VDAI-Wirtschaftspressekonferenz / 16. Januar 2012, Düsseldorf, Industrie-Club e.V. (mit Bild)
Geschrieben am 16-01-2012 |
Düsseldorf/Berlin (ots) -
- Es gilt das gesprochene Wort -
Unterhaltungsautomatenwirtschaft 2011
- Existenzängste in unsicherem politischen Umfeld
- Versuch der Vernichtung einer ganzen Branche
- Kumulation von Belastungen
- Überzogene Regelungen begünstigen das illegale Spiel
"Das Jahr 2011 war von einer "Hetzjagd" gegen das gewerbliche
Geld-Gewinnspiel gekennzeichnet. Die Länder versuchen in voller
Brutalität das gewerbliche Geld-Gewinnspiel zurückzudrängen, um ihr
Glücksspielmonopol abzusichern. Wenn aber die Länder ein Monopol
schaffen, selber als ökonomische Marktteilnehmer handeln, zudem noch
als eigene Kontrolleure auftreten, Steuern und Abgaben kassieren,
diese auch verteilen dürfen und sogar die Kompetenz haben,
Wettbewerber zu vernichten, dann sind Interessenkollisionen
vorprogrammiert.", so die Vorsitzenden des Verbandes der Deutschen
Automatenindustrie e.V., Paul Gauselmann und Uwe Christiansen.
Existenzängste in unsicherem politischen Umfeld
Die Automatenwirtschaft erzielte 2011 einen addierten Umsatz auf
allen drei Branchenstufen von 5,365 Mrd. Euro. Der Zuwachs war mit
4,3 % deutlich schwächer als 2010 gegenüber 2009 mit 5,8 %. Der
Umsatz der Hersteller ist mit 4,4 % geringer gestiegen als der Umsatz
im Aufstellerbereich (Bruttospielerträge bei
Geld-Gewinn-Spiel-Geräten sowie bei Unterhaltungsspielgeräten) mit
4,7 %.
Der Umsatz mit Geld-Gewinn-Spiel-Geräten
(Bruttospielerträge/Kassen) belief sich in absoluten Zahlen 2011 auf
4,14 Mrd. Euro (+ 5,1 %). Der längerfristige Vergleich der Umsätze im
Aufstellerbereich muss dramatische Strukturveränderungen
berücksichtigen, die sich im Zuge der Novellierung der
Spielverordnung (SpielV) im Jahre 2006 vollzogen haben. Seit Ende der
neunziger Jahre wandten sich Spielgäste zunehmend von den damals
technisch antiquiert anmutenden Geld-Gewinn-Spiel-Geräten ab. Dem
Innovationsdruck folgend kamen Unterhaltungsspielgeräte - sogenannte
Fungames mit Weiterspielmarken - auf den Markt, die den
Geld-Gewinn-Spiel-Geräten ähnlich waren, jedoch weit attraktivere
Spielverläufe boten, wie sie damals schon im Ausland und in
Spielbanken üblich waren.
Konsequenterweise verlagerten sich Umsätze vom klassischen
deutschen Geld-Gewinn-Spiel-Gerät auf diese neue Angebotsform. Da
diese Geräte jedoch dazu missbraucht wurden, um illegale Glücksspiele
zur veranstalten, wurden sie mit der Änderung der SpielV zum 1.
Januar 2006 verboten. Insgesamt mussten ca. 80.000 Geräte vom Markt
genommen werden. An ihre Stelle traten sukzessiv
Geld-Gewinn-Spiel-Geräte der neuen Generation, wie sie durch die
novellierte SpielV möglich geworden waren. In der Folge wuchs die
Zahl der aufgestellten Geld-Gewinn-Spiel-Geräte kräftig und damit
auch der mit ihnen erzielte Umsatz. Das kurzfristige deutliche
Wachstum ist jedoch trügerisch und bildet nicht die Realität ab, denn
der Umsatz, der sich vormals von den Geld-Gewinn-Spiel-Geräten zu den
Fungames verschoben hatte, gelangte jetzt sukzessive zu den
attraktiver gewordenen Geld-Gewinn-Spiel-Geräten zurück.
