Betriebliche Altersversorgung: Präsident des Deutschen Juristentages klärt auf
Geschrieben am 29-09-2011 |
Köln (ots) - Der Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche
Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V. (BRBZ) veranstaltet am
04.11.2011 in Köln und am 11.11.2011 in München jeweils die 2.
BRBZ-Makler-Konferenz. Auch Prof. Dr. Martin Henssler,
geschäftsführender Direktor des Instituts für Arbeits- und
Wirtschaftsrecht der Universität zu Köln sowie Direktor des Instituts
für Anwaltsrecht an der Universität zu Köln; Vorsitzender der
Ständigen Deputation und Präsident des Deutschen Juristentages, klärt
in diesem Zusammenhang auf, warum es keine abstrakten
Rechtsberatungsmöglichkeiten für Finanzdienstleister im Rahmen der
betrieblichen Altersversorgung geben kann.
Zahlreiche Marktteilnehmer im weiten Beratungsfeld der
betrieblichen Altersversorgung beginnen zu realisieren, dass
haftungssicheres Arbeiten ohne Einschaltung befugter
Rechtsdienstleister nicht möglich ist. Somit zeigt die nachhaltige
und wissenschaftlich vertiefte Vorgehensweise des BRBZ, wodurch
haftungsauslagernde Beratungsstandards für die bAV-Beratung definiert
worden sind, eindrucksvoll Wirkung.
Hiernach ist eine strikte Kompetenzverteilung zu wahren. Diese
wird dadurch erreicht, dass die Erbringung der erforderlichen
Dienstleistungen über ein professionelles Netzwerk zu erfolgen hat,
in dem die unterschiedlichen Aufgabenstellungen den unterschiedlichen
Know-how-Trägern zugewiesen werden. Die Übernahme der Rechtsberatung
hat dabei durch einen befugten Rechtsberater zu erfolgen, die der
Steuerberatung durch den jeweiligen steuerlichen Berater und die
Finanzierungs- und Absicherungsfragen sollten durch einen erfahrenen
und spezialisierten Finanzdienstleister geklärt werden. Nur auf
diesem Wege kann dem umfassenden Verbraucherschutzgedanken des
Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) hinreichend Rechnung getragen
werden.
Jedoch herrscht bei zahlreichen Finanzdienstleistern,
Versicherungsmaklern, Unternehmen und Verbauchern nach wie vor eine
große Rechtsunsicherheit bezüglich der Fragen:
- Wo fängt Rechtsberatung im Rahmen der bAV an?
- Wie kann ich Rechts- von Finanz- und Unternehmensberatung
abgrenzen?
- Wie kann ich rechtssicher innerhalb der bAV beraten?
- Wie sieht ein rechtskonformer bAV-Beratungsprozess für
Finanzdienstleister und Versicherungsmakler aus?
- Wie sehen die Beratungsmöglichkeiten für Finanzdienstleister und
Versicherungsmakler im Rahmen der Gehaltsumwandlung aus?
Vor diesem Hintergrund lädt der BRBZ zur 2. BRBZ Makler-Konferenz
2011 - Aufklärung zur rechtssicheren bAV-Beratung für
Finanzdienstleister und Makler ein. In Ergänzung zur umfassenden
Beantwortung der zuvor genannten Fragestellungen erhalten die
Seminarteilnehmer zielgenaue Konferenzunterlagen, mit deren
Unterstützung sie die bestmögliche Positionierung im deutschen
bAV-Markt erfahren werden. Näheres unter www.brbz-konferenz.de .
Pressekontakt:
Detlef Lülsdorf, Geschäftsführer und Pressesprecher
Tel. 0221 168 00 61 - 0 - dl@brbz.de
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