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DStGB zum Tag der deutschen Einheit: Noch über 20.000 Grundstücke im "Volkseigentum"

Geschrieben am 01-10-2011

Berlin (ots) -
- Eigentumsverhältnisse endlich klären

Auch 21 Jahre nach Inkrafttreten des Einigungsvertrages zur
Deut-schen Einheit ist diese noch nicht in allen Lebensbereichen
vollzogen. Auf einen besonderen absurden Anachronismus weist der
Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Dr.
Gerd Landsberg heute in Berlin zum kommenden Tag der Deutschen
Einheit hin. "Über 20 000 Grundstücke in den neuen Bundesländern und
in Berlin sind in den Grundbüchern immer noch als "Eigentum des
Volkes" verzeichnet. Damit werden die DDR-Eigentumsverhältnisse zum
Schaden der Kommunen in den neuen Ländern fortgeschrieben." Die
Städte und Gemeinden in den neuen Ländern benötigten 21 Jahren nach
der Wende endlich geklärte Eigentumsverhältnisse um ihre
wirtschaftlichen und städtebaulichen Entwicklungsmöglichkeiten weiter
entfalten zu können.

Häufig, so Dr. Landsberg, handele es sich dabei zudem um
Problemgrundstücke, für deren Absicherung und Unterhaltung die Städte
und Gemeinden hohe Summen ausgeben müssten, obwohl nach der
Systematik des Einigungsvertrages hierfür der Bund die Verantwortung
habe. "Der Bund hätte längst die Zuordnung dieser Grundstücke
beantragen können, unterlässt es aber, um nicht die Kosten der
Verkehrssicherung selbst übernehmen zu müssen" stellte er klar.

Dr. Landsberg kritisierte, dass eine Bereinigung dieser
ungeklärten Grundstücksverhältnisse selbst in einem kürzlich zwischen
Bund und Ländern abgestimmten Staatsvertrag über die abschließende
Verteilung des DDR-Restvermögens, das sogenannte "Finanzvermögen",
nicht geregelt werde. "Was nutzt ein abschließender Staatsvertrag
zwischen Bund und Ländern, der die Problemkonstellationen vor Ort
vollkommen ausblendet? kritisierte er. Wenn der Bund die Grundstücke
nicht freiwillig übernehme, müsse ihm seine Verantwortung per Gesetz
übertragen werden.

Landsberg appellierte deshalb an den Bund und die betroffenen
Länder, jetzt reinen Tisch zu machen und durch eine abschließende
gesetzliche Regelung die Grundstückssituation zu bereinigen.



Pressekontakt:
Kontakt:

Franz-Reinhard Habbel
Sprecher des DStGB
Tel.: 030/77307-225
E-Mail: Franz-Reinhard.Habbel@dstgb.de


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