiten gelagert werden und besonders auf Explosionsschutz
geachtet werden muss (Ex-elh-Anlagen). Von allen 2240 geprüften
Tankstellen war im Jahr 2010 nur 45,94 Prozent mängelfrei, 24,2
Prozent wiesen geringfügige Mängel auf, an 29,68 Prozent stellten die
Prüfer erhebliche Mängel fest. "Das System der neutralen Prüfung hat
diese Mängel aufgedeckt, damit sie danach von den
Tankstellenbetreibern behoben werden konnten", betont Dr. Klaus
Brüggemann, Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied des Verbandes der
TÜV, "durch ein optimales Zusammenspiel von Zugelassenen
Überwachungsstellen und verantwortungsvollen Betreibern profitiert so
die Sicherheit von Tankstellenkunden, Beschäftigten und Anwohnern".

Hohes Sicherheitsniveau bei Druckanlagen durch unabhängige
Prüfungen

Druckgeräte, Dampferzeuger, Rohrleitungen oder Dampfkessel sind
Funktionsbestandteil moderner Produktionsanlagen und Kraftwerke. Bei
über 244.000 Prüfungen von Druckbehälteranlagen und 31.000 Prüfungen
von Dampfkesselanlagen wurden im Jahr 2010 bei drei Prozent der
Anlagen erhebliche Mängel festgestellt, rund 14 Prozent der
Druckbehälteranlagen und rund 19 Prozent der Dampfkesselanlagen
wiesen geringfügige Mängel auf. Für den überwiegenden Teil der
Druckbehälteranlagen (82,55 Prozent) und Dampfkesselanlagen (77,34
Prozent) attestierten die ZÜS-Sachverständigen bei der Prüfung einen
mängelfreien Zustand. Der Anteil der Druckanlagen mit gefährlichen
Mängeln, z.B. mit kritischen Rissen in Schweißverbindungen, lag bei
unter einem Prozent. "In absoluten Zahlen bedeutet das aber, dass an
150 Druckbehälter- und 30 Dampfkesselanlagen derart gravierende
Mängel bestanden, dass von einer konkreten Gefahr für Beschäftigte
und unbeteiligte Dritte ausgegangen werden musste", betont Klaus
Beck, Vorsitzender des Erfahrungsaustauschkreises der ZÜS, "nur durch
eine wiederkehrende und unabhängige Prüfung können solche Gefahren
beseitigt werden."

Sicherheit auch bei erneuerbaren Energien

Die Frage, ob eine bestimmte Anlagenart aufgrund ihres
Gefährdungspotentials regelmäßig von einem unabhängigen Dritten zu
prüfen ist, hat der Gesetzgeber in einem Katalog der
überwachungsbedürftigen Anlagen geregelt. Allerdings ist dieser
Katalog seit Jahrzehnten nicht mehr überarbeitet worden. So müssen
Anlagen zur Stromerzeugung aus regenerativen Energien, wie z.B.
Biogas- oder Windkraftanlagen, nicht durch neutrale Sachverständige
geprüft werden. Experten gehen bei diesen Anlagen von einem
vergleichbaren Gefährdungspotential aus, wie bei den entsprechenden
konventionellen Anlagen. "Studien haben gezeigt, dass im Bereich
regenerativer Energien durch die Energiewende ein stark anwachsender
Zubau an weiteren und vor allem auch größeren Anlagen zu erwarten
ist", erläutert Dr. Brüggemann, "eine Aufnahme in den Katalog der
überwachungsbedürftigen Anlagen ist dringend geboten".

Hohe Verantwortung für die Betreiber

Der ZÜS Anlagensicherheits-Report zeigt, dass Beschäftigte,
unbeteiligte Dritte und auch die Umwelt durch das von der
Betriebssicherheitsverordnung festgelegte Prüfsystem wirkungsvoll
geschützt werden Allerdings tragen dabei die Betreiber einer Anlage
große Verantwortung: Sie müssen nicht nur dafür sorgen, dass eine
Anlage mängelfrei ist, sondern seit dem Jahr 2008 auch anhand einer
Gefährdungsanalyse die Prüfzyklen festlegen. "Insbesondere für kleine
und mittelständische Unternehmen bedeutet das eine große
Herausforderung", erläutert Beck.

Der Anlagensicherheits-Report wird in der Zeitschrift Technische
Überwachung veröffentlicht. Mitgewirkt haben folgende Zugelassene
Überwachungsstellen: DEKRA Industrial GmbH .DEKRA EXAM GmbH, GTÜ
Anlagensicherheit GmbH, Lloyd´s Register Quality Assurance GmbH,
SGS-TÜV GmbH, TOS Prüf GmbH, TÜV Austria Service GmbH, TÜV NORD
Systems GmbH & Co. KG, TÜV Rheinland Industrie Service GmbH, TÜV SÜD
Chemie Service GmbH, TÜV SÜD Industrie Service GmbH, TÜV Technische
Überwachung Hessen GmbH, TÜV Thüringen e. V.

Weitere Informationen und Tabellen unter www.vdtuev.de



Pressekontakt:
Johannes Näumann, Tel.: 030/760095320,
Mail: johannes.naeumann@vdtuev.de


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