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VKU-Stellungnahme zur Sonderkundenumlage nach Paragraf 19, Absatz 2 StromNEV / VKU fordert klare Berechnungsgrundlage und Fristen

Geschrieben am 02-12-2011

Berlin (ots) - Heute hat der Verband kommunaler Unternehmen (VKU)
seine Stellungnahme zur Sonderkundenumlage nach Paragraf 19, Absatz 2
der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) bei der Bundesnetzagentur
(BNetzA) abgegeben. Der VKU kritisiert darin unter anderem, dass
sowohl Nachtspeicherheizungen als auch Wärmepumpen in die
Netzentgeltbefreiung aufgenommen werden. "Damit erhöht sich die
Umlage und damit auch der zu zahlende Strompreis für den Endkunden
deutlich", so VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck. "Eine
Erhöhung, die unserer Sicht nach unnötig ist." Nach Schätzungen der
BNetzA seien allein dafür 660 Millionen Euro kalkuliert worden. Reck
erklärt dazu weiter: Entlastungen für Nachtspeicherheizungen und
Wärmepumpen können energiepolitisch wichtig, sollten jedoch nicht
Bestandteil der Sonderkundenumlage sein. Dafür gibt es ganz andere
Möglichkeiten, einen finanziellen Ausgleich zu schaffen. Zu diesem
Zweck wurde eigens im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) eine Regelung
im Paragraf 14a vorgesehen. Auf diese sollte man auch jetzt
zurückgreifen."

Aber auch die angedachten Fristen sieht der kommunale
Wirtschaftsverband problematisch. In seiner Stellungnahme weißt er
die BNetzA daraufhin, dass "dies erhebliche Gefahren für die
Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstandes birgt". Reck sagt dazu weiter:
"Ein In-Kraft-Treten des Änderungsentwurf bis zum 1. Januar 2012 ist
nicht mehr machbar. Die BNetzA muss deshalb sicherstellen, dass ein
möglicher Sonderkundenaufschlag auch durch die Stadtwerke umgesetzt
werden kann." Eine Änderung der Preise muss dem Kunden mindestens
sechs Wochen vorher mitgeteilt werden. "Wir brauchen deshalb
entsprechende Übergangsfristen, sonst entsteht für Stadtwerke hier
eine Deckungslücke." Auch die Rückwirkung der Vorschriften lehnt der
VKU klar ab.

Darüber hinaus verweist Reck darauf, dass es ordnungspolitisch
nicht sauber ist, wenn Endkunden die notwendige Entlastung der
Großindustrie mittragen. "Hier wird eine soziale Schieflage
provoziert, die nicht nachvollzieh- und vertretbar ist", erklärt Reck
abschließend."

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.400
kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie,
Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit 236.000 Beschäftigten
wurden 2009 Umsatzerlöse von rund 94 Milliarden Euro erwirtschaftet
und etwa 8 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen
haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 54,2 Prozent in der
Strom-, 67,7 Prozent in der Erdgas-, 76,3 Prozent in der
Trinkwasser-, 58,2 Prozent in der Wärmeversorgung und 12,8 Prozent in
der Abwasserentsorgung.



Pressekontakt:
Pressesprecher: Carsten Wagner
Fon: +49 30 58580-220
Mobil: +49 170 8580-220
Fax: +49 30 58580-107
carsten.wagner@vku.de

Stv. Pressesprecher: Beatrice Kolp
Fon: +49 30 58580-225
Mobil: +49 170 8580-225
Fax: +49 30 58580-107
kolp@vku.de

Stv. Pressesprecher: Stefan Luig
Fon: +49 30 58580-226
Mobil: +49 170 8580-226
Fax: +49 30 58580-107
luig@vku.de

Verband kommunaler Unternehmen e.V.
Invalidenstraße 91
10115 Berlin
www.vku.de


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