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Novellierung der Apothekenbetriebsordnung: Apotheker lehnen Zwei-Klassen-Apotheken ab

Geschrieben am 08-11-2011

Berlin (ots) - Die Apotheker fordern die Beibehaltung der
flächendeckenden und umfassenden Versorgung durch vollwertige
Apotheken. Damit widerspricht die ABDA - Bundesvereinigung Deutscher
Apothekerverbände einigen Regelungen des Referentenentwurfs zur
Novellierung der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO).

"Sonderregeln für Filialverbünde lehnen wir ab, denn es darf keine
zweitklassigen Apotheken geben. Das widerspricht unserem
Versorgungsauftrag und dem erklärten Willen des Verordnungsgebers,
die Versorgung im Nahbereich der Apotheken zu verbessern", sagt
ABDA-Präsident Heinz-Günter Wolf. "Wer in eine Apotheke kommt,
vertraut zu Recht darauf, dass er umfassend vorsorgt wird. 'Ein
bisschen Apotheke' geht nicht."

Zu den Leistungen der Apotheke gehören auch die Herstellung von
Rezepturen und die Versorgung im Nacht- und Notdienst. Im
Referentenentwurf zur ApBetrO ist geplant, dass Filialapotheken keine
Rezepturen herstellen müssen. Wolf: "Jede Apotheke muss in der Lage
sein, dringend benötigte Rezepturen herstellen zu können - das ist
auch im Notdienst essentiell."

"Um hochwertige Arzneimittel herstellen zu können, müssen in jeder
Apotheke die wissenschaftlichen Hilfsmittel und ein Labor zur Prüfung
der Ausgangsstoffe vorhanden sein", sagt Wolf. "Diese Ausrüstung in
Filialapotheken einzuschränken, ist keine sinnvolle Deregulierung -
hier wird am falschen Ende gespart."

Wegen der überragenden Bedeutung für die Apotheken wurde die
Stellungnahme zur ApBetrO heute von einer außerordentlichen
Mitgliederversammlung der ABDA intern diskutiert. Bis zum 18.
November wird die ABDA eine umfassende Stellungnahme zum gesamten
Referentenentwurf erarbeiten und kommunizieren.

Diese Pressemitteilung und weitere Informationen stehen unter
www.abda.de



Pressekontakt:
Dr. Ursula Sellerberg
Stellv. Pressesprecherin
Tel.: 030 40004-134
Fax:  030 40004-133
E-Mail: u.sellerberg@abda.aponet.de
Internet: www.abda.de


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