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Ihre Chance für günstige Kfz-Versicherungsbeiträge: Sonderkündigungsrecht bei steigenden Beiträgen

Geschrieben am 15-12-2011

Berlin/Teltow (ots) - Noch immer besteht für viele Autofahrer die
Chance auf sinkende Kfz-Versicherungsbeiträge. So ergab eine aktuell
von der Direct Line bei der TNS Emnid Medien- und Sozialforschung
GmbH in Auftrag gegebene, repräsentative Umfrage, dass bisher nur
sechs Prozent der deutschen Autofahrer den Kündigungstichtag am 30.
November 2011 zum Wechsel ihrer Kfz-Versicherung genutzt haben, um
von günstigeren Beiträgen zu profitieren.

Der 30. November gilt jedes Jahr als Stichtag für viele
Versicherungsnehmer in der Kfz-Versicherung für einen Wechsel, zu dem
man seine Police kündigen und zum 01.01. des Folgejahres einen neuen
Versicherungsvertrag abschließen kann. Doch Deutschland zeigte sich
bislang wechselfaul. Laut einer repräsentativen Umfrage der TNS Emnid
Medien- und Sozialforschung GmbH im Auftrag der Direct Line
Versicherung AG unter 1.005 deutschen Autofahrern haben in diesem
Jahr nur sechs Prozent hiervon Gebrauch gemacht und ihre bisherige
Kfz-Versicherung für einen Wechsel gekündigt.

Sonderkündigungsrecht bei Preissteigerungen:

Das Ergebnis verwundert sehr. Schließlich lohnt sich der
Versicherungswechsel für viele Kunden aufgrund von Preissteigerungen
wie selten in den Jahren zuvor. So gibt es in diesem Jahr enorme
Preisunterschiede von bis zu 471 Prozent zwischen dem teuersten und
günstigsten Anbieter von Kfz-Versicherungen. Dies belegt eine
ebenfalls von Direct Line beauftragte, umfassende Marktstudie des
Instituts für Versicherungswirtschaft an der Hochschule für
Wirtschaft und Recht Berlin vom November 2011
(www.directline.de/studie2011). Der durchschnittliche
Preisunterschied zwischen dem günstigsten und teuersten Anbieter
liegt laut dieser Studie bei stattlichen 1.357 Euro. In diesem
Zusammenhang ist gut zu wissen, dass der 30. November bei einer
Beitragserhöhung (Preissteigerung) in vielen Fällen als
Kündigungsstichtag nicht gilt. Denn in diesem Fall hat der
Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht, das er innerhalb eines
Monats nach Zugang der neuen Beitragsrechnung in Anspruch nehmen
kann.

Sonderkündigungsrecht bei Preissenkungen:

In einigen Fällen besteht sogar bei einer Beitragssenkung ein
Sonderkündigungsrecht. Hier gilt es genau auf die Berechnung des
neuen Versicherungsbeitrages zu achten. Erhält ein Autofahrer
aufgrund einer gestiegenen Schadenfreiheitsklasse einen höheren
Rabatt und deswegen einen niedrigeren Beitrag, so besteht für ihn das
Sonderkündigungsrecht, wenn eine Beitragserhöhung des Versicherers in
der Beitragsrechnung versteckt ist. Dies ist beispielsweise dann der
Fall, wenn der Beitrag nicht im gleichen Verhältnis gesunken ist, wie
sich der Rabatt verbessert hat.

Tipp:

Es lohnt sich also in jedem Fall, abzuwarten, wie hoch der
Kfz-Versicherungsbeitrag im kommenden Jahr ausfallen wird und
daraufhin einen Versicherungsvergleich vorzunehmen. Einige
Versicherer informieren ihre Kunden erst im Laufe des Dezembers über
die Beitragsgestaltung, so dass viele Versicherungsnehmer noch bis
Januar nächsten Jahres von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch
machen können. Ein Versicherungsvergleich kann schnell und
unkompliziert vorgenommen werden, zum Beispiel über Angebotsrechner
im Internet.

Auf der Webseite von Direct Line können sich Verbraucher in
weniger als 5 Minuten ganz einfach ein unverbindliches Angebot
erstellen.



Pressekontakt:

Christine Veauthier

Tel.: +49 3328-449-353
Fax: +49 3328-449-348
E-Mail: presse@directline.de

Postanschrift:
Direct Line Versicherung AG
c/o Christine Veauthier
Rheinstr. 7a
14513 Berlin/Teltow

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http://newsroom.directline.de
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