Steuererklärung immer rechtzeitig beim Finanzamt einreichen
Geschrieben am 28-09-2011 |
Neustadt a. d. W. (ots) - Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte
Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert:
Lassen Sie Ihre Erklärung nicht von einem Angehörigen der
steuerberatenden Berufe anfertigen, dann endete für Sie die Frist zur
Einreichung der Steuererklärung 2010 am 31 Mai 2011. Dies gilt
allerdings nur dann, wenn Sie auch zur Abgabe einer Steuererklärung
verpflichtet waren. Steuerpflichtige, die nicht zur Abgabe einer
Steuererklärung verpflichtet sind haben dagegen nach jüngster
Rechtsprechung des BFH 4 Jahre Zeit ihre Erklärungen einzureichen.
Nicht verpflichtet sind zum Beispiel ledige Steuerpflichtige mit
der Steuerklasse I oder Ehepaare mit der Steuerklassenkombination IV
/ IV bei denen kein Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen
ist und die auch keine Lohnersatzleistungen wie Kranken-,
Arbeitslosen,- Kurzarbeiter- oder Elterngeld von mehr als 410 EUR
bezogen haben. Verpflichtet sind dagegen zum Beispiel Ehepaare, mit
der Steuerklassenkombination III / V sowie alle Steuerpflichtige mit
dem Eintrag eines Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte oder auch
diejenigen, die steuerpflichtige Nebeneinkünfte von mehr als 410 EUR
bezogen haben.
Sollten Sie Ihrer Verpflichtung nicht pünktlich nachkommen, darf
das Finanzamt auch ohne Ihre Erklärung Bescheide erlassen und Ihr
Einkommen schätzen. Der oftmals großzügigen Schätzung des Finanzamtes
können Sie lediglich durch Angabe Ihrer Erklärung innerhalb eines
Monats nach Erhalt des Schätzbescheides entgehen. Zusätzlich zur
Schätzung werden oftmals auch noch Verspätungszuschläge in Höhe von
max. 10 Prozent der festgesetzten Steuer festgesetzt. "Steuerbürger,
die Ihrer Verpflichtung nicht pünktlich nachkommen, bestraft das
Finanzamt doppelt" meint Jörg Strötzel, Vorstandsvorsitzender der
VLH. Die Strafen sollen den Steuerpflichtigen dazu "erziehen" seiner
Steuererklärungspflicht fristgemäß nachzukommen.
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH)
ist Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein und betreut über
700.000 Mitglieder. Durch seine bundesweit rund 2.800 örtliche
Beratungsstellen - viele davon sind nach DIN 77700 zertifiziert -
erstellt er Steuererklärungen für Arbeitnehmer und Rentner im Rahmen
der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG. Weitere
Informationen finden Sie im Internet unter www.vlh.de bzw. können
unter der kostenfreien Rufnummer 0800/1817616 erfragt werden. Dieser
Pressetext steht auch im Internet unter " http://ots.de/b1W2W " zum
Download bereit.
Ansprechpartner:
Bernhard Lauscher, Steuerberater, Pressesprecher der VLH
Tel.: 06321 / 4901-0
Fax: 06321 / 4901-49
Email: presse@vlh.de
Web: www.vlh.de / Presse
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