EU-Kommission setzt Deutschland Frist für Vorratsdatenspeicherung - Auch in Rumänien steht Umsetzung weiter aus
Geschrieben am 27-10-2011 |
Brüssel / Berlin (ots) - Die EU-Kommission hat Deutschland und
Rumänien eine Frist von zwei Monaten gesetzt, um die EU-Vorschriften
zur Vorratsdatenspeicherung umzusetzen. In beiden Ländern hatten die
Verfassungsgerichte vor längerer Zeit die nationalen Gesetze dazu
aufgehoben, ohne dass die Regierungen bislang die Kommission über
einen neuen Anlauf unterrichtet hätten.
Die Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Daten schreibt
Telekommunikationsbetreibern und Internetanbietern zwingend vor,
Verbindungs- und Standortdaten für die Strafverfolgung zu speichern.
Die Verzögerung bei der Umsetzung der Richtlinie in innerstaatliches
Recht durch Deutschland und Rumänien könnte negative Auswirkungen auf
den Binnenmarkt für elektronische Kommunikation sowie auf die
Fähigkeit von Justiz- und Polizeibehörden haben, schwere Straftaten
aufzudecken, zu untersuchen und zu verfolgen. Die Kommission hat
daher beschlossen, beide Staaten mit einer mit Gründen versehenen
Stellungnahme dazu aufzufordern, diesen Verstoß gegen EU-Recht
(Artikel 258 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäische
Union) zu beenden.
Dies ist bereits die zweite Stufe des
Vertragsverletzungsverfahrens. Am 17. Juni hatte die Kommission
Deutschland und Rumänien bereits Aufforderungsschreiben geschickt.
Deutschland teilte der Kommission daraufhin am 16. August mit, dass
das deutsche Justizministerium einen Vorschlag zur Umsetzung der
Richtlinie erstellt habe, der sich gerade in interministeriellen
Konsultationen befinde. Die von den rumänischen Behörden
übermittelten Informationen lassen ebenso darauf schließen, dass die
Verhandlungen über ein neues Gesetz auf interministerieller Ebene
noch nicht abgeschlossen sind.
Die Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Daten (2006/24/EG) wurde
2006 angenommen und hätte bis zum 15. September 2007 in
innerstaatliches Recht umgesetzt sein müssen, wobei die Möglichkeit
bestand, die Speicherung von Verbindungsdaten beim Zugang zum
Internet sowie bei der Nutzung von Internet-Telefonie und
elektronischer Post erst ab dem 15. März 2009 zwingend
vorzuschreiben.
Pressekontakt:
Europäische Kommission - Vertretung in Deutschland
Pressestelle, Unter den Linden 78, 10117 Berlin
Carsten Lietz, Tel 030 2280 2300
carsten.lietz@ec.europa.eu
twitter.com/EUberlinCLietz
www.eu-kommission.de
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