Bereinigt man die Zahlen um die strukturell bedingten
Umsatzverschiebungen zwischen der Geräteformen, so lässt sich auf der
Aufstellerebene in der Zeit zwischen 2005 und 2011 ein
durchschnittliches jährliches Kassenwachstum von 5 % feststellen. Die
Branche konnte seit der Novellierung der SpielV ein durchaus gesundes
Wachstum verzeichnen.
Die Umsatzsteigerung im Jahr 2011 mit 4,3 % setzt den
langfristigen Trend fort. Vor dem Hintergrund der aktuellen
politischen Diskussionen und der zunehmenden Unberechenbarkeit der
Politik kann dies durchaus noch als erfreulich bezeichnet werden. Die
weitere Entwicklung ist mit Blick auf die erklärte Absicht der
Länder, das gewerbliche Geld-Gewinnspiel massiv zurückzuschneiden,
von vielen Unsicherheiten bis hin zu Existenzängsten geprägt.
Zahl der aufgestellten Geld-Gewinn-Spiel-Geräte niedriger als 1995
Im Jahr 2011 waren in Deutschland 278.750 Unterhaltungsautomaten
mit und ohne Gewinnmöglichkeit aufgestellt. Dies ist knapp 10 %
weniger als 2005 mit 308.600 Geräten, ist aber knapp 30 % weniger als
1995 mit 390.500 Geräten.
Die Zahl gewerblich aufgestellter Geld-Gewinn-Spiel-Geräte betrug
1995 rd. 245.000 und ist im Jahr 2005 auf rd. 183.000 zurückgegangen.
Rechnet man die weiter oben schon genannten Fungames, die klassische
Geld-Gewinn-Spiel-Geräte zeitweilig ersetzt haben, hinzu, dann
ergibt sich für das Jahr 2005 eine Gesamtzahl von 263.000 Geräten. Im
Jahre 2006 erfolgte per Verordnung der Abbau der ca. 80.000 Fungames.
Ein großer Teil der Fungames wurde durch legale, von der
Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) zugelassene
Geld-Gewinn-Spiel-Geräte - nachdem diese verfügbar waren - ersetzt.
Die Ende 2011 installierte Zahl von 242.250 Geld-Gewinn-Spiel-Geräten
liegt jedoch immer noch unter dem Wert von 1995 sowie auch der
kumulierten Geräteanzahl von 2005 (incl. Fungames). Wenn einige
Kritiker der Branche entgegen diesen Zahlen ein stürmisches Wachstum
der Branche sehen, dann entspricht dies nicht der Wirklichkeit, da
der Wegfall der Fungames nicht berücksichtigt wird.
Das seit Jahren anhaltende moderate Wachstum steht im Einklang mit
der Beschlussfassung der Wirtschaftsministerkonferenz vom 17./18. Mai
2000. Dort heißt es ausdrücklich: "Dem gewerblichen Spiel müssen
Perspektiven gegeben werden, um den Wettbewerb mit dem
öffentlich-rechtlichen Spiel und dem Spiel im Internet bestehen zu
können." Dieser Beschluss verdeutlicht ein wesentliches Ziel der
SpielV, die am 01. Januar 2006 in Kraft getreten ist: Zunehmende
Erträge beim legalen, gewerblichen Automatenspiel waren politisch
gewollt.
Die Entwicklung im Bereich der Automatenaufstellung ist in der
jüngeren Vergangenheit von einem erheblichen Strukturwandel
gekennzeichnet. Der Trend geht zu größeren Spielhallenkomplexen mit
mehreren Konzessionen. Die Innen- und Außenarchitektur wurden
professionalisiert; der Service deutlich verbessert. Zudem finden in
vielen Fällen Standortverlagerungen in Gewerbegebiete und
autobahnnahe Bereiche (z.B. Autohöfe) statt.
Die größeren Vergnügungskomplexe werden Wünschen der Kunden, die
ein vielgestaltiges, tiefgestaffeltes Angebot erwarten, gerecht. Mit
ca. 30 % weiblichen Spielgästen konnten neue Kundenkreise gewonnen
werden. Alle Spielhallenbetreiber bemühen sich um gut geschultes
Personal. Insbesondere größere Komplexe verfügen immer über
qualifiziertes Personal und zeichnen sich durch bestmögliche
Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen aus, z.B. der Einhaltung der
Auslage von Info-Material zum problematischen Spielverhalten (vgl.
Feldstudie v. Jürgen Trümper, Arbeitskreis Spielsucht, 2011).
