Wie Sie zum Jahresende 2011 noch Steuern sparen können
Geschrieben am 15-12-2011 |
Neustadt a. d. W. (ots) - Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte
Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert:
Das Jahr 2011 neigt sich dem Ende entgegen. Bevor Sie zum
Jahresende die wohlverdienten Feiertage genießen, sollten Sie aber
prüfen ob Sie alle Möglichkeiten genutzt haben um Steuern zu sparen
und ob alle staatlichen Förderungen beantragt wurden.
1. Fristen bis 31.12.2011 beachten
- Bei Antragsveranlagungen
Am 31.12.2011 läuft die vierjährige Frist für die freiwillige
Abgabe (Antragsveranlagung) der Einkommensteuererklärungen des
Veranlagungsjahres 2007 ab. Wer also mit einer Erstattung rechnen
kann und bisher noch keine Erklärungen abgegeben hat, kann dies bis
Jahresende freiwillig tun. Mit einer Erstattung kann rechnen, wer im
betreffenden Jahr hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder
außergewöhnliche Belastungen hatte. Auch bei Inanspruchnahme von
haushaltsnahen Dienstleistungen oder bei schwankendem Arbeitslohn
ergeben sich meist Erstattungen.
- Bei staatlichen Förderungen ist Folgendes zu beachten:
Arbeitnehmersparzulage: Arbeitnehmer, die Anspruch auf die
Arbeitnehmersparzulage haben, können diese bis 31.12.2011 noch
rückwirkend für 2007 beantragen, sofern dies noch nicht geschehen
ist. Der Antrag erfolgt dabei regelmäßig mit der
Einkommensteuererklärung, kann jedoch auch nachträglich gestellt
werden. Wohnungsbauprämie und "Riester"-Sparer: Förderanträge für die
Wohnungsbauprämie eines Bausparvertrages oder zur Riesterzulage
können bis Jahresende noch bis rückwirkend 2009 gestellt werden.
Danach entfallen sämtliche Ansprüche auf die staatlichen Förderungen
für das entsprechende Jahr.
2. Kindergeldanspruch sichern
Eltern von Kindern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen
letztmalig für das Jahr 2011 die Einkommensgrenze für das Kindergeld
beachten. Die Einkünfte und Bezüge des Kindes dürfen dabei nicht mehr
als 8.004 EUR betragen. Bei Kindern die in 2011 eine
Ausbildungsvergütung oder andere Einnahmen hatten, sollte daher zum
Jahresende geprüft werden, ob nach Abzug von Werbungskosten,
Sonderausgaben und Sozialversicherungsbeiträgen der Grenzbetrag
überschritten wird. Sollte dies der Fall sein kann der Kauf von
Arbeitsmitteln, Fachliteratur oder andere berufsbedingte Aufwendungen
den Kindergeldanspruch retten.
3. Erstausbildungskosten beantragen
Steuerpflichtige, die sich in einer Erstausbildung (z.B. Studium)
befinden, sollten die für die Erstausbildung angefallenen
Aufwendungen beim Finanzamt als Werbungskosten geltend machen, selbst
wenn in den betreffenden Jahren keine Einnahmen erzielt wurden. Das
Finanzamt muss dann die Werbungskosten in Jahre, in denen erstmals
Einnahmen erzielt werden, vortragen und diese dann verrechnen. Die
Aufwendungen für die Erstausbildung können bis Jahresende 2011 auch
rückwirkend bis 2004 beantragt werden.
4. Rürup Verträge zertifizieren
Noch bis Jahresende haben Kunden die Möglichkeit, ihre Verträge
den staatlichen Zertifizierungskriterien anzupassen zu lassen. Nur
dann können die Beiträge zur eigenen kapitalgedeckten Altersvorsorge
als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Kunden mit
Basisrenten-Verträgen sollten prüfen, ob ihre Police den
Zertifizierungskriterien entspricht. Betroffen sind vor allem
Rürup-Verträge, die bis zum 31. März 2010 abgeschlossen wurden, aber
nicht den Kriterien der Zertifizierungsstelle entsprechen. Wer bis
zum Jahresende der Umstellung seines Rürup-Vertrages auf das
zertifizierte Vertragsmuster zustimmt, kann rückwirkend für das Jahr
2010 die Voraussetzungen für den Sonderausgabenabzug schaffen.
5. Werbungskosten
Der Pauschbetrag wird, durch die Verabschiedung des
Steuervereinfachungsgesetzes, rückwirkend für 2011 um 80 EUR auf
insgesamt 1.000 EUR angehoben. Die Erhöhung soll durch die
Arbeitgeber in der Dezemberabrechnung berücksichtigt werden. Den
Betrag von 1.000 EUR kann ein Autofahrer schon erreichen, wenn er
einen täglichen Arbeitsweg von 15 km geltend macht. Für ihn rechnen
sich folglich alle Aufwendungen ab Überschreitung des Pauschbetrages.
Sei es z. B. für Bewerbungskosten, Umzugs- oder Fortbildungskosten
sowie Beiträge für Berufsverbände. Des Weiteren fließen Ausgaben für
Berufskleidung, Aufwendungen für Arbeitsmittel, für einen privat
angeschafften beruflich genutzten Computer oder auch für ein
häusliches Arbeitszimmer in die abzugsfähigen Aufwendungen mit ein.
Eine Steuererklärung abzugeben lohnt sich also immer mehr!
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH)
ist Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein und betreut über
700.000 Mitglieder. Durch seine bundesweit rund 2.800 örtliche
Beratungsstellen - viele davon sind nach DIN 77700 zertifiziert -
erstellt er Steuererklärungen für Arbeitnehmer und Rentner im Rahmen
der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG. Weitere
Informationen finden Sie im Internet unter www.vlh.de bzw. können
unter der kostenfreien Rufnummer 0800/1817616 erfragt werden. Dieser
Pressetext steht auch im Internet unter " http://ots.de/AY6nP " zum
Download bereit.
Ansprechpartner:
Bernhard Lauscher, Steuerberater, Pressesprecher der VLH
Tel.: 06321 / 4901-0
Fax: 06321 / 4901-49
Email: presse@vlh.de
Web: www.vlh.de / Presse
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