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Sicher Einkaufen im Internet: PC-WELT klärt über Fallen beim Online-Handel auf

Geschrieben am 02-12-2011

München (ots) - Vor allem hohe Versandkosten und teure
Telefon-Hotlines treiben Preise nachträglich in die Höhe / Kauf von
EU-Ware kann zu Problemen im Garantiefall führen / Spezielle
Modell-Bezeichnungen erschweren Vergleichbarkeit / Rückgabe- und
Widerrufs-Rechte genau prüfen / Vorsicht vor Händler-Angeboten zur
Garantie-Verlängerung

In Ruhe und ohne Stress den Wunsch-Artikel zum günstigsten Preis
bekommen: Gerade vor Weihnachten gibt es eine Reihe von Gründen für
den Einkauf im Internet. Im Kampf um die Gunst der Kunden greifen
manche Online-Händler dabei jedoch tief in die Trickkiste. Die
PC-WELT deckt in ihrer aktuellen Ausgabe (1/2012) die gängigsten
Tricks auf und erklärt, wie sich tatsächliche von vermeintlichen
Schnäppchen unterscheiden lassen. Am wichtigsten ist zunächst der
genaue Blick auf die anfallenden Versandkosten, die in vielen
Preis-Suchmaschinen nicht ausgewiesen werden und gerade bei kleinen
Geräten teils unverhältnismäßig hoch sind. Zudem nutzen viele
besonders günstige Online-Händler zur Reklamation oder
Schadens-Abwicklung teils sehr teure Telefon-Hotlines, um die Kosten
vom reinen Produktpreis weg zu verlagern.

Die meisten Computer und Technik-Produkte sind für den Einsatz in
verschiedenen europäischen Ländern mittlerweile fast identisch. Daher
beziehen vor allem kleinere Händler ihre Ware oftmals dort, wo der
Einkaufspreis am günstigsten ist. Aus diesem Grund können Kunden sich
nicht darauf verlassen, dass das Produkt ihrer Wahl auch vom
deutschen Vertrieb des Herstellers stammt. Dies kann unter Umständen
jedoch große Probleme im Garantiefall nach sich ziehen. Zudem weist
die PC-WELT darauf hin, dass der so genannten EU-Ware oftmals ein
deutschsprachiges Treiber- und Software-Paket fehle, ebenso wie eine
Bedienungsanleitung auf Deutsch. Auch die teils sehr attraktiven
"Cashback-Angebote" vieler Hersteller, bei denen Kunden für die
Registrierung ihrer Daten einen Teil des Kaufpreises erstattet
bekommen, gelten meist nur für deutsche Ware.

Ein weiterer beliebter Trick betrifft die Modell-Bezeichnungen von
Geräten. Vor allem große Händler und Elektromarkt-Ketten, die
entsprechende Absatzmengen von den Herstellern beziehen, fordern
diese oft auf, bestimmte Geräte und deren Modell-Bezeichnungen
minimal für sie anzupassen. Den Kunden wird so nicht nur die
Vergleichbarkeit mit anderen Angeboten deutlich erschwert. Der
Händler sichert sich außerdem auch den vordersten Platz in den für
ihn wichtigsten Preis-Suchmaschinen im Internet, wodurch diese
Angebote oft konkurrenzlos günstig wirken.

In Bezug auf besondere Kundenrechte wie das 14-tägige
Rückgaberecht spricht vieles für den Kauf im Internet. Da diese
Rechte die Versandhändler aber oft teuer zu stehen kommen, versuchen
viele von ihnen die Quote an Rücksendungen niedrig zu halten. Ein
Trick ist etwa, bei Einkäufen unter 40 Euro Warenwert dem Kunden die
Versandkosten für die Rücksendung abzuverlangen, worauf jedoch vor
Zustandekommen des Kaufvertrags explizit hingewiesen werden muss.
Eine andere Methode sind pauschale Bearbeitungsgebühren, die bei
einem Widerruf erhoben werden, da die reklamierte Ware dann nur noch
als Gebrauchtware verkauft werden könne. Dies ist jedoch nur dann
zulässig, wenn die Ware eindeutig über das bloße Testen der
Funktionsfähigkeit hinaus genutzt worden ist. Manche Händler
verweigern zudem die Rücknahme etwa von PCs oder Notebooks, die auf
speziellen Kundenwunsch zusammengesetzt worden sind. Die PC-WELT
weist jedoch darauf hin, dass dieses Vorgehen unzulässig sei, da
diese Einzelteile auch anderweitig erneut zusammengesetzt und
verkauft werden können. Ebenfalls unzulässig ist die Forderung nach
der Rückgabe von Produkten in der unbeschädigten Originalverpackung.
Mehr noch: Sollte ein Produkt beschädigt beim Händler ankommen, muss
dieser nachweisen, dass der Kunde beim Verpacken fahrlässig gehandelt
hat.

Grundsätzlich sollten Kunden bei einer Reklamation stets darauf
hinweisen, dass es sich um einen Gewährleistungsfall und nicht um
eine Inanspruchnahme der Garantie handelt. Während ersteres nämlich
ein gesetzliches Recht darstellt, kann die Garantie als freiwillige
Leistung des Herstellers in ihrer Tragweite variieren. Auch bei
Garantie-Verlängerungen, die nach Ablauf der Hersteller-Garantie
greifen sollen, rät die PC-WELT zur Vorsicht: Oftmals decken diese
Angebote nämlich zunächst nur Reparaturkosten ab und beziehen sich
zudem nur selten auch auf schadensanfällige Teile wie Akkus oder
Projektor-Lampen. Übersteigen die Reparaturkosten außerdem den
Restwert des Gerätes zum Zeitpunkt des Schadens, sehen viele Policen
zudem nur die Erstattung dieses Restwertes vor und nicht den
kompletten Ersatz des defekten Gerätes.



Pressekontakt:
Christian Löbering,
Stellv. Chefredakteur PC-WELT
Tel.: 089/360 86-183
E-Mail: cloebering@pcwelt.de
www.pcwelt.de


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