Das deutsche Gesetz ist grausam: Für ein neues Tierschutzgesetz (mit Bild)
Geschrieben am 30-09-2011 |
Bonn / Hannover (ots) -
Der Deutsche Tierschutzbund fordert ein neues Tierschutzgesetz.
Die Eckpunkte hat der Verband heute in einer Pressekonferenz
vorgestellt. Die letzte umfassende Novellierung fand 1986 statt. Das
im Jahr 2002 erlassene Staatsziel, sowie neue Anforderungen der
Gesellschaft und der Wissenschaft an die Tierschutzgesetzgebung sind
in keiner Weise im geltenden Tierschutzgesetz berücksichtigt. Den
Kampf für ein neues Tierschutzgesetz hat der Deutsche Tierschutzbund
zum Leitmotto des Welttierschutztages 2011 ausgerufen, der am 4.
Oktober stattfindet.
2002 hat der Deutsche Bundestag den Tierschutz ins Grundgesetz
aufgenommen. Damit hat er dem gewachsenen Tierschutzbewusstsein der
Bevölkerung Rechnung getragen und sich verpflichtet, den Tierschutz
effektiv zu verbessern. Diese Verpflichtung ist bis heute nicht
eingelöst. "Das deutsche Gesetz ist grausam, es sanktioniert
millionenfache Tierqual. Wir brauchen ein neues Tierschutzgesetz",
erklärte Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.
Der Verband stellte seine Eckpunkte für ein neues Tierschutzgesetz
heute in Hannover vor: In der Landwirtschaft darf es keine Qualzucht,
Engaufstallung und Verstümmelung von Tieren mehr geben. Die Leiden
bei Transport und Schlachtung sind ebenso zu unterbinden wie das
geschlechtsspezifische Töten (z. B. von männlichen Eintagsküken) oder
Massentötungen zur sog. Marktbereinigung. Im Heimtierbereich müssen
endlich konkrete Regelungen zu Zucht, Haltung, Ausbildung und Handel
sowie vor allem zur Kennzeichnung und Registrierung auf den Weg
gebracht werden. Der Schutz frei lebender Katzen erfordert dabei auch
eine Kastrationspflicht für Privatkatzen mit Freigang. Den
Tierschutzbehörden müssen mehr Rechte und Pflichten zugewiesen
werden, damit zum Beispiel in Fällen des Animal Hoarding
(Tiersammel-Sucht) schnell eingeschritten wird. Die Kostenerstattung
für die Versorgung Fund- und herrenloser Tiere in den Tierheimen muss
verbindlich geregelt und die finanzielle Ausstattung des karitativen
Tierschutzes insgesamt als Bundesaufgabe im Tierschutzgesetz
festgeschrieben werden. Das Halten von Wildtieren in
Zirkusunternehmen muss unterbleiben. Sensible, anspruchsvolle Exoten
- z. B. Reptilien, Vögel oder Fische - leiden und sterben in
Menschenhand. Ihre Haltung ist grundsätzlich zu verbieten. Zur
Umsetzung der EU-Tierversuchsrichtlinie vom September 2010 ist ein
neues, separates Gesetz zum Schutz von Tieren, die in Versuchen
eingesetzt werden, erforderlich. Nur so könnten alle Möglichkeiten
genutzt werden, die das EU-Recht lässt, um z. B. Affenversuche oder
Eingriffe, die zu schwerem Leiden führen, sofort zu unterbinden,
stellte Apel klar. Um die Tierschutzbestimmungen besser kontrollieren
und durchsetzen zu können, gehört zu einer Staatziel-konformen
Gesetzesnovelle die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage.
Pressekontakt:
Deutscher Tierschutzbund e.V.
- Pressestelle -
Baumschulallee 15
53115 Bonn
Tel.: 0228-6049624
Fax: 0228-6049641
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
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