Barthle: Haushaltsausschuss stimmt erweitertem Euro-Rettungsschirm mit Höchstmaß an Parlamentsbeteiligung zu
Geschrieben am 22-09-2011 |
Berlin (ots) - Zur gestrigen Entscheidung des Haushaltsausschusses
des Deutschen Bundestages zum erweiterten Euro-Rettungsschirm erklärt
der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen
Bundestag Norbert Barthle:
"Mit breiter Mehrheit hat gestern der Haushaltsausschuss dem
Gesetzentwurf zur Erweiterung des bis Mitte 2013 befristeten
Euro-Rettungsschirmes (Europäische Finanzstabilisierungsfazilität
(EFSF)) und der Einführung umfassender Mitwirkungsrechte des
Deutschen Bundestages an den Entscheidungen der EFSF zugestimmt. Mit
dem Gesetzentwurf werden die im März und Juli von den Staats- und
Regierungschefs des Euroraums beschlossenen Änderungen beim
Euro-Rettungsschirm ins nationale Recht umgesetzt. Kernpunkte des
Gesetzentwurfes sind:
1. Die Erhöhung des Gewährleistungsrahmens von derzeit 123
Milliarden Euro auf gut 211 Milliarden Euro. In diesem Umfang wird
das Bundesfinanzministerium ermächtigt, Gewährleistungen für
Hilfsmaßnahmen der EFSF für Euroländer zu übernehmen. Der
Gewährleistungsrahmen kann wie im bisherigen Gesetz mit Einwilligung
des Haushaltsausschusses um 20 Prozent überschritten werden.
Ebenfalls wie bisher und wie seit über 30 Jahren im Haushaltsrecht
üblich, werden Zinsen und Kosten nicht auf den zuvor genannten
Gewährleistungsrahmen angerechnet. Dem von der Presse seit dem
vergangenen Wochenende gelegentlich genannte Gewährleistungsbetrag
von über 400 Milliarden Euro liegt ein Szenario zu Grunde, das nicht
im geringsten der Realität, beispielsweise einem vernünftigen
Gläubigerverhalten bei Zahlungsausfällen seines Schuldners,
entspricht.
2. Die Möglichkeiten der EFSF für Hilfsmaßnahmen werden um die
drei folgenden Instrumente erweitert:
- Anleihekäufe auf dem Sekundärmarkt,
- vorsorgliche Kreditlinien,
- Kredite für Bankenrekapitalisierungen.
Auch die neuen Instrumente werden nur unter strikten Bedingungen
für das Hilfe beantragende Land gewährt.
3. Einführung eines Höchstmaßes an Mitwirkungsrechten des
Deutschen Bundestages an den Maßnahmen der EFSF.
Die öffentliche Anhörung des Haushaltsauschusses am 19. September
2011 hat bestätigt, dass die Erweiterung des Rettungsschirmes sowie
die neuen Instrumente dringend notwendig sind. Es geht nicht darum,
Europa und den Euroraum mit viel Geld zu sichern. Sondern wir
verschaffen den Ländern, die in Schwierigkeiten sind, Zeit, damit sie
ihre Probleme selbst lösen können. Es geht um Hilfe zur Selbsthilfe!
Die betroffenen Länder müssen den steinigen Weg der
Haushaltskonsolidierung und wirtschaftlichen Strukturreformen
eigenständig gehen. Wir müssen Ansteckungsgefahren aus der
Staatschuldenkrise einiger Euroländer für die Stabilität des
Euroraums und der gemeinsamen Währung abwenden und Vorkehrungen für
eine mögliche Ausweitung der krisenhaften Entwicklung treffen.
Mit den vorgesehenen Mitwirkungsrechten des Bundestages bei
Maßnahmen des Rettungsschirmes gehen wir weit über die Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichts hinaus. Dieses hat in seinem Urteil vom 7.
September 2011 lediglich die Zustimmung des Haushaltsausschusses vor
der Übernahme von Gewährleistungen verlangt. Im Rahmen eines
abgestuften Verfahrens ist nun das Plenum des Deutschen Bundestages
für alle grundsätzlichen, der Haushaltsausschuss für operative
Entscheidungen zuständig. Für besonders eilbedürftige oder
vertrauliche Fälle werden wenige, vom Deutschen Bundestag zu wählende
Mitglieder des Haushaltsausschusses die notwendigen Entscheidungen
treffen können. Besondere Eilbedürftigkeit oder Vertraulichkeit liegt
regelmäßig bei den neuen Instrumenten der EFSF vor, wenn nicht die
zuvor genannten Mitglieder des Haushaltsausschusses widersprechen. Im
Falle eines Widerspruchs ist je nach Maßnahme entweder wieder das
Plenum des Deutschen Bundestages oder der gesamte Haushaltsausschuss
zuständig. Damit ist der Rettungsschirm in jedem Fall handlungsfähig.
Dies hat auch der Chef des europäischen Rettungsschirmes, Klaus
Regling, in der Anhörung am 19. September 2011 bestätigt. Der
Bundestag nimmt seine Rechte und Pflichten im Interesse der Bürger
und Steuerzahler wahr."
Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
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