Festlegung zu Pooling zerstört bewährte Strukturen im Netzbereich
Bundesnetzagentur ignoriert Sachverstand der Landesregulierer und gefährdet die Stabilität der Versorgung
Geschrieben am 28-09-2011 |
Berlin (ots) - Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat gestern die
Abrechnung mehrerer Entnahmestellen mit zeitgleicher Leistung - das
sogenannte Pooling - veröffentlicht. "Gegen den erklärten Widerstand
von Netznutzern und Netzbetreibern und trotz pragmatischer Vorschläge
aus dem Kreis der Landesregulierungsbehörden werden hier
netzwirtschaftlich sinnvolle Strukturen zerstört und die
Versorgungssicherheit gefährdet", kritisiert Hans-Joachim Reck,
Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU).
"Diese Festlegung ist ein weiterer Baustein in der restriktiven
Haltung der BNetzA gegenüber den Verteilnetzbetreibern und setzt die
absolut falschen Signale für die Gestaltung der Energiewende." Mit
den neuen Regeln wird die Zusammenfassung mehrerer Entnahmestellen
insbesondere für kommunale Verteilnetzbetreiber nahezu
ausgeschlossen. Dieses Vorgehen ist jedoch eine seit Jahrzehnten
bewährte energiewirtschaftliche Praxis und beruht auf
netzwirtschaftlichen Optimierungen und dem Aufbau von Netzkonzepten,
die gemeinsam mit den Netznutzern erarbeitet wurden. "Diese
Festlegung hat gravierende Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit
und wird zu höheren Kosten, insbesondere für industrielle Endkunden
mit mehreren Entnahmestellen, sowie zu volatileren Netzentgelten für
alle Netznutzer führen", erklärte Reck weiter.
Der VKU hatte sich in zahlreichen Gesprächen für einen Kompromiss
stark gemacht, damit auch zukünftig die Abrechnung sowohl zwischen
den Netzbetreibern als auch mit Netznutzern, insbesondere mit
industriellen Großverbrauchern, in einem geregelten und transparenten
Rahmen geschehen kann. Optimierte Netzkonzepte mit einem besonderen
Augenmerk auf der Versorgungssicherheit waren schon seit jeher das
Ziel der Netzbetreiber - nach dieser Festlegung der BNetzA stehen sie
nunmehr zur Disposition.
Einzig bei Entnahmestellen, die im Rahmen von messtechnischen
Entflechtungen nach Konzessionsübergängen entstanden sind, erklärt
die BNetzA das Pooling auch weiterhin für zulässig, ohne dass alle
Bedingungen der Festlegung gleichzeitig erfüllt sein müssen. Nur ein
schwacher Trost ist auch die Übergangsregelung für Pooling-Lösungen,
die bereits vor dem 1. Januar 2011 bestanden hat: "Diese sollen noch
bis zum Ende der ersten Regulierungsperiode fortgeführt werden", so
Reck. "Wir gehen davon aus, dass zahlreiche Netzbetreiber und
industrielle Netznutzer gegen die Festlegung der BNetzA Beschwerde
einlegen werden."
Pressekontakt:
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kolp@vku.de
Stv. Pressesprecher: Stefan Luig
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