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Studienplatz einklagen: Auch ohne Spitzen-Abitur schnell ins Medizin-Studium

Geschrieben am 21-09-2011

Hamburg (ots) - Am 22.9.2011 versendet Hochschulstart (ehemals
ZVS) die Ablehnungsbescheide im Auswahlverfahren der Hochschulen. Für
tausende Abiturienten stirbt dann die Hoffnung auf einen der
begehrten Studienplätze in Humanmedizin, Zahnmedizin und Tiermedizin.

Selbst viele Bewerber mit einer Eins vor dem Komma ihrer
Abiturnote werden dieses Jahr abgelehnt - doppelte Abiturjahrgänge
und die Aussetzung der Wehrpflicht haben die Situation erneut
verschärft.

Doch auch für abgelehnte Bewerber gibt es Hoffnung, nicht sechs
Jahre oder länger auf den Wunsch-Studienplatz zu warten: "Bei einer
Studienplatzklage spielt die Abiturnote oft sogar gar keine Rolle",
sagt Rechtsanwalt Dirk Naumann zu Grünberg, der sich auf das
Einklagen abgelehnter Bewerber spezialisiert hat. Viele Hochschulen
schöpfen ihre Studienplatzkapazitäten nicht effizient genung aus.
Jedes Jahr werden in den Studienplatzklagen noch mehrere hundert
Studienplätze aufgedeckt und dann an die Kläger vergeben, die im
Prozess alles richtig gemacht haben.

Wichtig sind vor allem auch die Fristen, die in den einzelnen
Bundesländern unterschiedlich geregelt sind. "Nächster Frist-Ablauf
ist der 1. Oktober", sagt Rechtsanwalt Naumann zu Grünberg, der dazu
auch die Stiftung Warentest für den Studienplatzklage-Ratgeber im
Finanztest-Heft 9/2011 ( www.test.de ) beraten hat: "Jedes Jahr
warten viele Abiturienten noch zu lange auf die Nachrückverfahren und
verpassen dabei wertvolle Klage-Chancen."

Bei Erhalt einer Ablehnung im Auswahlverfahren der Hochschulen am
22.9.2011 ist also Eile geboten. In gewisser Weise gilt damit auch
für die Studienplatzklage: Der frühe Vogel fängt den Wurm.

Weitere Informationen zu Chancen, Kosten und Dauer einer
Studienplatzklage sind auf www.uni-recht.de abrufbar.

Naumann zu Grünberg - Rechtsanwälte | Fachanwälte ist
Schwerpunktkanzlei für Hochschul-, Prüfungs- und Berufsrecht mit
Erfahrung in über 5.000 Studienplatzklagen, insbesondere in Medizin
und Zahnmedizin.

Die Kanzlei vertritt Abiturienten und deren Eltern bundesweit aus
allen Teilen Deutschlands.

Über Rechtsanwalt Dirk Naumann zu Grünberg ist als bekannten
Studienplatzklage-Anwalt bereits in den Tagesthemen sowie in Focus,
Spiegel, Berliner Morgenpost, Kölner Express und zahlreichen anderen
Medien berichtet worden.



Pressekontakt:
Dennis Hillemann, Rechtsanwalt | Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Naumann zu Grünberg Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Schwerpunktkanzlei
für Hochschul-, Prüfungs- und Berufsrecht Rothenbaumchaussee 38
20148 Hamburg
Telefon (040) 413 087 50
Telefax (040) 413 087 51
eMail: info@uni-recht.de
Internet: www.uni-recht.de


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