Absicherung des Monopols durch Vernichtung privater Wettbewerber
Nachdem der Lotteriestaatsvertrag im Jahre 2006 durch das
Bundesverfassungsgericht gekippt worden war, gab es seit 2008 den
Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV). Seit fast zwei Jahren diskutieren
die Länder über eine Novellierung dieses GlüStV. Die Diskussion hat
eine erhebliche Dynamik durch die Urteile des Europäischen
Gerichtshofes (EuGH) vom 8. September 2010 erhalten. Vor dem
Hintergrund des Verbots privater Sportwetten bejahte der EuGH eine
Inkohärenz der Regelungen des deutschen Glücks- und
Gewinnspielmarktes. Hierauf deuten nach Auffassung des Gerichts
massive Werbekampagnen von Lotto, die nach dem Staatsvertrag nicht
erlaubt sind, sowie das Wachstum der Angebote der Spielbanken und die
Expansion im Bereich gewerblicher Geld-Gewinn-Spiel-Geräte hin.
Wohlgemerkt: Das gewerbliche Automatenspiel ist für den EuGH weder
"Sündenbock" noch "Täter". Die Entwicklung in diesem Bereich ist für
ihn nur ein Indiz der Fehlerhaftigkeit des GlüStV im Sinne von
Kohärenz. Eine Einschränkung des gewerblichen Geld-Gewinnspiels wird
durch den EuGH ausdrücklich nicht gefordert. Ungeachtet dessen wurden
die Urteile des EuGH von interessierter Seite zweckinterpretiert und
gegen die Automatenwirtschaft ausgelegt.
Trotz massiver verfassungs- und europarechtlicher Bedenken
beabsichtigen die Länder - mit Ausnahme von Schleswig-Holstein - das
Glücksspielmonopol zu erhalten und private Sportwettangebote in
begrenztem Umfang zuzulassen. Alle Länder wollen jedoch gleichzeitig
das gewerbliche Geld-Gewinnspiel drastisch beschneiden. Auf Einwände
der EU-Kommission im Sommer 2011 reagierten die Länder erst nach
Anmahnung der Kommission Anfang Dezember 2011. Ohne abschließende
Position der Kommission im Rahmen der Notifizierung wurde der Erste
Glücksspieländerungsstaatsvertrag (1. GlüÄndStV) am 15. Dezember 2011
von 15 Ministerpräsidenten unterzeichnet. Die Länder haben damit die
Inhalte und die Vertriebsformen für ihre Glücksspielangebote
erweitert - wie z.B. die Einführung des Euro-Jackpots mit
Gewinnsummen von bis zu 90 Mio. Euro und den Vertrieb von Lotto über
das Internet und die breite Zulassung von Sportwetten. Gleichzeitig
beschneiden sie die private Wirtschaft - wie das gewerbliche
Unterhaltungsspiel sowie die Pferdewetten - in unerträglicher Weise.
Durch ein ganzes Maßnahmenbündel soll das gewerbliche
Geld-Gewinnspiel im Rahmen des 1. GlüÄndStV in existenzgefährdender
Weise zurückgedrängt werden, insbesondere durch
- das Verbot von Mehrfachkonzessionen,
- die Einführung von Mindestabständen zwischen Spielhallen,
- drastische Werbeeinschränkungen,
- die wirklichkeitsferne Verlängerung der Sperrzeiten,
- eine gesonderte glücksspielrechtliche Erlaubnis sowie
- einen auf nur fünf Jahre begrenzten Bestandsschutz für
bestehende gewerberechtliche, auf unbegrenzte Zeit erteilte
Spielhallenerlaubnisse.
Worum geht es den politisch Handelnden? Um die Vermeidung von
problematischem Spielverhalten und/oder um die Kanalisierung des
natürlichen Spieltriebs? In Zeiten des weltweiten und rund um die Uhr
verfügbaren Internets ist dies durch Monopole nicht zu gewährleisten.
