Institutsschutz bei Genossenschaftsbanken bleibt unverändert bestehen - Einlagen sind in unbegrenzter Höhe geschützt
Geschrieben am 22-09-2011 |
Berlin (ots) - Die Sicherheit von Kundeneinlagen hat für
Genossenschaftsbanken unverändert höchste Priorität. Die Einlagen von
Privat- und Firmenkunden sind auch weiterhin zu 100 Prozent und damit
ohne betragliche Begrenzung geschützt. Dafür sorgt der praktizierte
Institutsschutz der beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und
Raiffeisenbanken (BVR) angesiedelten Sicherungseinrichtung.
Kunden, die ihr Geld bei einer der über 1.100
Genossenschaftsbanken wie etwa Volksbanken, Raiffeisenbanken,
Sparda-Banken, PSD-Banken oder Kirchenbanken angelegt haben, können
seit über 75 Jahren auf die effiziente Sicherungseinrichtung
vertrauen. Die Einlagen der Kunden schützt das erste und älteste
Bankensicherungssystem Deutschlands vollumfänglich und ohne
betragliche Begrenzung; es hat nie einen Entschädigungsfall gegeben.
Der Schutzumfang bezieht sich auf Spareinlagen, Sparbücher,
Sparbriefe, Termineinlagen, Festgelder und Sichteinlagen auf
Girokonten von Privatpersonen und Unternehmen. Auch hauseigene
Inhaberschuldverschreibungen der Genossenschaftsbanken fallen in den
Schutzumfang der Sicherungseinrichtung. Da auch die meisten
Zertifikate Inhaberschuldverschreibungen sind, schützt die
Sicherungseinrichtung des BVR auch die Anleger solcher Papiere vor
dem Ausfall des Emittenten, wenn dieser Mitglied der
Sicherungseinrichtung des BVR ist.
Damit geht der Schutz der Sicherungseinrichtung des BVR weit über
den gesetzlichen Schutzumfang von maximal 100.000 Euro hinaus. Auch
in Zeiten von Finanzmarktturbulenzen beweist die
Sicherungseinrichtung des BVR zu jeder Zeit ihre uneingeschränkte
Leistungsfähigkeit im Sinne der Finanzmarktstabilität und der
Verbraucherinteressen.
Diese nachhaltige Leistungsfähigkeit hat auch die europäischen
Institutionen überzeugt. Daher bleibt in den aktuellen Konsultationen
über die neue EU-weit gültige Einlagensicherungsrichtlinie das Recht
zum Betreiben eines institutssichernden Systems als gleichwertig zu
einer reinen Einlagensicherung anerkannt.
Die Volksbanken und Raiffeisenbanken sind ein stabiler Sektor des
deutschen Bankensystems. Die genossenschaftliche FinanzGruppe verfügt
über eine robuste Einlagenseite und ist nicht auf eine Refinanzierung
über den Kapitalmarkt angewiesen. Ihr auf gegenseitige Solidarität
fußendes Geschäftsmodell ist konservativ und auf Nachhaltigkeit
ausgerichtet.
Pressekontakt:
Bundesverband der
Deutschen Volksbanken und
Raiffeisenbanken - BVR
Pressesprecherin:
Melanie Schmergal
Schellingstraße 4
10785 Berlin
Telefon: (030) 20 21-13 00
Telefax: (030) 20 21-19 05
Internet: www.bvr.de
E-Mail: presse@bvr.de
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