Zensus 2011: Die Befragung zur Klärung des Wohnsitzes startet
Geschrieben am 05-10-2011 |
Wiesbaden (ots) - Ab Oktober 2011 findet im Rahmen des Zensus 2011
die Befragung zur Klärung des Wohnsitzes statt. Mit Hilfe dieser
Befragung klären die Statistischen Ämter der Länder vor allem in
kleineren Gemeinden unter 10 000 Einwohnern unstimmige Angaben aus
den Melderegistern. Diese Unstimmigkeiten können zum einen daraus
resultieren, dass eine Person an mehreren Orten mit Hauptwohnsitz
gemeldet ist. Zum anderen können Personen ausschließlich mit
Nebenwohnsitz gemeldet sein. Mit der Befragung werden am Ende alle
Personen der richtigen Gemeinde zugeordnet. Nur so kann die exakte
Einwohnerzahl bestimmt werden.
In Fällen von mehreren Hauptwohnsitzen wird die Befragung nur
durchgeführt, wenn sich eine der Meldeanschriften in einer Gemeinde
mit weniger als 10 000 Einwohnern befindet. In Gemeinden mit mehr als
10 000 Einwohnern können Über- und Untererfassungen auf Basis der
Haushaltebefragung statistisch korrigiert werden. Personen, die nur
mit Nebenwohnsitz gemeldet sind, erhalten in jedem Fall (also
unabhängig von der Größe der Gemeinde) einen Fragebogen.
Die Befragung zur Klärung des Wohnsitzes erfolgt in erster Linie
per Post. Der Fragebogen enthält nur wenige Fragen: Neben Merkmalen
wie Alter und Familienstand müssen alle Befragten angeben, ob diese
Anschrift am 9. Mai 2011 ihr Haupt- oder ihr Nebenwohnsitz war und ob
sie am 9. Mai 2011 an weiteren Anschriften gemeldet waren. Ein
Musterfragebogen steht im gemeinsamen Internetportal der
Statistischen Ämter des Bundes und der Länder unter www.zensus2011.de
zur Ansicht bereit. Dort wird auch ausführlich erklärt, wie die
amtlichen Einwohnerzahlen in Gemeinden über beziehungsweise unter 10
000 Einwohnern ermittelt werden.
Die Befragung zur Klärung des Wohnsitzes dient allein der
Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahlen.
Die gesetzlichen Grundlagen des Zensus 2011 und des Datenschutzes
verbieten es, Informationen, die für den Zensus erhoben werden, an
andere Behörden oder private Institutionen weiterzureichen. Dieses
Rückspielverbot gilt auch gegenüber den Einwohnermeldeämtern -
Angaben, die beim Zensus 2011 erhoben werden, dürfen von den
statistischen Ämtern nicht an die Einwohnermeldeämter übermittelt
werden, demzufolge findet auch keine Korrektur der Melderegister
statt.
Weitere Auskünfte gibt:
Annette Pfeiffer,
Telefon: (0611) 75-4486,
www.zensus2011.de/kontakt
Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt
Pressestelle
E-Mail: presse@destatis.de
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