BLL: Lebensmittelwirtschaft wird Vorgaben der neuen Lebensmittelinformationsverordnung zügig umsetzen
Geschrieben am 29-09-2011 |
Berlin (ots) - Mit der heutigen Verabschiedung der
Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) durch die
EU-Mitgliedstaaten ist der Startschuss für die europaweit einheitlich
verpflichtende Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln gefallen. Der
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) geht
davon aus, dass die deutsche Lebensmittelwirtschaft die Vorgaben
innerhalb der Übergangsfristen zügig umsetzen wird.
BLL-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Matthias Horst sieht die
Unternehmen hierfür bestens gerüstet: "Die deutsche
Lebensmittelwirtschaft hat frühzeitig auf das Informationsbedürfnis
der Verbraucher reagiert und auf freiwilliger Basis eine fast
flächendeckende Nährwertkennzeichnung eingeführt. Heute tragen
bereits mehr als 80 Prozent aller Produkte eine
Nährwertkennzeichnung. Dies wird die Umstellung erheblich
erleichtern."
Der BLL-Hauptgeschäftsführer begrüßte die nach jahrelanger
Diskussion verabschiedete Lebensmittelkennzeichnungsverordnung als
einen guten Kompromiss. Horst hob insbesondere den
ernährungswissenschaftlich sinnvollen Verzicht auf eine
"Ampelkennzeichnung" für Lebensmittel sowie die obligatorische
Folgenabschätzung vor der Einführung neuer Verpflichtungen zur
Herkunftskennzeichnung hervor: "Die Verordnung schreibt ausdrücklich
vor, dass im Vorfeld kritisch untersucht werden muss, mit welchem
Aufwand und welchen Kosten solche verpflichtenden Herkunftsangaben -
etwa bei Hauptzutaten für Lebensmittel - verbunden sind. Damit folgt
sie dem Gebot der ökonomischen Vernunft." Die künftige, europaweit
einheitlich verpflichtende Nährwertkennzeichnung umfasst Angaben zum
Brennwert sowie den Mengen an Fett, gesättigten Fettsäuren,
Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz. Die Werte sind immer bezogen
auf 100g/100ml anzugeben. Zusätzlich sind freiwillige Angaben bezogen
auf die Portion möglich, sowie die schon verbreitete
GDA-Kennzeichnung, die einen Bezug zu nunmehr vom Europäischen
Gesetzgeber festgelegten Richtwerten für die Tageszufuhr herstellt.
Die Allergenkennzeichnung in der Zutatenliste bleibt verpflichtend,
allerdings müssen die allergenen Zutaten in Zukunft optisch
hervorgehoben werden. Zudem führt die LMIV eine verpflichtende
Mindestschriftgröße für alle Pflichtkennzeichnungselemente auf
Lebensmittelverpackungen ein.
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) Der
BLL ist der Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft. Ihm
gehören ca. 500 Verbände und Unternehmen der gesamten
Lebensmittelkette - Industrie, Handel, Handwerk, Landwirtschaft und
angrenzende Gebiete - sowie zahlreiche Einzelmitglieder an.
Für weitere Informationen:
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)
Peter Loosen
Claire-Waldoff-Straße 7, 10117 Berlin
Tel.: +49 30 206143-141, Fax: +49 30 206143-241
E-Mail: ploosen@bll.de , Internet: www.bll.de
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