Holzenkamp/Connemann: Kriminalisierung unserer heimischen Fischer verhindern
Geschrieben am 30-11-2011 |
Berlin (ots) - Im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz wurde am Mittwoch der Entwurf einer Novelle des
Seefischereigesetzes und des Seeaufgabengesetzes abschließend
beraten. Schwerpunkte der Novelle sind die nationale Umsetzung der
EG-Verordnungen zur Bekämpfung der illegalen Fischerei und zur
Fischerei-Kontrolle sowie Anpassungen an das geltende Fischereirecht.
Dazu erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Franz-Josef Holzenkamp, und die zuständige Berichterstatterin Gitta
Connemann:
"Die Unionsfraktion im Bundestag hat die Kritik der
Sachverständigen der Fischereiwirtschaft in der Anhörung des
Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sehr
ernst genommen. Wir haben in den Beratungen der letzten Wochen
wirksame Veränderungen am Gesetzentwurf vorgenommen. Unser Anliegen
war und ist es, die EU-Vorgaben national so umzusetzen, dass
Wettbe-werbsverzerrungen für unsere heimischen Fischer vermieden
werden. Dies gilt nach dem Abschluss der Beratungen zum
Seefischereigesetz auch für die Reform der Gemeinsamen
EU-Fischereipolitik und deren Umsetzung in Deutschland
Mit der EU-Verordnung wird ein neues Punktesystem eingeführt, mit
dem Verstöße gegen die EU-Bestimmungen bewertet werden. Dies reicht
bis zum Entzug des Kapitänspatentes bei schweren Verstößen. Nach
unseren Vorstellungen muss die Bundesregierung sicherstellen, dass
bei einem Entzug des nautischen Patentes der bisherige Patentinhaber
eine alternative seemännische Tätigkeit aufnehmen kann und seine
Existenzgrundlage nicht vollständig verloren geht.
Für die Unionsfraktion im Bundestag steht fest: Illegale Fischerei
muss verfolgt, bekämpft und bestraft werden. Schwarzen Schafen muss
das Handwerk gelegt werden, denn sie gefährden die Nachhaltigkeit
unserer Fischbestände. Dies ist auch nur fair gegenüber unseren
rechtstreuen deutschen Fischern. Wir begrüßen daher das Vorgehen der
Bundesregierung, die bei der Umsetzung der EU-Vorgaben in deutsches
Recht auf die besonderen Vorleistungen der heimischen
Fischereiwirtschaft eingegangen ist. Hierzu zählt insbesondere die
Einführung praktikabler Bagatellgrenzen, mit der die
Verhältnismäßigkeit bei geringfügigen Verstößen gewahrt wird. Damit
verhindern wir, dass unsere Fischer kriminalisiert werden.
Unser Augenmerk liegt nun darauf, Wettbewerbsverzerrungen im
europäischen Markt zu vermeiden. Diese sind möglich, wenn andere
EU-Mitgliedstaaten die europäischen Vorgaben später umsetzen als
Deutschland. Wir fordern daher von der Bundesregierung, sich auf
EU-Ebene für eine schnelle Umsetzung des Unionsrechtes in allen
Mitgliedstaaten einzusetzen, insbesondere in den Staaten, die über
eine bedeutende Fischereiwirtschaft verfügen."
Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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