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Inkassoverband begrüßt Inkasso-Auswertung der Verbraucherzentralen - Ergebnisse nicht repräsentativ für die Branche - BDIU fordert öffentliche Sanktionskatalog gegen unseriöse Unternehmen

Geschrieben am 01-12-2011

Berlin (ots) - Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen
e.V. (BDIU), Berlin, begrüßt die nicht repräsentative
Inkasso-Auswertung, die der Verbraucherzentrale Bundesverband heute
in Berlin vorgestellt hat. "Sie zeigt, dass die Behörden dringend
Instrumente brauchen, mit denen sie wirkungsvoll gegen Abzocker und
unseriöse Geschäftemacher vorgehen können", so BDIU-Präsident
Wolfgang Spitz am Donnerstag in Berlin. "Das bringt Unternehmen und
Verbrauchern mehr Rechtssicherheit bei der Zusammenarbeit mit
seriösen Inkassodienstleistern."

Derzeit kann eine gültige Inkassoregistrierung laut
Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) entzogen werden, wenn ein
Inkassounternehmen "dauerhaft unqualifizierte Rechtsdienstleistungen
zum Nachteil des Rechtsuchenden oder des Rechtsverkehrs" erbringt.
Der BDIU bemängelt, dass sich diese Vorschrift in der Praxis als ein
stumpfes Schwert erwiesen hat. So haben die Behörden seit Bestehen
des RDG im Jahre 2008 bislang lediglich dreimal Registrierungen
widerrufen. "Besser wären ein mit Auflagen verbundener abgestufter
Sanktionskatalog und eine öffentliche Aufsicht über
Inkassounternehmen", so BDIU-Präsident Spitz, "wie es sie auch zu
Zeiten des Rechtsberatungsgesetzes gegeben hat." Fast alle der in der
Studie genannten Fälle von unseriösem Inkasso hätten verhindert
werden können, wenn es diesen Sanktionskatalog gäbe.

In der Auswertung der Verbraucherzentralen fällt zudem auf, dass
von den Top Ten der mit Beschwerden auffälligen Unternehmen alleine
drei beim Landgericht Mainz registriert sind. "Hier besteht
offensichtlich Handlungsbedarf", so Spitz. Ein Ärgernis ist aus Sicht
des BDIU, dass auch ein Verbandsmitglied unter den Top Ten genannt
wird. Der zugrundeliegende Fall ist dem Verband jedoch bereits
bekannt; das genannte BDIU-Mitglied hat die Zusammenarbeit mit dem
dahinterstehenden Auftraggeber bereits im August beendet und sich bei
den angeschriebenen Verbrauchern entschuldigt. "Dies zeigt, dass die
freiwillige Aufsicht durch den Branchenverband, der sich die
Mitgliedsunternehmen des BDIU unterworfen haben, funktioniert", so
Spitz.

BDIU-Mitglieder sind verpflichtet zu einer ordnungsgemäßen,
gewissenhaften und redlichen Berufsausübung, die die Interessen der
Gläubiger und die Rechte der Schuldner gleichermaßen wahrt. Der
Verband legt zum Beispiel Wert darauf, dass Inkassounternehmen die
ihnen von den Gläubigern zum Einzug übertragenen Forderungen vor
Geltendmachung einer grundsätzlichen Prüfung unterziehen. Wenn sie
Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Forderungen haben, dürfen
Verbandsunternehmen nicht für einen Auftraggeber tätig werden.
"Diesen Verhaltenskodex nehmen wir sehr ernst", so Spitz. Verstößt
ein BDIU-Mitgliedsunternehmen dagegen, wendet der Branchenverband
einen abgestuften Sanktionskatalog an - von einer Rüge über eine
Geldbuße bis hin zum Ausschluss aus dem BDIU. "Auftraggeber wissen
dadurch, woran sie sind, und Inkassounternehmen vermeiden, sich durch
die Geschäftsbeziehung mit dubiosen Dienstleistern möglicherweise
sogar strafbar zu machen", unterstreicht Spitz. "Außerdem können sich
Verbraucher bei Fragen zur Inkassosachbearbeitung eines
Mitgliedsunternehmens an den Verband zur Klärung wenden."

Gesetzliche Voraussetzungen für eine Registrierung als
Inkassodienstleister sind strafrechtliche Unbescholtenheit und der
Nachweis von geregelten wirtschaftlichen Verhältnissen. Außerdem
müssen Inkassodienstleister Sachkunde in den einschlägigen
Rechtsgebieten nachweisen sowie über mindestens zwei Jahre Praxis in
der Forderungseinziehung verfügen. Es können sowohl Unternehmen als
auch qualifizierte Personen registriert werden, die im Unternehmen
tätig sind und für die die oben genannten Voraussetzungen gelten.

Der BDIU regt an, die bis Juni 2008 im damals geltenden
Rechtsberatungsgesetz geregelte Aufsicht über Inkassounternehmen und
die hier enthaltenen Sanktionsmöglichkeiten auch in das
Rechtsdienstleistungsgesetz zu übernehmen. "Das haben wir schon bei
der Einführung des RDG so gefordert", betont Spitz. "Die Erfahrung
von drei Jahren Rechtsdienstleistungsgesetz zeigt, dass eine
Nachjustierung dringend notwendig ist - das ist im Interesse der
Inkassowirtschaft, fördert die Rechtssicherheit für Gläubiger und
trägt dazu bei, dass Verbraucher vor unseriösen Geschäftemachern
geschützt werden können."

Über den BDIU

Der BDIU ist mit 560 Mitgliedsunternehmen der größte
Inkassoverband in Europa und der zweitgrößte weltweit.
BDIU-Mitglieder führen pro Jahr zwischen fünf und zehn Milliarden
Euro für ihre Auftraggeber wieder in den Wirtschaftskreislauf zurück.
Als "Seismograf der Wirtschaft" erkennen die Mitgliedsunternehmen
Probleme beim Zahlungsverhalten sofort. Alle BDIU-Mitglieder
unterliegen der strengen Berufsaufsicht durch den Verband - die
Mitgliedschaft im BDIU gilt daher auch als Qualitätssiegel für eine
seriöse Inkassotätigkeit.



Pressekontakt:
Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.
Friedrichstraße 50-55
10117 Berlin

Ihr Ansprechpartner: Marco Weber
Telefon: 030/2 06 07 36-40
Telefax: 030/2 06 07 36-33

E-Mail: weber@inkasso.de

www.twitter.com/BDIU_inkasso_de


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