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Winterreifenpflicht im Ausland / Bei Schnee und Eis auf die richtigen Pneus achten

Geschrieben am 18-10-2011

München (ots) - In Deutschland müssen Autofahrer bei winterlichen
Straßenverhältnissen die entsprechenden Winter- oder Ganzjahresreifen
aufziehen (sog. situative Winterreifenpflicht). Auch in den Alpen-
und vielen weiteren Reiseländern gibt es eine Winterreifenpflicht.
Der ADAC informiert darüber, welche Reifen Autofahrer bei Schnee und
Eis im Ausland aufziehen müssen.

Österreich: Es gibt keine generelle
Winterreifen-Ausrüstungspflicht in den Wintermonaten. Pkw sowie Lkw
bis 3,5 t müssen aber zwischen 1. November und 15. April des
Folgejahres bei tatsächlich winterlichen Straßenverhältnissen mit
Winterreifen (Mindestprofiltiefe 4 mm) oder Schneeketten ausgerüstet
sein.

Schweiz: Auch hier gibt es keine generelle Winterreifenpflicht.
Allerdings können Geldbußen verhängt werden, wenn es wegen
ungeeigneter Bereifung zu Verkehrsbehinderungen kommt. Bei Unfällen
mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen droht dem Fahrer eine
erhebliche Mithaftung.

Italien: Für einzelne Strecken kann bei entsprechenden
Witterungsverhältnissen die Benutzung von Winterreifen oder
Schneeketten vorübergehend vorgeschrieben werden. Dies gilt vor allem
in den Provinzen Mailand und Südtirol. Im Aostatal gilt vom 15.
Oktober bis 15. April Winterreifenpflicht.

Frankreich: Die Benutzung von Winterreifen ("Pneus neige") kann
bei entsprechenden Witterungsverhältnissen kurzfristig durch
entsprechende Beschilderung vorgeschrieben werden.

Tschechien: Winterreifen sind zwischen 1. November und 31. März
des Folgejahres bei winterlichen Straßenverhältnissen vorgeschrieben.
Die Regelung gilt neuerdings für alle Straßen in Tschechien.

Slowenien: Winterreifenpflicht besteht zwischen dem 15. November
und 15. März des Folgejahres sowie bei winterlichen
Straßenverhältnissen.

Kroatien: Eine generelle Winterreifenpflicht gibt es nicht.
Winterreifen sind allerdings empfehlenswert, denn bei entsprechenden
Straßen- und Wetterverhältnissen kann für bestimmte
Streckenabschnitte Winterausrüstung vorgeschrieben werden.
Gewerbliche Fahrzeuge müssen zudem eine kleine Schneeschaufel
mitführen.

In Dänemark, Norwegen, Großbritannien, Polen, Belgien und den
Niederlanden gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Anstelle
von Winterreifen können meist auch Schneeketten an den Antriebsrädern
verwendet werden. Allerdings nur, wenn die Straße durchgängig oder
fast durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist.



Pressekontakt:
ADAC Öffentlichkeitsarbeit
Externe Kommunikation
Katharina Bauer
Tel.: +49 (0)89 7676 2412
E-Mail: katharina.bauer@adac.de


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