EU-Studie: Mehr Menschenhandel durch liberales Prostitutionsgesetz
Geschrieben am 29-09-2011 |
Hamburg (ots) - Die 2002 verabschiedete komplette Legalisierung
von Prostitution in Deutschland hat zu einer Zunahme des
Menschenhandels geführt. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue von der
Europäischen Kommission finanzierte Studie, die am Donnerstag, 29.
September, veröffentlicht wird und dem ARD-Politikmagazin "Panorama"
(NDR) bereits jetzt vorliegt. Forscher der Universitäten Göttingen
und Heidelberg haben darin die Auswirkung legaler Prostitution auf
den Menschenhandel untersucht und festgestellt, dass es in Ländern
mit liberalen Prostitutionsgesetzen wie Deutschland generell mehr
Menschenhandel gibt.
Das belegen sie mit Daten aus 150 Ländern und einer Fallstudie der
Länder Schweden, Deutschland und Dänemark. Laut den Autoren Dr.
Seo-Young Cho (Universität Göttingen) und Prof. Dr. Axel Dreher
(Universität Heidelberg) führt die Legalisierung der Prostitution zu
einer steigenden Nachfrage und damit zu einer Vergrößerung des
Marktes. Damit steigt auch die Nachfrage nach illegal eingeschleusten
Prostituierten. "In Deutschland, wo Prostitution legal ist, ist der
Markt 60 Mal größer als in Schweden, wo Prostitution verboten ist.
Gleichzeitig hat Deutschland rund 62 Mal so viele Opfer von
Menschenhandel wie Schweden, obwohl die Bevölkerung weniger als zehn
Mal so groß ist", so Dreher.
Damit ist das rot-grüne Prostitutionsgesetz - eines der
liberalsten Prostitutionsgesetze der Welt - in der Praxis
gescheitert. Eingeführt wurde es im Jahr 2002 eigentlich, um die
Huren zu stärken: Neben der Tätigkeit als selbstständige
Prostituierte wurde nun auch das Betreiben von Bordellen erlaubt.
Prostituierte sollten Arbeitsverträge bekommen, sich sozial- und
krankenversichern können. Die Kriminalität sollte dadurch verringert
werden.
Doch bei einer Untersuchung hat die Bundesregierung bereits 2007
festgestellt, dass das Gesetz seine Ziele nicht erreicht hat. Nicht
einmal ein Prozent aller Huren hat danach einen Arbeitsvertrag, eine
Krankenversicherung als Prostituierte haben die wenigsten. Dennoch
hat das zuständige Familienministerium bis heute nichts an dem Gesetz
geändert. Auf Anfrage von "Panorama" werden zwar Mängel eingeräumt,
etwa das Fehlen obligatorischer Prüfungen für das Betreiben von
Prostitutionsstätten. "Diese geringen Regelungsanforderungen haben
zur Folge, dass die Behörden auch nur wenig und selten die
entsprechenden Prostitutionsstätten kontrollieren. Daher ist es
wichtiger denn je, alternative Kontrollmöglichkeiten einzuführen, was
bei Verabschiedung des ProstG zunächst unterlassen worden war." Wann
das passieren soll, bleibt aber offen.
Der Chef der Augsburger Kriminalpolizei Klaus Bayerl hält eine
Gesetzesänderung für dringend erforderlich: "Deutschland ist zum
Eldorado für Zuhälter und Bordellbetreiber geworden. Laut Gesetz
dürfen sie den Frauen sogar Anweisungen erteilen, und wir als Polizei
können nur zuschauen. Die Ausbeutung der Frauen geht also immer
weiter."
Auf Nachfrage von "Panorama" sieht selbst die ehemalige
SPD-Bundestagsabgeordnete Anni Brandt-Elsweier, die an der Einführung
des Gesetzes 2002 maßgeblich beteiligt war, Grund zur Änderung der
bestehenden Vorschriften: "Wenn es in der Praxis solche schlimmen
Auswirkungen hatte, sehe ich dringenden Handlungsbedarf."
"Panorama": Donnerstag, 29. September, 21.55 Uhr, Das Erste
Weitere Informationen zur Sendung finden Sie unter
www.Panorama.de. Fotos: www.ARD-Foto.de
Pressekontakt:
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