Kaffeefahrt-Betrüger gewinnen nicht immer / Auch wer sich hereinlegen ließ, kann einen Vertrag wieder loswerden
Geschrieben am 30-12-2011 |
Baierbrunn (ots) - Die Reue kommt oft erst nach einer Kaffeefahrt,
wenn klar wird, dass man zu einem völlig überhöhten Preis ein
Billigprodukt angedreht bekam. Natürlich ist es ratsam, auf die
unseriösen Angebote erst gar nicht einzugehen, aber weil es eben doch
so oft passiert, erinnert das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber"
daran, dass jeder innerhalb von 14 Tagen Verträge widerrufen kann -
allerdings per Einschreiben mit Rückschein, erklärt der auf die
betrügerischen Delikte spezialisierte Polizist Bernhard Stitz aus
Flensburg. "Falls Sie schon bezahlt haben, wenden Sie sich an die
Verbraucherzentrale oder die Polizei", rät er. "Schämen Sie sich
nicht, Hilfe zu holen. Es geht hier oft um kriminelle
Machenschaften."
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Das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber" 12 /2011 liegt in den
meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung
an Kunden abgegeben.
Pressekontakt:
Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: pirhalla@wortundbildverlag.de
www.wortundbildverlag.de
www.senioren-ratgeber.de
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