HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung setzt ihr Schadenmanagement gerichtlich durch
Geschrieben am 08-11-2011 |
Coburg (ots) - Das Landgericht Bamberg hat soeben eine Klage der
Rechtsanwaltskammer für den OLG-Bezirk München gegen die
HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung abgewiesen. Damit hat sich die
HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung in der ersten Instanz erfolgreich
gegen eine von der Anwaltskammer geforderte Unterlassungs- und
Verpflichtungserklärung gewehrt.
Die Anwaltskammer hatte von der
HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung verlangt, eine nach Überzeugung
der HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung kundenfreundliche Regelung
nicht mehr anzuwenden, nach der die
HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung unter bestimmten Voraussetzungen
auf eine eigentlich anstehende Rückstufung im Schadenfreiheitssystem
verzichtet. Die HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung weigerte sich,
eine entsprechende Erklärung abzugeben, und bot der Kammer
stattdessen Gespräche über die Gestaltung ihrer
Schadenmanagementmaßnahmen an. Diese Gespräche lehnte die
Anwaltskammer ab und legte beim Landgericht Bamberg Klage ein.
Die eben bekanntgegebene Abweisung der Klage wird von Dr. Ulrich
Eberhardt, Vorstand der HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung, begrüßt:
"Das ist ein Urteil im Interesse unserer Kunden. Hätte das Gericht
der Klage stattgegeben, hätten wir unsere Kunden schlechter behandeln
müssen, als wir das in unserem Hause traditionell eigentlich wollen."
Seit Herbst 2008 bietet die HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung
Tarife mit variabler Selbstbeteiligung an. Die anfangs vereinbarte
Selbstbeteiligung von 150 Euro pro Schadenfall sinkt bei
schadenfreiem Verlauf sukzessive bis auf 0 Euro, kann aber umgekehrt
bis auf maximal 400 Euro ansteigen, wenn für den Vertrag Schäden
gemeldet werden.
Der Versicherte kann allerdings eine Rückstufung für künftige
Schadenfälle vermeiden, wenn der Rechtsschutzfall durch eine
anwaltliche Erstberatung beendet werden kann, ein Mediator
eingeschaltet oder ein von der HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung
empfohlener Anwalt beauftragt wird. Letzteres wurde von der Münchener
Rechtsanwaltskammer beanstandet - sie sah hierin eine rechtlich
unzulässige Einschränkung des Rechts auf freie Anwaltswahl.
Solche Empfehlungen werden von den Kunden jedoch immer häufiger
gewünscht. Die Kunden erwarten, dass ihr Rechtsschutzversicherer sich
nicht mehr nur als reiner Kostenerstatter, sondern als "Lotse durch
den Rechtsschutzfall" versteht, der sich stärker als in der
Vergangenheit um die Anliegen der Versicherungsnehmer kümmert.
Die HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung hat darauf reagiert. Sie
arbeitet verstärkt mit einer großen Zahl erfahrener Anwälte zusammen,
die nach objektiven Kriterien ausgewählt werden. Dabei erzielt sie
auch Kostenersparnisse durch effizientere Abläufe wie z.B. durch
elektronische Kommunikation. An diesen Einsparungen lässt die
HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung vor allem diejenigen Kunden
teilhaben, die zu ihrer Realisierung beitragen, indem sie der
Anwaltsempfehlung ihres Versicherers folgen. Vorstand Dr. Eberhardt:
"Wir halten das Recht auf freie Anwaltswahl für eine wichtige Säule
unseres Rechtssystems. Daran rütteln wir auch nicht. Niemand muss auf
seinen persönlichen Vertrauensanwalt verzichten und unserer
Empfehlung folgen. Wer aber unsere Hilfe sucht, den wollen wir nicht
abweisen. Vielmehr geben wir Orientierung und stärken damit den
Service-Charakter der Rechtsschutzversicherung. Damit erhöhen wir die
Rechtskultur. Wir freuen uns, dass wir mit unserer Haltung vor
Gericht Verständnis gefunden haben, und bleiben selbstverständlich
gegenüber der Anwaltschaft weiter gesprächsbereit. Allerdings müsste
das Gesprächsangebot nun auch einmal angenommen werden."
Pressekontakt:
HUK-COBURG
Pressestelle
Bahnhofsplatz
96444 Coburg
Tel.: 09561 96-2080/81/82
Fax: 09561 96-3680
presse@huk-coburg.de
http://www.huk.de
Leitung: Alois Schnitzer
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