Lebensgefahr: Bagatellunfälle auf der Autobahn
Geschrieben am 11-11-2011 |
Düsseldorf (ots) -
- Bagatellunfälle bringen Verkehrsteilnehmer in Lebensgefahr
- Auf Autobahnen: Die Fahrbahn räumen und auf dem Seitenstreifen
oder einem Parkplatz stehen bleiben!
- Der Tatbestand der Unfallflucht wird dadurch nicht erfüllt und
der Versicherungsschutz erlischt nicht!
- Das Blockieren des Straßenverkehrs kann mit einem Bußgeld von 30
Euro geahndet werden.
Bagatellunfälle gelten als ein großer Stauverursacher auf
deutschen Autobahnen. Darüber hinaus lösen sie hoch gefährliche
Situationen aus. Während an der direkten Unfallstelle über Beulen und
Kratzer diskutiert wird, und sich zwischenzeitlich ein Stau bildet,
steigt die Gefahr von schweren Unfällen mit LKW am Stauende. Daher
gilt: Schnell runter von der Fahrbahn, wenn die Fahrzeuge noch rollen
können. Natürlich sollen Unfälle auf der Autobahn, auch solche, bei
denen es nur zu geringem Sachschaden gekommen ist, der Polizei
gemeldet werden wenn der Sachverhalt nicht völlig unstrittig ist. Das
bedeutet aber auf keinen Fall, dass die Unfallbeteiligten auf dem
Fahrstreifen stehen bleiben müssen und diese so für den nachfolgenden
Verkehr blockieren. ARAG Experten sagen, was bei leichten Unfällen
mit Bagatellschäden auf der Autobahn zu tun ist:
Sorgfaltspflicht
Bei einem Verkehrsunfall besteht für alle Unfallbeteiligten die
gesetzliche Pflicht sich nicht vom Unfallort zu entfernen, bevor die
Notwendigen Feststellungen getroffen wurden - auch nicht einige 100
m. Der Verstoß gegen § 142 Strafgesetzbuch (StGB), die so genannte
Unfallflucht, ist strafbar. Hat der Unfall allerdings auf einer
mehrspurigen Schnellstraße oder einer Autobahn stattgefunden, kommt
die Notwendigkeit des Einhaltens der erforderlichen Sorgfaltspflicht
bei erhöhtem Verkehrsrisiko auf Schnellstraßen hinzu. Wer gegen die
schon in § 1 StVO festgeschriebene Sorgfaltspflicht verstößt und so
andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet, handelt
ordnungswidrig. Ein konkreter Fall verdeutlicht das Dilemma:
Der Fall
Nach einem Auffahrunfall auf der Autobahn A 3 sind die Beteiligten
auf dem linken Fahrstreifen stehen geblieben, obwohl die Fahrzeuge
noch fahrbereit waren. Der linke Fahrstreifen war dadurch für über
eine halbe Stunde blockiert. Dabei waren die drei beteiligten PKW
nach einem Auffahrunfall nur leicht beschädigt. Die Beteiligten
wurden fernmündlich von der Polizei gebeten, sich zur Unfallaufnahme
am nächsten Parkplatz einzufinden und auf die Beamten der zuständigen
Verkehrspolizeiinspektion zu warten. Die Autobahnpolizisten fanden
die Havaristen allerdings nicht an der vereinbarten Stelle, sondern
am Unfallort. Die drei Unfallbeteiligten standen immer noch auf dem
linken Fahrstreifen und warteten. Ein Fahrer, der befürchtete, dass
irgendjemand sich unerlaubt aus dem Staub machen würde, war einfach
stehen geblieben und hatte die anderen auch dazu überredet. Durch
dieses Verhalten kam es zu erheblichen Verkehrsbehinderungen und zur
Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs.
Was sagt die Polizei?
In diesem Zusammenhang weist die Polizei darauf hin, dass der § 34
der Straßenverkehrsordnung vorschreibt, nach einem Bagatellschaden
unverzüglich beiseite zu fahren. Das Blockieren des Straßenverkehrs
nach einem Bagatellunfall kann nach dem aktuellen Bußgeldkatalog von
der Polizei mit einem Bußgeld von 30 Euro geahndet werden. Auf
Autobahnen bedeutet dies, die Fahrstreifen, wenn möglich, zu räumen
und auf dem Seitenstreifen oder einem Parkplatz stehen zu bleiben
oder den Weisungen der Polizisten Folge zu leisten.
Was sagt die Versicherung?
Sicherheit geht vor! Deshalb muss kein Versicherter fürchten, dass
ihm der Versicherungsschutz aberkannt wird, wenn er sich im Rahmen
seiner Sorgfaltspflicht einige Meter vom Unfallort entfernt und auf
dem Seitenstreifen oder dem nächsten Parkplatz die erforderlichen
Daten zur Person, Kfz-Versicherung und Art seiner Beteiligung am
Unfall angibt. Der Tatbestand der Unfallflucht wird dadurch nicht
erfüllt. Nach den einschlägigen Musterbedingungen des Gesamtverbandes
der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. ist der Versicherte zwar
verpflichtet, alles zu tun, was der Aufklärung des Schadenereignisses
dienen kann. Die Anforderungen dürfen indes nicht überspannt werden.
Der Versicherte ist hinreichend entschuldigt, wenn er im Interesse
der Allgemeinheit bei einem Bagatellschaden im Einvernehmen mit dem
Unfallgegner die Fahrbahn räumt und sein Fahrzeug am Straßenrand
abstellt oder die Autobahn an der nächsten Möglichkeit verlässt und
dort die Polizei erwartet.