In Wahrheit geht es um fiskalische Interessen, um Posten, Macht,
Einfluss und um die Zurückdrängung unliebsamer Konkurrenz. Die
Annahme, dass ein staatlich veranstaltetes Spiel unproblematischer
ist als ein privatwirtschaftlich oder gewerblich veranstaltetes Spiel
kann nur als Irrglaube bezeichnet werden. Zumal wenn man
berücksichtigt, dass das privatwirtschaftlich veranstaltete Spiel nur
im Rahmen strenger staatlich erlassener Eckdaten und nur nach Prüfung
durch die Physikalisch-Technische-Bundesanstalt angeboten werden darf
- und zwar im Gegensatz zu staatlichen Spielbanken nur mit kleinem
Geld.
Bestandsschutz im Rechtsstaat
Die gewerbliche Unterhaltungsautomatenwirtschaft arbeitet seit
Anfang der 50er Jahre auf gesicherter gewerberechtlicher Grundlage.
Im Vertrauen auf den Rechtsstaat und auf den Bestand unbefristet
erteilter gewerberechtlicher Erlaubnisse haben die über 5.000
Unternehmen der Branche umfangreich investiert. Über 70.000
Arbeitsplätze wurden geschaffen, davon 75 % für weibliche
Beschäftigte. Hinzu kommen noch einmal ca. 35.000 indirekt
beschäftigte Mitarbeiter. Seit 2008 gibt es zwei eigenständige
Berufsbilder in der Automatenwirtschaft und Hunderte von
Auszubildenden. Die Unternehmen entrichten jährlich über 1,5 Mrd.
Euro an Steuern und Sozialabgaben, davon weit über 440 Mio. Euro
Vergnügungssteuer an die Kommunen.
Am 01. Juli 2012 soll der 1. GlüÄndStV in Kraft treten. Dieser und
die Ausführungsgesetze der Länder dürfen jedoch nicht isoliert
betrachtet werden. Sie müssen im Zusammenhang mit zusätzlich
beabsichtigten bzw. bereits in Kraft getretenen Spielhallengesetzen
der Länder sowie mit der von den Ländern geforderten Änderung der
SpielV gesehen werden. In Verbindung mit verkürzten Öffnungszeiten
für Spielhallen und erhöhten Vergnügungssteuersätzen zahlreicher
Kommunen ergibt sich eine Kumulation der einschränkenden und
belastenden Regelungen (Stichwort: Mehr-Ebenen-Problematik). Die
Verwirklichung der die Branche betreffenden Maßnahmen führt in weiten
Bereichen faktisch zur Enteignung von Unternehmen und verstößt
fundamental gegen die grundrechtlich garantierte Berufsfreiheit. Die
Folgen sind katastrophal:
- Vernichtung von mehr als 50 % der Existenzen und aller
Arbeitsplätze im Bereich der Automatenwirtschaft innerhalb der
Übergangszeit von fünf Jahren.
- Bei der Industrie würde die inzwischen bekannt gewordene
Änderung der SpielV, durch die die Attraktivität der heutigen
Geld-Gewinn-Spiel-Geräte in unakzeptabler Weise beschnitten
wird, kurzfristig die gesamte Produktion lahmlegen. Am Markt
befindliche, attraktive Geräte sowie alternative Angebote, z.B.
im Internet, würden die Nachfrage nach weniger spannenden
Spielen unmittelbar drastisch einbrechen lassen.
- Hauptnutznießer wären illegale Internet-Angebote. In Deutschland
haben über 30 Mio. private Haushalte Internetzugang. Die zu
erwartende Entwicklung über Smartphones und Tablets dürfte
grenzenlos sein.
- Fehlende soziale Kontrollen und Spielangebote ohne Grenzen für
Gewinne und Verluste (wie sie die SpielV sehr eng vorschreibt)
würden den Spieler- und Jugendschutz zu Worthülsen verkommen
lassen.
- Eine Ausweitung des illegalen Spiels würde zudem die
Finanzprobleme der staatlichen Anbieter verstärken, zu
rückläufigen Steuereinnahmen sowie zu Kaufkraftverlusten und
Arbeitsplatzabbau im Inland führen.
Mehr als 99 % aller Erwachsenen spielen ohne Probleme
Nach vorliegenden Bevölkerungsstudien liegt der Anteil von
Spielern mit pathologischem Spielverhalten in Deutschland bei allen
Spielformen zwischen 0,19 und 0,56 % der erwachsenen Bevölkerung. Im
europäischen Vergleich liegt dieser Wert am unteren Ende des
Spektrums.
