Kalb: Gewerbesteuer gerecht verteilen
Geschrieben am 21-09-2011 |
Berlin (ots) - Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat
heute eine öffentliche Sachverständigenanhörung zum
Beitreibungsrichtlinienumsetzungsgesetz durchgeführt. Dazu erklärt
der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im
Deutschen Bundestag, Bartholomäus Kalb:
"Deutschland hat die gesellschaftliche Grundentscheidung
getroffen, seine Energieversorgung in Zukunft aus erneuerbaren
Quellen zu decken. Entscheidend ist, dass wir den Ausbau der
erneuerbaren Energien zügig vorantreiben. Dazu gehört auch, dass wir
die Städte und Gemeinden für eine Ansiedlung neuer dezentraler
Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme aus regenerativen Energien
gewinnen. Das gelingt am besten, wenn für die Kommune damit auch
finanzielle Vorteile verbunden sind. Bislang gehen die
Standortgemeinden - außer bei der Erzeugung von Windkraft - bei der
Gewerbesteuer leer aus. Wir müssen daher die gegenwärtige Regelung
zur Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages ändern. Wir sollten die
Anregung des Bundesrates aufgreifen, den besonderen
Zerlegungsmaßstab, der bei Windkraftanlagen gilt, auf die Zerlegung
der Gewerbesteuermessbeträge bei Photovoltaikanlagen auszudehnen. Bei
Windkraftanlagen wird der Gewerbesteuermessbetrag zu 3/10 nach dem
Verhältnis der Arbeitslöhne und zu 7/10 nach dem Verhältnis fertig
gestellter Sachanlageinvestitionen aufgeteilt werden. Dann
profitieren Standort- und Betreibergemeinde."
Hintergrund:
Für Windenergie erzeugende Betriebe wurde durch das
Jahressteuergesetz 2009 ein besonderer Zerlegungsmaßstab eingeführt,
wonach der Gewerbesteuermessbetrag zu 3/10 nach dem Verhältnis der
Arbeitslöhne und zu 7/10 nach dem Verhältnis fertig gestellter
Sachanlageinvestitionen aufzuteilen ist. Für Photovoltaikanlagen gilt
derzeit der allgemeine Zerlegungsmaßstab allein nach der Summe der
Arbeitslöhne der an den Betriebsstätten beschäftigten Arbeitnehmer.
Pressekontakt:
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 21 38 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23
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