Feuerstätten: Ältere Geräte verursachen das Siebenfache an Schadstoffen - Fortschritte in der Verbrennungstechnik sollten zur Anwendung kommen
Geschrieben am 27-09-2011 |
Frankfurt (ots) - Ein moderner Kaminofen, der eine veraltete
Feuerstätte aus dem Jahr 1975 ersetzt, hilft Feinstaub und andere
Schadstoffe um bis zu 85 Prozent zu reduzieren. Daran lässt sich
ablesen, welche Fortschritte die Verbrennungstechnik in den
vergangenen Jahren und Jahrzehnten gemacht hat. Die neuen Geräte sind
demnach deutlich sparsamer, effizienter und emissionsärmer als ihre
Vorgänger.
Aufgrund dieser Erkenntnis setzt sich der HKI Industrieverband
Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. für mehr steuerliche Anreize und
staatliche Förderprogramme ein, um den Austausch von Altgeräten zu
beschleunigen. Denn mit der von der Politik einvernehmlich
beschlossenen Energiewende rückt auch die CO2-Belastung erneut in den
Vordergrund. Der HKI appelliert jedoch auch an die Ofen-Besitzer, im
Sinne von Klima und Umwelt, aber auch im eigenen - nicht zuletzt
finanziellen - Interesse, über den Austausch veralteter Gerätetechnik
nachzudenken.
"Das Heizen mit Holz ist nach wie vor eine sehr
verantwortungsvolle und von der Bundesregierung erwünschte Form der
Energiegewinnung", so der Geschäftsführer des HKI, Dipl.-Ing. Frank
Kienle. "Der nachwachsende Rohstoff ist gleichermaßen ökonomisch wie
ökologisch vorteilhaft und stellt - dank seiner CO2-neutralen
Verbrennung - einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz dar. Moderne
Gerätetechnik steigert zudem den Wirkungsgrad und erhöht somit die
Energieeffizienz."
Jedes Gerät, das heute im Handel ist, genießt Bestandsschutz
In der novellierten 1.BImSchV, die seit März 2010 in Kraft ist,
wurden erstmals auch für Einzelraum-Feuerungsanlagen
Emissionsgrenzwerte festgesetzt - für Feinstaub und für Kohlenmonoxid
(CO). Und diese Grenzwerte gelten zukünftig für jedes der rund 15
Millionen Festbrennstoffgeräte, die heute in Betrieb sind - auch für
jene, die vor 1975 einer Typprüfung unterzogen wurden, als
Umweltschutz eher noch ein Fremdwort war. Unabhängig vom Alter ist
für jedes Gerät bis Ende 2013 gegenüber dem Schornsteinfeger der
Nachweis zu erbringen, wann es in Betrieb gegangen ist und ob es die
geforderten Grenzwerte einhält. Ein Jahr später ist sonst Schluss.
Ausgenommen von dieser Regelung sind lediglich nicht gewerblich
genutzte Herde und Backöfen, offene Kamine und Grundöfen sowie
Einzelraum-Feuerungsanlagen, die vor 1950 errichtet wurden oder die
in Wohneinheiten betrieben werden, deren Wärmeversorgung
ausschließlich über diese Anlagen erfolgt.
Und noch eine gute Nachricht: Sämtliche Kaminöfen, Kachelöfen und
Heizkamine, die heute in Deutschland angeboten werden, erfüllen
bereits die Anforderungen der 1.BImSchV und dürfen auch nach 2015
zeitlich unbeschränkt weiterbetrieben werden. Um ganz sicher zu
gehen, sollte man beim Kauf einer neuen Feuerstätte auf die
Hersteller-Bescheinigung achten, aus der dies klar hervorgehen muss.
Weitere Informationen rund ums Heizen mit Holz sowie eine
Online-Datenbank, die der HKI gemeinsam mit den Herstellern aufbaut
und in der sich für jedes einzelne Modell bequem recherchieren lässt,
ob die Emissionsgrenzwerte der 1.BImSchV eingehalten werden, sind
auch im Internet unter www.ratgeber-ofen.de abrufbar.
Dr. Schulz Business Consulting GmbH
Berrenrather Str. 190
50937 Köln
Tel.: +49 (0)221-42 58 12
Fax: +49 (0)221-42 49 880
E-Mail: v.schulz@dr-schulz-bc.de
Kontakt:
HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V.
Dipl.-Volkswirt Robert Hild
Lyoner Str. 9
60528 Frankfurt am Main
Tel.: +49 (0)69-25 62 68-0
Fax: +49 (0)69-25 62 68-100
E-Mail: info@hki-online.de
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