Ministerpräsidentenkonferenz: Neuer Glücksspielstaatsvertrag besiegelt faktisch das "Aus" des Lottomonopols
Geschrieben am 28-10-2011 |
Hamburg (ots) - 15 Länder halten am Argument der nicht
existierenden Lottosucht fest - mit katastrophalen Folgen für Lotto,
Länder und Destinatäre
Auf der heute zu Ende gegangenen Ministerpräsidentenkonferenz in
Lübeck wurde das Ende des staatlichen Lottomonopols eingeläutet. 15
der 16 Länderchefs einigten sich auf eine Änderung des jetzigen
Glücksspielstaatsvertrages, der bereits vor dem Europäischen
Gerichtshof und den deutschen Gerichten wegen Inkohärenz gescheitert
ist. Schwerpunkt der Diskussionen war offenbar die Öffnung des
Sportwettenmarktes. Gefährliche Spiele werden liberalisiert, das
harmloseste Glücksspiel, LOTTO, erheblich beschränkt.
"Der Änderungsvertrag ist für das deutsche Lotto in seiner
jetzigen Form eine Katastrophe, denn er ist europa- und
kartellrechtswidrig und noch inkohärenter und gerichtlich
angreifbarer als der jetzige", so Norman Faber, Präsident des
Deutschen Lottoverbandes. Die berechtigten Einwände der Europäischen
Kommission gegen den Vertragsentwurf hätten die Länder schlicht
ignoriert. Ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen
Gerichtshof und eine Welle von Verfahren vor deutschen Gerichten sind
unausweichlich. "Das bedeutet das baldige "Aus" des Lottomonopols und
der staatlichen Lottogesellschaften." Diese Brisanz ist von der
Meldung, dass der Markt für private Anbieter von Sportwetten -
unzureichend und zaghaft - geöffnet werden soll, in den Hintergrund
gedrängt worden.
Kernpunkte der Kritik des Lottoverbandes sind:
Der Vertrieb harmloser Lotterien wird unter dem Vorwand der
Spielsuchtprävention unverhältnismäßig beschränkt, während
gefährliche Glücksspiele erheblich geringeren Beschränkungen
unterliegen. Eine Spielsucht bei Lotto existiert nicht. Dieses wurde
gerade empirisch in einer Untersuchung der Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung (BzgA) bestätigt (10.000 Interviews).
Zitat: "Für die Teilnahme an "Lotto 6 aus 49" besteht kein derartiges
Risiko."
Der Vertrag sieht anders als für Sportwettenvermittler und
Lotterieeinnehmer keine bundesweit geltende Erlaubnis für
Lotterievermittler vor. Für diese europarechtswidrige
Schlechterstellung privater Lotterievermittler gibt es keine
sachliche Rechtfertigung. Die Europäische Kommission hat diese
Regelung daher bereits im Juli 2011 ausdrücklich gerügt.
Der Internetvertrieb von Lotterien bleibt grundsätzlich verboten
und ist nur mit Ausnahmegenehmigung der Erlaubnisbehörden aller
Länder ohne Rechtsanspruch zulässig. Die vorgesehenen Anforderungen
an den Online-Vertrieb sind bei nachweislich harmlosen Lotterien
überzogen.
Der vom Bundeskartellamt und Bundesgerichtshof geforderte
Wettbewerb um die Umsätze privater Lotterievermittler wird unter
grober Missachtung zwingender kartellrechtlicher Vorgaben zerstört.
Komplett-Verbot für Lotto-Werbung
Deutlich wird die Brisanz der Fortführung der verfehlten
Suchtargumentation unter anderem durch das jüngst veröffentlichte
Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 29.09.2011. Das
Gericht zeigte darin detailliert auf, dass sämtliche Werbung der
staatlichen Lottogesellschaften unzulässig ist, wenn das Monopol
weiterhin mit Suchtgefahren begründet ist. Das bedeutet: Sowohl die
Jackpot-Werbekampagnen, Pressemitteilungen, Plakate und
Hörfunkwerbung, als auch die Internetwerbung und die
"Lotto-Hilft"-Kampagnen sind unzulässig. Bereits die teilweisen
Werbe- und Internetverbote des GlüStV haben seit 2008 zu einem
Umsatzrückgang von 26%, kumuliert mehr als 14 Mrd. Euro (ca. -6 Mrd.
Euro Steuern und Zweckabgaben) geführt. Der Änderungsvertrag, auf den
sich die 15 Länderchefs geeinigt haben, hält an der Suchtbekämpfung
als zentraler Zielsetzung auch für Lotterien fest. "Das bedeutet,
dass die staatlichen Lottogesellschaften auch künftig in keiner Weise
für sich und ihre Produkte werben dürfen", so Faber. "Das ist der
wirtschaftliche Tod von "Lotto 6aus49".
Pressekontakt:
Deutscher Lottoverband
Tel. 040/ 89 00 39 69
info@deutscherlottoverband.de
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