Hahn: "Immobilien-Dachfonds sind eine Fehlkonstruktion." / Gute Chancen auf Schadensersatz beim DJE Real Estate
Geschrieben am 10-01-2012 |
Hamburg (ots) - "Immobilien-Dachfonds sind eine Fehlkonstruktion",
meint der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von der Hahn Rechtsanwälte
Partnerschaft (hrp). "Nach dem Premium Management Immobilien-Anlagen
und dem DB Immoflex", begründet Hahn seine Kritik, "wird jetzt
bereits der dritte Fonds dieser Art, der DJE Real Estate,
abgewickelt." Der DJE Real Estate (ISIN: LU0188853955) der Dr. Jens
Erhardt Gruppe befindet sich seit 28. Dezember in Liquidation.
Der Fonds wurde am 5. Juli 2004 in Luxemburg aufgelegt und
verfügte jüngst nur noch über ein Volumen von 185 Millionen Euro. Vor
zwei Jahren waren es noch 651 Millionen Euro. Der Dachfonds hat die
Anlegergelder zu 56 Prozent in offene Immobilienfonds, zu 30 Prozent
in geschlossene Immobilienfonds und zu zehn Prozent in
Immobilienaktien investiert. "Das war fatal für die rund 10.000
betroffenen Anleger", meint Hahn, "denn bei offenen Immobilienfonds
wurde auch in den Morgan Stanley P2 Value, den TMW Immobilien
Weltfonds und den AXA Immoselect angelegt. Und alle drei Zielfonds
werden bereits abgewickelt."
Hahn kritisiert, dass sicherheitsorientierte Anleger insbesondere
mit "zwei Argumenten geködert wurden: Diversifizierung und höhere
Rendite". Insgesamt seien mehr als eine Million Anleger betroffen,
die insbesondere aufgrund von Falschberatung einer Bank offene
Immobilienfonds erworben haben. Rund 15 Prozent davon, also mehr als
150.000 Anleger, hätten in Immobilien-Dachfonds investiert. Banken
und Sparkassen sind zunehmend gesprächsbereit, wenn es um
Schadensersatzansprüche geht. Hahn: "Wir haben festgestellt, dass
sich mittlerweile einige Banken und Sparkassen außergerichtlich mit
den geschädigten Anlegern einigen wollen." Dabei sollten Anleger
beachten, empfiehlt Hahn, dass die Schadensersatzansprüche nicht
verjähren und gegebenenfalls Maßnahmen dagegen eingeleitet werden.
Zum Kanzleiprofil:
Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird in JUVE, Handbuch für
Wirtschaftskanzleien 2011/2012, als eine der häufig empfohlenen
Kanzleien im Kapitalanlegerschutz benannt. Der Kanzleigründer, RA.
Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren ausschließlich im Bank- und
Kapitalmarktrecht tätig. RA. Hahn und RAin. Dr. Petra Brockmann sind
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht und gehören laut
JUVE-Handbuch zu den "häufig empfohlenen" Anwälten. Hahn
Rechtsanwälte Partnerschaft mit Standorten in Bremen, Hamburg und
Stuttgart vertritt ausschließlich geschädigte Kapitalanleger.
Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte
Partnerschaft
RA Peter Hahn
Am Kaiserkai 10
20457 Hamburg
Fon: +49-40-367987
Fax: +49-40-365681
E-Mail:
peter.hahn@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de
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