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Seit 1.1.2012 in Österreich: Rettungsgasse bilden!

Geschrieben am 03-01-2012

Auf Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich muss seit
1.1.2012 bei Staubildung eine "Rettungsgasse" gebildet werden.

Wien (ots) - Die Bildung von Rettungsgassen ist seit 1. Jänner
2012 bei Staubildung Pflicht auf Österreichs Autobahnen und
Schnellstraßen bzw. Autostraßen - also überall, wo die
Autobahnvignette benötigt wird. Rettung, Feuerwehr und sonstige
Einsatzkräfte sind um bis zu vier Minuten schneller vor Ort, die
Überlebenschancen von Unfallopfern steigen um bis zu 40 Prozent. Die
Rettungsgasse rettet Leben!

Wie funktioniert die Rettungsgasse?

- Kommt es auf Autobahnen oder Schnellstraßen bzw. Autostraßen zu
stockendem Verkehr oder Stau, sind alle Verkehrsteilnehmer
verpflichtet, eine Rettungsgasse zu bilden - schon bevor der Verkehr
still steht und auch wenn sich noch kein Einsatzfahrzeug nähert!

- Auf zweispurigen Fahrbahnen ordnen sich alle Fahrzeuge auf der
linken Spur parallel zum Straßenverlauf am linken Fahrbahnrand ein,
alle anderen weichen so weit wie möglich an den rechten Rand aus,
auch auf den Pannenstreifen.

- Dasselbe System gilt auf drei- oder mehrspurigen Fahrbahnen.
Alle Fahrzeuge auf der äußersten linken Spur fahren so weit wie
möglich nach links. Alle anderen Spuren fahren so weit wie möglich
nach rechts.

So entsteht die sogenannte Rettungsgasse, die ausschließlich von
Einsatzfahrzeugen (Polizei, Feuerwehr und Rettung), Fahrzeugen des
Straßendienstes oder vom Pannendienst befahren werden darf.

ACHTUNG: Die Bildung einer Rettungsgasse ist nicht nur dann
notwendig, wenn ein Unfall als Ursache der Verzögerung auftritt. Auch
die freie Durchfahrt von Einsatzfahrzeugen zu anderen Einsatzorten
oder Krankenhäusern muss gewährleistet werden. UND: Auch wenn
vorausfahrende Verkehrsteilnehmer noch keine Rettungsgasse gebildet
haben, ist mit der Bildung einer Rettungsgasse zu beginnen.

Damit gilt in Österreich das gleiche Prinzip wie in Deutschland,
der Schweiz, Tschechien und Slowenien. In Österreich ist die Bildung
einer Rettungsgasse bei Staubildung VERPFLICHTEND!
Verkehrsteilnehmer, die unberechtigt die Rettungsgasse befahren oder
ein Einsatzfahrzeug behindern, müssen mit hohen Geldstrafen bis zu
2.180 Euro rechnen.

Mehr Informationen:
Eine Informationsbroschüre finden Sie auf www.rettungsgasse.com

Rückfragehinweis:
Leiter ASFINAG Unternehmenskommunikation
Mag. Christian Spitaler
Tel: +43 (0)/50108 10 835
christian.spitaler@asfinag.at


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