Bundesregierung legt Kabinettsentwurf für neue Gebührenordnung für Zahnärzte vor / Neue GOZ - Kritikpunkte bleiben
Geschrieben am 21-09-2011 |
Berlin (ots) - "Die GOZ-Reform war überfällig. Ein großer Wurf ist
sie aus politischen und fiskalischen Gründen nicht geworden." Mit
diesen Worten kommentierte der Präsident der Bundeszahnärztekammer
(BZÄK), Dr. Peter Engel, den heutigen Kabinettsbeschluss zur
Gebührenordnung für Zahnärzte. "Wir haben nach 23 Jahren Stillstand
eine Minimalreform. Zentrale Punkte fehlen darin", so Engel.
Zwar bringe, so die Einschätzung der Bundeszahnärztekammer und der
Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, die Novellierung der
Gebührenordnung den Patienten eine zeitgemäßere Struktur und mehr
Klarheit in Abrechnungsfragen. Dennoch habe die GOZ-Novelle
erhebliche Schwächen. Eine qualitativ hochwertige Behandlung auf dem
Stand der Wissenschaft, die den Patienten der PKV, aber auch der GKV,
die Teilhabe am wissenschaftlichen Fortschritt ermöglicht, sei mit
der neuen GOZ hingegen nicht gesichert. Mit dem völligen Verzicht auf
eine Anhebung des GOZ-Punktwertes, der seit 1988 nicht an die
allgemeinen Preis- und Kostenentwicklungen angepasst worden sei,
blieben die Interessen der Zahnärzte weitestgehend unberücksichtigt.
Für den Vorsitzenden des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen
Bundesvereinigung (KZBV), Dr. Jürgen Fedderwitz, hat das einen Grund:
"Diese Novelle ist ein PKV-Schongesetz! Die von der Bundesregierung
berechnete Belastung der PKV mit 0.6 Prozentpunkten ist der Beleg."
Bei aller Kritik begrüßen BZÄK und KZBV aber, dass vor allem die
Öffnungsklausel nicht aufgenommen und einige Vorschläge der
Zahnärzteschaft (zum Beispiel zum Zielleistungsprinzip)
berücksichtigt wurden.
Hintergrund
Die GOZ regelt die Vergütung für privatzahnärztliche Leistungen.
Die alte GOZ wurde 1987 entwickelt und trat zum 1. Januar 1988 in
Kraft. Seit 23 Jahren wurde sie nicht aktualisiert und bildet somit
nicht mehr den wissenschaftlichen Fortschritt in der Zahnmedizin und
die allgemeinen Preisentwicklungen ab. Seit Jahren fordert die
deutsche Zahnärzteschaft deshalb vom Gesetzgeber, die GOZ zu
aktualisieren.
Pressekontakt:
BZÄK: Dipl.-Des. Jette Krämer, Telefon: +49 30 40005-150,
mobil: 0172-3946327, E-Mail: presse@bzaek.de
KZBV: Dr. Reiner Kern, Telefon: +49 30 280 179 27, mobil:
0173-2603167, E-Mail: kzbv.presse@kzbv.de
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