Eine an der Hochschule Bonn Rhein-Sieg durchgeführte Studie von
Prof. Peren brachte folgendes Ergebnis: Auf jeweils 100 Mio. Euro
Ausgaben für Glücks- und Gewinnspiele beträgt der Anteil
pathologischer Spieler
- beim Online-Glücksspiel 6,67 %,
- bei Roulette und bei den Glücksspielautomaten in Spielbanken
2,56 %,
- bei Lotto 0,35 % und
- bei Geld-Gewinn-Spiel-Geräten 0,9 %.
Die für das Geld-Gewinnspiel positive Bilanz wird von den
Kritikern negiert. Gemessen an der Marktdurchdringung ist das Risiko
für krankhaftes Spiel - abgesehen von Lotto - wesentlich niedriger
als bei den anderen Angeboten.
Die Ergebnisse einer aktuellen, im November 2011 vorgelegten
Untersuchung des Emnid-Instituts fügen sich in die großen
Bevölkerungsstudien ein. Die Untersuchung räumt mit dem Vorurteil
auf, dass pathologische Spieler auf ein spezielles Spiel fixiert
seien. Bei der Bekämpfung krankhaften Spielverhaltens gehört die
Spielerpersönlichkeit in das Zentrum der Betrachtung und nicht das
Spiel. Wer eine Spielform bekämpft und meint, damit das Problem des
krankhaften Spiels in den Griff zu bekommen, der irrt. Verbote
schützen nicht.
Im Sinne der Ergebnisse der aktuellen Emnid-Studie hat die
Automatenwirtschaft zusätzlich neue Wege für niederschwellige Hilfs-
und Beratungsangebote beschritten: So schulte der Caritas-Verband für
das Erzbistum Berlin e.V. ab 2011 bundesweit über 1.500 Mitarbeiter
von Spielstätten. Ziel ist es, frühzeitig pathologisches
Spielverhalten zu erkennen und Betroffene an regionale
Hilfeeinrichtungen zu vermitteln. Im Unterschied zu den Spielbanken
werden exzessive Spieler nicht ausgesperrt. Ihnen wird vielmehr "die
Hand gereicht" und flächendeckend qualifizierte Hilfe angeboten. In
jeder Spielhalle liegen Informationsflyer aus, anhand derer Spieler
ihr eigenes Spielverhalten prüfen können. Darin finden sie auch die
Kontaktdaten fachlich qualifizierter Informations-und Hilfsstellen.
Seit Jahrzehnten ist auf jedes Geld-Gewinn-Spiel-Gerät der
Warnhinweis aufgedruckt "Übermäßiges Spielen ist keine Lösung bei
persönlichen Problemen". Daneben ist die Nummer einer Telefon-Hotline
genannt, die bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
aufgeschaltet ist.
Wichtig im Sinne der Prävention pathologischen Spielverhaltens und
der Vermeidung von Kontrollverlusten ist zudem das Alkoholverbot in
Spielstätten. Seit 1985 ist dies gesetzlich vorgeschrieben, nachdem
es zunächst auf freiwilliger Basis praktiziert wurde.
Angriffe auf das gewerbliche Geld-Gewinnspiel
Die Umsätze bei den Anbietern im staatlichen Glücksspielmonopol
gehen seit Jahren zurück. Dies wird zum großen Teil der
Unterhaltungsautomatenwirtschaft angelastet. Für die Umsatzrückgänge
der Anbieter im staatlichen Glücksspielmonopol sind allerdings viele
Faktoren ursächlich:
- Die Expansion der illegalen Spielangebote im Internet,
- lückenlose Ausweiskontrollen in den Automatensälen der
Spielbanken,
- Rauchverbote,
- das Verbot eigener Internetauftritte deutscher Spielbanken und
- unattraktive, absolut nicht konkurrenzfähige geringe
Auszahlquoten bei Oddset.
Die staatlichen Anbieter machen Druck. Hinzukommt: Die Kassen der
Kommunen sind leer. Dies ist eine Ursache für die relativ großzügige
Genehmigungspraxis für Spielhallen in der jüngeren Vergangenheit,
durch die die Kommunen 2011 ca. 440 Mio. Euro Vergnügungssteuer
eingenommen haben. An einigen Stellen wird, insbesondere durch
größere Spielhallenkomplexe, der Eindruck einer Häufung von
Spielhallen hervorrufen. Eine "Spielhallenflut" wird herbeigeredet,
obgleich die Kommunen die Ansiedlung über das Baurecht punktgenau
steuern können. Gefördert wird die Diskussion auch durch einige
Wissenschaftler und durch Berater mit eigenen finanziellen
Interessen.
