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Presseerklärung Katarina Witt zu Vorwürfen gegen ihre Stiftung

Geschrieben am 22-12-2011

Berlin (ots) - Als Rechtsanwalt von Frau Katarina Witt möchte ich
Ihnen in Ansehung aktueller Berichterstattung die nachfolgende
Pressemitteilung unserer Klientin zur Kenntnis geben.

Prof. Dr. Christian Schertz
Rechtsanwalt

Seit Anfang Dezember tauchen in einigen Medien kritische Berichte
über mich im Zusammenhang mit der Katarina Witt-Stiftung gGmbH auf.
Verursacher der Vorwürfe ist ein gewisser Stefan Loipfinger, der
augenscheinlich diese Verleumdungen als PR-Kampagne für sein Buch
nutzt. Im Vordergrund stehen dabei zwei Vorwürfe:

Zum einen würde ich bzw. die Katarina Witt-Stiftung gGmbH ihre
Spender und die Öffentlichkeit über die Verwendung von Spenden im
Dunkeln lassen; es gäbe "keinerlei Auskunft", was die Stiftung "mit
dem Geld anderer Leute tut". Diese Behauptung ist falsch. Richtig
ist, dass die Katarina Witt-Stiftung gGmbH auf Ihrer Website
www.katarina-witt-stiftung,de, dort auf der Startseite unter dem
Button 'Mediaroom' zahlreiche Projekte und auch die Mittelverwendung
darstellt und beschreibt. Ebenso sind in der Broschüre der Stiftung
'Gemeinsam mehr bewegen', die man bei der Stiftung anfordern oder auf
der Website bzw. Facebook downloaden kann, ein großer Teil der
Projekte aufgelistet.

Ein weiterer Vorwurf von Stefan Loipfinger lautet, die Stiftung
habe Einnahmen zur Rückzahlung einer Forderung von Frau Witt in Höhe
von 200.000 Euro gegen die Stiftung verwendet. Dieses ist falsch.
Richtig ist: In der Gründungsphase der Katarina Witt Stiftung gGmbH
habe ich der Gesellschaft für die Aufbauarbeit ein Darlehen in Höhe
von 250.000 Euro gegeben. Im Jahr 2009 habe ich dann der Stiftung
150.000 Euro gespendet, indem ich der Stiftung einen Großteil dieser
Darlehensforderung erlassen habe. Somit stehen in den Büchern der
Stiftung zum Ende 2009 noch 100.000 Euro als Verbindlichkeit. Auch
auf diese Restforderung habe ich im Laufe des Jahres 2011 verzichtet.
Insofern entbehrt die Behauptung von Herrn Loipfinger, die Stiftung
hätte Einnahmen für Rückzahlungen des Darlehens verwendet, jeglicher
Grundlage. Es ist sehr bedauerlich, dass Herr Loipfinger mit der
ungeprüften Wiedergabe dieser falschen Behauptungen durch einige
Medien eine Plattform erhält, Promotion für sein unsauber
recherchiertes Buch zu machen. Damit schadet er nämlich vor allem den
vielen ehrenamtlich engagierten Menschen in gemeinnützigen
Organisationen und Vereinen, die gerade in der Vorweihnachtszeit auf
Spenden hoffen und für ihre Hilfsprojekte angewiesen sind.

Berlin, den 22.12.2011

Katarina Witt



Pressekontakt:
Prof. Dr. Christian Schertz
Schertz Bergmann Rechtsanwälte
Kurfürstendamm 53
10707 Berlin
Tel. 030 880015-0
Fax 030 880015-55
Mail:cs@schertz-bergmann.de


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