Wenn Kollegen Kollegen quälen / Mobbing am Arbeitsplatz: So ist die Rechtslage (mit Bild)
Geschrieben am 15-11-2011 |
Hamburg (ots) -
Mobbing ist kein Modewort, sondern häufig Realität am
Arbeitsplatz. Und es richtet Schaden an. Die Schikane der Kollegen
kann fatale Auswirkungen auf Körper und Geist der Betroffenen haben.
Seelischer Druck, erhöhte Krankschreibungen und damit
Verdienstausfall sind die Folge. Die Experten der Advocard
Rechtsschutzversicherung erklären, welche Rechte Mobbing-Opfer haben
und welche Konsequenzen den Tätern drohen.
Mobbing ist ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht
Generell gilt: Mobbing stellt einen Eingriff ins Allgemeine
Persönlichkeitsrecht dar. Dieses gründet sich auf den Artikeln I und
II des Grundgesetzes: Menschenwürde und freie Entfaltung der
Persönlichkeit. Die Gerichte gehen davon aus, dass beim Mobbing diese
Grundrechte beeinträchtigt werden. "Da Mobbing juristisch nicht näher
definiert ist, versuchen die Gerichte so den psychischen und
immateriellen Schaden der Opfer juristisch zu fassen", erklärt
Anja-Mareen Decker, Rechtsexpertin der Advocard
Rechtsschutzversicherung.
Streit, Arbeit oder Mobbing
Wann aber ist dieser Tatbestand erfüllt? Ein gelegentlicher Streit
zwischen Kollegen oder mit dem Vorgesetzten ist noch keine Hetze.
"Die Besonderheit beim Mobbing ist, dass es sich um fortgesetzte und
aufeinander aufbauende Verhaltensweisen handelt", meint Anja-Mareen
Decker. "Für sich betrachtet, sind die einzelnen Vorkommnisse
juristisch nicht relevant. Erst durch das Zusammenspiel der
Einzeltaten kommt es zu einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts."
Mobbing-Opfer müssen also eine Systematik und Regelmäßigkeit der
Schikanen nachweisen, um juristisch vorgehen zu können. Es muss
erkennbar sein, dass Äußerungen und Anweisungen nur darauf abzielen,
einen Arbeitnehmer systematisch und fortgesetzt zu beleidigen. Zudem
dürfen die Maßnahmen, die als Mobbing empfunden werden, nicht im
Zusammenhang mit dem normalen Arbeitsablauf stehen. Versetzungen,
nicht bewilligte Fortbildungen oder der Entzug bestimmter
Aufgabenbereiche sind kein Mobbing, sondern können gerechtfertigte
Geschäftsentscheidungen sein. Kritik am Verhalten eines Angestellten
darf erteilt werden, allerdings grundsätzlich unter vier Augen und
nicht vor den Kollegen.
Die Konsequenzen
Welche Möglichkeiten und Rechte haben Mobbing-Opfer?
"Mobbing-Opfer haben vorrangig den Wunsch, dass die Schikanen
aufhören. Empfehlenswert ist daher, erst einmal eine Klärung
innerhalb des Betriebs anzustreben", rät Anja-Mareen Decker. Hierfür
eignet sich das Gespräch mit dem Vorgesetzten oder gegebenenfalls die
Einschaltung des Betriebsrats. "Juristisch besteht die Möglichkeit,
mit Hilfe eines Fachanwalts bei Gericht einen Unterlassungsanspruch
geltend zu machen", weiß die Expertin.
Der gemobbte Arbeitnehmer kann zudem Schadenersatzansprüche
geltend machen. Das reicht von der Rückerstattung von
Behandlungskosten bis hin zu Schmerzensgeld. "Durch ärztliche Atteste
und Gutachten muss glaubhaft darstellt werden, dass zwischen dem
Mobbing und einer möglichen Gesundheitsbeeinträchtigung oder
Persönlichkeitsverletzung ein Zusammenhang besteht", ergänzt
Anja-Mareen Decker. Wenn der Arbeitgeber von den Mobbing-Aktivitäten
Kenntnis hatte und keine Abhilfe geschaffen hat, kann der Geschädigte
auch gegen ihn juristisch vorgehen und Schadensersatz verlangen.
Auch wenn die Beweislage häufig nicht einfach ist, in jedem Fall
sollten Betroffene einen Anwalt zurate ziehen, der auf derartige
Fälle spezialisiert ist. Es ist schwierig nachzuweisen, wann es sich
um Mobbing handelt und wann hieraus Ersatzansprüche entstehen.
Rechtsschutzversicherte können hier auf die Unterstützung der
Advocard zurückgreifen.
Pressekontakt:
Advocard Rechtsschutzversicherung AG
Sonja Frahm
Heidenkampsweg 81
20097 Hamburg
Tel.: +49-40-2373-1279
sonja.frahm@advocard.de
Serviceplan Public Relations
Bernhard Fuchs
Haus der Kommunikation
80250 München
Tel.: +49-89-2050-4158
b.fuchs@serviceplan.com
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