Flosbach/Kolbe: Die Koalition sorgt dafür, dass kleineren und mittleren Unternehmen Liquidität erhalten bleibt
Geschrieben am 19-10-2011 |
Berlin (ots) - Die Koalition hat heute im Finanzausschuss eine
dauerhafte Fortführung der erhöhten Ist-Versteuerungsgrenze von
500.000 Euro bei der Umsatzsteuer beschlossen. Hierzu erklären der
finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter
Flosbach, und der zuständige Berichterstatter, Manfred Kolbe:
"Mit dieser Maßnahme verhindern wir, dass den Unternehmen
Liquidität entzogen wird. Besonders kleine und mittlere Unternehmen
sind aufgrund ihrer geringen Eigenkapitalquote auf ausreichende
Liquidität angewiesen.
Die Ist-Versteuerung verschafft dem Unternehmer Entlastung. Er
muss die Umsatzsteuer erst abführen, wenn er die Kundenzahlung
erhalten hat. Dies ist insbesondere für neu gegründete Unternehmen,
die die Umsatzsteuer nicht vorfinanzieren können, von Bedeutung.
Dies ist ein wichtiges Signal für das Handwerk, den Handel und
generell auch für Gründer. Die Maßnahme wurde daher in der Anhörung
im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages von den Sachverständigen
einhellig begrüßt.
Wir erwarten jetzt eine schnelle Zustimmung zu dem Gesetzentwurf
der Koalitionsfraktionen im Bundesrat. Unternehmen und
Finanzverwaltung brauchen Planungssicherheit in Bezug auf die
Regelung, die ohne das Handeln der Koalition zum Ende des Jahres 2011
ausgelaufen wäre."
Hintergrund:
Die Umsatzsteuer entsteht grundsätzlich mit Ablauf des
Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistung ausgeführt wurde
("Soll-Versteuerung"). Auf die Bezahlung der Leistung durch den
Kunden kommt es dabei grundsätzlich nicht an. § 20 Absatz 1 Satz 1
Nummer 1 Umsatzsteuergesetz bietet den Unternehmern, deren
Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 500.000
Euro betragen hat, die Möglichkeit, die Umsatzsteuer nach
vereinnahmten Entgelten zu berechnen ("Ist-Versteuerung"). Dabei
entsteht die Steuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem das
Entgelt für die Leistung durch den Unternehmer vereinnahmt worden
ist, d. h. die Abführung der Steuer an das Finanzamt muss erst
erfolgen, wenn und soweit der Kunde gezahlt hat.
Die Ist-Versteuerung schafft Liquiditätsvorteile insbesondere für
kleine und mittlere Unternehmen, auch weil der Vorsteuerabzug für die
bezogenen Eingangsleistungen sofort, d. h. ohne Rücksicht auf eine
Bezahlung, vorgenommen werden kann.
Zur Abmilderung der Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise wurde
die Umsatzgrenze zum 1. Juli 2009 bundeseinheitlich auf den bis dahin
nur für die neuen Bundesländer geltenden Betrag von 500.000 Euro
angehoben. Die Maßnahme ist bis zum 31. Dezember 2011 befristet. Bei
einem Auslaufen der Befristung würde die maßgebliche Umsatzgrenze
bundesweit auf 250.000 Euro absinken.
Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de
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