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Sicher ins neue Jahr: Bei Böllern auf CE-Zeichen achten / TÜV Rheinland: Nur geprüftes Silvesterfeuerwerk kaufen / Gebrauchanweisung des Herstellers beachten

Geschrieben am 22-12-2011

Köln (ots) - An Silvester 2010 waren Deutschlands Feuerwehren
wieder rund um die Uhr gefragt: Bundesweite Statistiken führen die
Brandhelfer zwar nicht, die städtischen Behörden registrierten zum
Jahreswechsel aber unter anderem 1.500 Einsätze in Berlin und 1.100
in Hamburg. "Viele Menschen gehen fahrlässig mit Feuerwerkskörpern um
und gefährden dadurch nicht nur sich, sondern auch andere", so Rainer
Weiskirchen von TÜV Rheinland.

In Europa sind seit zwei Jahren nur noch Feuerwerksprodukte
zulässig, die von einer Benannten Stelle wie zum Beispiel TÜV
Rheinland geprüft wurden. Zu erkennen sind zugelassene Produkte am
CE-Zeichen in Verbindung mit einer spezifischen Registriernummer. Für
den Vertrieb auf dem deutschen Markt ist zusätzlich die Angabe der
Identifikationsnummer vorgeschrieben, die durch die Bundesanstalt für
Materialforschung und -prüfung (BAM) vergeben wird. Feuerwerk, das
mit F1 gekennzeichnet ist, ist für Jugendliche ab 12 Jahren geeignet,
die Kategorie F2 ist erst für Menschen ab 18 Jahren zugelassen,
Produkte mit der Kennzeichnung F3 oder F4 ist nur etwas für
Pyro-Profis.

Wer keine Brände durch Querschläger riskieren möchte, räumt am
besten schon am Silvesternachmittag alle brennbaren Gegenstände von
Balkon und Terrasse, schließt rechtzeitig die Fenster und trägt beim
Feuerwerken keine leicht brennbare Kleidung aus Kunststoff. Raketen
und sonstiges Feuerwerk ist grundsätzlich nur im Freien und nur gemäß
Anleitung des Herstellers zu zünden. Außerdem sollte man einen
ausreichenden Sicherheitsabstand zu Personen, Gebäuden, Bäumen und
Autos einhalten. Profis starten Raketen ausschließlich senkrecht und
nie unmittelbar aus der Hand heraus. "Die Raketen am besten in eine
Flasche stecken, die stabil in einem Flaschenkasten steht", so
Experte Weiskirchen Und: Unbedingt Finger weg von nicht explodierten
Knallkörpern, auf keinen Fall ein zweites Mal anzünden. Wem sein
Gehör lieb ist, der trägt einen Gehörschutz: Explodierende
Knallkörper können einen Lärmpegel von bis zu 160 Dezibel entwickeln.
Das ist in etwa so laut wie ein Gewehrschuss in Mündungsnähe.



Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:
Rainer Weiskirchen, Presse, Tel.: 0911/655-4230
Die aktuellen Presseinformationen erhalten Sie auch per E-Mail über
presse@de.tuv.com sowie im Internet: www.tuv.com/presse


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