Schwäbische Zeitung: Der Sturm im Wasserglas - Leitartikel
Geschrieben am 04-10-2011 |
Leutkirch (ots) - Vor Gericht und auf hoher See ist man
grundsätzlich in Gottes Hand, so lautet eine Binsenwahrheit, die
besagt, dass man juristisch meist auf so ziemlich alles gefasst sein
muss. Jetzt hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in letzter Instanz
beschlossen, dass auch ausländische Decoderkarten zur Übertragung von
Sportereignissen wie Bundesligaspielen zulässig sind. Das klingt für
die Klubs, die ein Drittel ihrer Einnahmen aus dem Verkauf von
TV-Rechten erzielen, bedrohlich. Für die Kunden interessant, weil
ausländische Konkurrenz theoretisch die Pay-TV-Preise billiger macht.
Praktisch ist es aber technisch wie juristisch ausgesprochen
kompliziert. Technisch, weil selbst bei funktionierender
Installierung eines fremden Decoders natürlich nur das gesendet wird,
was im Ausland interessiert - also nur einzelne Topspiele und keine
Bundesliga-Konferenzschaltung. Dass die Richter Teile einer
Übertragung, wie beispielsweise die langweilige Hymne der Premier
League, als geschütztes Werk ansehen, das interessante Fußballspiel
selbst aber nicht, das kann wohl nur verstehen, wessen Leben aus
Paragraphen besteht.
Dieses Urteil betrifft nur die Auslandsvermarktung, die den
Bundesligaklubs 25 Millionen pro Jahr einbringt. Geteilt durch 18
Klubs scheint dieses Minus verschmerzbar. Außerdem läuft der
TV-Vertrag 2013 aus, und man kann sicher sein, dass sich die
Profivereine für neue Verträge absichern werden. Als einziger meldet
sich Bayern-Boss Rummenigge zu Wort und befürchtet ein "ruinöses
Preis-Dumping". Marketing-Experte Zastrow meint jedoch: "Das ist kein
Erdbeben" und beurteilt die Einnahmeverluste deutscher Klubs als
"homöopathisch" klein.
Als 1995 nach dem Bosman-Urteil die Ablösesummen nach
Vertragsablauf europaweit abgeschafft wurden, erschütterte dies den
Profi-Fußball in seinen Grundfesten, trieb etliche Klubs an den Rand
des Ruins und machte Spieler zu Millionären. Das gestrige Urteil ist
kein Erdbeben, und wenn es denn ein Sturm sein sollte, dann ist's ein
Sturm im Wasserglas.
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Schwäbische Zeitung
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