Kfz-Versicherung: Wechselsaison läuft auf Hochtouren / Ansturm bei Vergleichsportalen im Internet / Verbraucher sollten Kündigungsmöglichkeiten nutzen
Geschrieben am 14-11-2011 |
Hamburg / Wentorf (ots) - Noch bis zum 30. November haben
Autofahrer die Chance, ihrer alten Kfz-Versicherung den Rücken zu
kehren und für eine neue den Weg frei zu machen. Verbraucherportale
im Internet bieten einen guten Anlaufpunkt für einen schnellen und
kostenlosen Durchblick des Tarifdschungels der Versicherer.
Schadenfreiheitsklassen, Typklassen, Zweitwagenrabatt - beim
Wechsel der Kfz-Versicherung müssen Versicherungsnehmer ein wahres
Kriteriensammelsurium berücksichtigen. Spezielle Tarifrechner auf
Internetvergleichsportalen schaffen Abhilfe. Im Idealfall halten
Verbraucher hierfür die aktuelle Beitragsrechnung ihres jetzigen
Kfz-Versicherers bereit, geben die relevanten Faktoren im
Vergleichsrechner ein und erhalten so innerhalb weniger Minuten das
Ergebnis.
Der November ist der Wechselmonat des Jahres in der
Autoversicherung. Das bekommen auch die Betreiber der
Vergleichsportale zu spüren. "Der Wechselwillen der Verbraucher ist
ungebrochen. Wir erleben einen starken Zulauf auf unseren
Internetseiten, der unsere Erwartungen mehr als verdoppelt hat", sagt
Jan Schust, Vorstand der TARIFCHECK24 AG.
Das Sparpotenzial für Autobesitzer ist immens. Je nach Automodell,
Vorversicherung und anderer Kriterien lassen sich teilweise bis zu
800,00 Euro pro Jahr einsparen. Um dem Wust der Anbieter und Tarife
Herr zu werden, eignen sich Vergleichsrechner wie auf
http://www.tarifcheck24.com/kfz-versicherung/vergleich/. Hier können
Verbraucher mehr als 200 Kfz-Tarife vergleichen und im Anschluss
direkt den Wechsel vornehmen.
"Die Kfz-Versicherer liefern sich eine regelrechte Preisschlacht -
zum Vorteil der Autofahrer. Diese sollte ihre Kündigungsgelegenheit
bis zum 30. November wahrnehmen. Eine Musterkündigung bieten wir auf
unseren Seiten direkt zum Download an", empfiehlt Schust den
wechselbereiten Verbrauchern.
Außerhalb der ordentlichen Kündigungsfrist können Fahrzeughalter
auch von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Dieses tritt
beispielsweise ein, wenn ein neues Fahrzeug angeschafft wird oder der
Versicherer einen Schaden reguliert hat. Im letzen Fall kann der
Vertrag sogar von beiden Vertragspartnern, Versicherter und
Versicherer, gekündigt werden. Auch in diesen Fällen ist die Nutzung
eines Vergleichsrechners im Internet ratsam.
Pressekontakt:
TARIFCHECK24 AG
Philipp Mazur
Zollstraße 11b
D-21465 Wentorf bei Hamburg
Telefon: 040-73098288
Telefax: 040-73098289
E-Mail: presse@tarifcheck24.de
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