Der ARAG Konzern ist der international anerkannte unabhängige
Partner für Recht und Schutz. Die ARAG ist das größte
Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und einer der beiden
weltweit größten Rechtsschutzversicherer. Mit knapp 3.500
Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und
Beitragsvolumen von über 1,4 Milliarden EUR. Außerhalb Deutschlands
ist die ARAG in weiteren zwölf europäischen Ländern und den USA für
ihre Kunden aktiv. In Italien, Spanien und Slowenien ist der Konzern
heute Marktführer, in den USA und den Niederlanden zählt er zu den
Führenden im Rechtsschutz.
Pressekontakt:
ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherung-AG
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
Fachpresse/Kunden PR
Telefon: 0211/963-2560
Fax: 0211/963-2025
E-Mail: brigitta.mehring@arag.de
Internet: http://www.arag.de
Kontaktinformationen:
Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.
Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.
Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.
http://www.bankkaufmann.com/topics.html
Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.
@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf
E-Mail: media(at)at-symbol.de
362934
weitere Artikel:
- Erfolgreiches Staffelfinale für "Alarm für Cobra 11" Köln (ots) - Am Donnerstagabend ist die 19. Staffel der
Actionserie "Alarm für Cobra 11" sehr erfolgreich zu Ende gegangen:
20,1 Prozent der jungen Zuschauer sahen um 20.15 Uhr die
Karnevalsepisode "Viva Colonia" und sicherten den Autobahncops somit
den Tagessieg beim jungen Publikum (14 bis 49 Jahre). Insgesamt
schauten 4,87 Millionen Zuschauer ab 3 Jahre die Folge, für die das
Team von Cobra 11 im Frühjahr 2011 live im Kölner Karneval drehte und
bei der Erdogan Atalay alias Semir Gerkan und Tom Beck alias Ben
Jäger undercover beim mehr...
- Bestwert für "Berlin - Tag & Nacht" München (ots) -
- 8,5 % MA (14 bis 49 Jahre) für "Berlin - Tag & Nacht"
- 8,8 % MA (14 bis 49 Jahre) für "Frauentausch"
Am gestrigen Donnerstag erreichte die Vorabend-Serie "Berlin - Tag
& Nacht" einen neuen Bestwert seit ihrem Start im September. Auch die
Doku-Soap "Frauentausch" erreichte mit 8,8 % MA bei den 14- bis
49-Jährigen und durchschnittlich 1,7 Millionen Zuschauern gesamt sehr
gute Werte. Insgesamt kam RTL II auf einen guten Tagesmarktanteil von
6,5 % bei den 14- bis 49-Jährigen.
In dieser Woche verfolgten mehr...
- Neue gesunde Zuckeralternative versüßt Weltdiabetestag / Natürliches Süßungsmittel aus Skandinavien erobert Europa Imst, Tirol (ots) - Den Weltdiabetestag am 14. November können
Betroffene dieses Jahr entspannt mit Kaffee und Kuchen feiern:
Sukrin, eine natürliche Zucker-Alternative aus Norwegen, ermöglicht
nun auch Diabetikern den süßen Genuss ohne Reue.
Marmelade zum Frühstück oder der Müsliriegel am Nachmittag -
Zucker ist eine ständige Versuchung. Rund 38 Kilo Weißzucker
verbraucht ein Europäer im Jahr. Das ist mehr als die doppelte von
Ernährungswissenschaftlern empfohlene Menge.
"Bisher gab es keine wirklich gute Alternative", mehr...
- Neuer mediola Shop geht online / mediola connected living AG bietet breite Auswahl von "All Connected Home"-Lösungen für Smartphone und Tablet an Frankfurt am Main (ots) - Endlich dem Fernbedienungschaos zu Hause
ein Ende bereiten - die mediola connected living AG (www.mediola.com)
macht es mit ihren etablierten all-in-one (a.i.o.) Lösungen längst
möglich. Ob Multimedia oder Heizung - mit mediola kann nahezu jede
heimische Technik bequem von Smartphone oder Tablet aus gesteuert
werden. Pünktlich zum Weihnachtsgeschäft geht nun der neue mediola
Shop (www.shop.mediola.de) online und bietet neben einem
ansprechenden und übersichtlichen Layout eine Vielzahl exklusiver
neuer Produkte mehr...
- TV Movie kennt die 20 magischsten Momente der Filmgeschichte und ihre Geheimnisse/Großes Film-Extra zum 20igsten Jubiläum Hamburg (ots) - Anfang Dezember feiert TV Movie 20. Geburtstag.
Und beschenkt seine treuen Leser mit einem exklusiven Film-Poster.
Ein Muss für jeden Movie-Fan. Mit den 20 magischsten Momenten der
Filmgeschichte und deren Geheimnissen kann man nicht nur in
Erinnerungen schwelgen, sondern auch auf der nächsten Party mit
Insider-Wissen glänzen.
"Meine Mama sagt, das Leben ist wie eine Schachtel Pralinen - man
weiß nie, was man kriegt." Diesen Spruch von Tom Hanks alias Forrest
Gump kennt jeder, der Filme liebt. Aber wer weiß schon, mehr...
|
|
|
Mehr zu dem Thema Sonstiges
Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:
Sat1.de mit neuem Online-Spiele-Portal Sat1Spiele.de / SevenOne Intermedia baut Bereich Games weiter aus
durchschnittliche Punktzahl: 0 Stimmen: 0
|