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"Leben in Sicherheit ist ein Menschenrecht!" Auslandsbischof der EKD für Neuansiedlungsprogramm für Flüchtlinge

Geschrieben am 09-12-2011

Hannover (ots) - Aus Anlass des Tages der Menschenrechte am 10.
Dezember hat der Auslandsbischof der Evangelischen Kirche in
Deutschland (EKD), Martin Schindehütte, den kirchlichen Einsatz für
die Einrichtung eines Neuansiedlungsprogramms für Flüchtlinge
bekräftigt. Das so genannte Resettlement diene dem Schutz von
Flüchtlingen, die sich in höchst prekären Situationen befinden und
keine Perspektive für eine Rückkehr in ihre Heimat haben. "Das Leben
in Freiheit und Sicherheit ist ein fundamentales Menschenrecht.
Gerade besonders schutzbedürftige Menschen, denen sonst kein Ausweg
bleibt, brauchen unsere konkrete Solidarität" sagte Schindehütte
heute in Hannover.

Weltweit lebten Flüchtlinge, z.T. über Jahre hinweg, in prekären
Notlagen, beispielsweise in Auffanglagern ohne die Möglichkeit, in
ihr Herkunftsland zurückzukehren oder sich vor Ort zu integrieren. So
habe sich die Lage von irakischen Flüchtlingen in Syrien angesichts
des gewaltsamen Vorgehens des Assad-Regimes dramatisch zugespitzt.
Auch in Libyen, wo das Flüchtlingswerk der Vereinten Nationen
zahlreiche Flüchtlinge u.a. aus Somalia, Eritrea und dem Sudan
registriert hat, sei die Sicherheitslage schwierig. "Diesen Menschen
muss unbürokratisch geholfen werden, um ihre Not zu lindern und
zugleich die Situation vor Ort zu entspannen", so Schindehütte
weiter.

Jüngst hatte auch die Synode der EKD auf ihrer Tagung in Magdeburg
einen Beschluss verabschiedet, mit welchem sie sich bei der
Bundesregierung für die Einrichtung eines dauerhaften
Neuansiedlungsprogramms einsetzt. Damit könnte jährlich eine
bestimmte Anzahl besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge in
Deutschland Aufnahme finden. Bei der Integration dieser Flüchtlinge
seien die EKD und ihre Mitgliedskirchen ebenso gefordert wie
kirchlich-diakonische Einrichtungen.

Hannover, 9. Dezember 2011

Pressestelle der EKD

Reinhard Mawick

Hintergrund: Neuansiedlungsprogramme (Resettlement) erlauben
Staaten anhand eines formalisierten Verfahrens in Zusammenarbeit mit
dem Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen, eine festgelegte
Anzahl von besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen pro Jahr
dauerhaft aufzunehmen, die zuvor aus ihrem verfolgenden
Herkunftsstaat in ein anderes Land außerhalb Europas geflohen sind,
das ihnen jedoch weder Sicherheit vor Verfolgung noch eine dauerhafte
Perspektive bieten kann. Einige europäische Staaten wie Schweden oder
Großbritannien haben bereits seit vielen Jahren solche Programme
eingeführt



Pressekontakt:
Evangelische Kirche in Deutschland
Reinhard Mawick
Herrenhäuser Strasse 12
D-30419 Hannover
Telefon: 0511 - 2796 - 269
E-Mail: reinhard.mawick@ekd.de


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