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Unternehmertipp: Portabilität einer Direktversicherung birgt Haftungsgefahren

Geschrieben am 17-10-2011

Köln (ots) - Der Deutsche bAV Service bietet rechtssichere
Beratungslösungen für alle Bereiche der betrieblichen
Altersversorgung (bAV). Der heutige Unternehmertipp des Deutschen bAV
Service beschäftigt sich mit den Haftungsgefahren für Arbeitgeber im
Rahmen der Einrichtung von Maßnahmen der betrieblichen
Altersversorgung.

Für Arbeitgeber ist es unabdingbar sich dezidiert mit den
rechtlichen Hintergründen der Portabilität von bAV-Verträgen - also
der Übernahme bestehender Direktversicherungen eines vorherigen
Arbeitgebers - neu hinzukommender Arbeitnehmer zu beschäftigen.
Arbeitgeber haben entweder die Möglichkeit bestehende
Direktversicherungen zu übernehmen oder die Übertragung des
Vertragswertes auf einen neuen Lebensversicherungsvertrag zu
wünschen. Jedoch ist vor allem dann Vorsicht geboten, wenn der
bestehende (Alt-)Vertrag eine höhere Garantieverzinsung zusagt, als
ein alternativer neuer Vertrag. Gerade vor dem Hintergrund der
aktuellen Entwicklungen an den Finanzmärkten achten Betriebsrentner
und Arbeitnehmer vermehrt auf die garantierten Leistungen von
Altersvorsorgeverträgen. Aufgrund der regelmäßigen und in jüngster
Zeit immer häufigeren Abstufung der Garantieverzinsung von
klassischen Lebens- und Rentenversicherungen ist Arbeitgebern eher
von der Möglichkeit der Übertragung des Vertragswertes aus dem alten
Vertrag auf einen neuen Versicherungsvertrag abzuraten. Denn aufgrund
der sogenannten Subsidiärshaftung des Betriebsrentengesetzes haften
Arbeitgeber unter Umständen für geringere garantierte
Rentenleistungen ihres Arbeitnehmers.

Arbeitgeber sind also gut beraten, wenn sie sich bei der
Einrichtung, Erstellung und Überprüfung von Verträgen zur
betrieblichen Altersversorgung professionellen Rat einholen und die
entsprechenden Haftungsgefahren abwälzen können. Die Beratung zu
Fragen der betrieblichen Altersversorgung gehört daher ausschließlich
in die Hände eines professionellen Expertennetzwerkes von
Rechtsanwälten, Steuerberatern und gerichtlich zugelassenen
Rentenberatern. Der Deutsche bAV Service garantiert folglich den
verantwortungsbewussten Arbeitgebern und Beratern hohe Kompetenz,
Professionalität und standardisierte Abläufe. Der Deutsche bAV
Service koordiniert vor diesem Hintergrund eine umfassende
Haftungsauslagerung für Arbeitgeber.



Pressekontakt:
Deutscher bAV Service c/o Kenston Services GmbH
Siegburger Straße 126 - 50679 Köln
Telefon 0221 716 176 - 0 - Telefax 0221 716 176 - 50
info@dbav-service.de - www.deutscher-bav-service.de
Ansprechpartnerin: Ann Pöhler


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