Diese ungünstige Gemengelage führt - abgesehen vom 1. GlüÄndStV -
zu Forderungen nach eigenen Länder-Spielhallengesetzen, zu Druck auf
den Bund bezüglich einer Novellierung der SpielV und bei den Kommunen
zu Sperrzeitverlängerungen und Anhebungen von
Vergnügungssteuersätzen. Druck erfolgt von mehreren Seiten und führt
zu einer klassischen "Mehr-Ebenen-Problematik". Gerade für die
Kommunen und für die Vergnügungssteuer gilt: Eine Kuh, die man melken
will, darf man nicht schlachten. Die Kommunen profitieren von der
Ansiedlung von Spielhallen über die Vergnügungssteuer.
Zwischenzeitlich ist die Steuerschraube aber vielfach überdreht. Nach
Feststellungen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG liegt die
Grenze der Tragfähigkeit von Vergnügungssteuer bezogen auf die
Bruttokasse bei 8,82 % und gemessen an der Nettokasse bei 10,5 %.
Gegen das Berliner Vergnügungssteuergesetz ist bereits
Verfassungsbeschwerde beim Landesverfassungsgerichtshof Berlin
eingereicht worden.
Spiel im Internet rund um die Uhr - ohne Grenzen und ohne soziale
Kontrolle
In Deutschland sind alle gewerblich betriebenen
Geld-Gewinn-Spiel-Geräte ausnahmslos von der PTB zugelassen und
entsprechen den Vorschriften der SpielV. In einer
Spielstättenkonzession dürfen maximal 12 Geräte aufgestellt werden.
Je Gerät sind rechnerisch mindestens 12 m² Grundfläche erforderlich.
Um das gleichzeitige Bespielen mehrerer Geld-Gewinn-Spiel-Geräte zu
erschweren, dürfen die Geräte nur in Zweiergruppen mit Trennwänden
aufgestellt werden. Unangemessen hohe Verluste in kurzer Zeit sind
durch die Vorschriften der SpielV ausgeschlossen. Um dies zu
gewährleisten, sind u.a. pro 5 Sekunden Spielzeit ein Höchsteinsatz
von 0,20 Euro und ein Höchstgewinn von 2 Euro, Gewinn- und
Verlustsummenbegrenzungen sowie eine Spielpause von 5 Minuten nach
einer Stunde Spielzeit vorgeschrieben. Im Durchschnitt dürfen laut
SpielV in einer Stunde maximal 33 Euro verloren werden. In der Praxis
sind es nur zwischen 5 und 15 Euro (nach einer Studie des Fraunhofer
Instituts sind es durchschnittlich 10,89 Euro pro Stunde).
Derartige Grenzen kennen das Internet und das Spiel in den
Automatensälen der Spielbanken nicht. Wenngleich in Deutschland
bislang Glücks- und Gewinnspiele im Internet unzulässig sind, gibt es
Tausende von Angeboten im Netz - für fast Jedermann - unabhängig vom
Alter - rund um die Uhr. Im Internet sind Glücksspiele mit
Geldeinsatz zu finden, wie sie z.B. in den Spielbanken angeboten
werden. Es gibt aber auch Spiele, die exakt denen in gewerblich
betriebenen Geld-Gewinn-Spiel-Geräten entsprechen. Die Einsatz- und
Gewinnmöglichkeiten sind jedoch nicht begrenzt. Zahlungen auf anonyme
Spielerkonten sind möglich mit Kreditkarten, Prepaid-Karten, Pay
Safe-Systemen, Warengutscheinen etc.
Eine übermäßige Beschneidung des streng regulierten und
kontrollierten Geld-Gewinnspiels hat zwangsläufig eine Abwanderung
von Spielgästen zu unregulierten und unkontrollierten Spielangeboten
zur Folge. Dort besteht die Gefahr von unangemessen hohen Verlusten
in kurzer Zeit. Eine soziale Kontrolle gibt es nicht. Der Spieler-
und Jugendschutz bleibt auf der Strecke.
Für das gewerbliche Geld-Gewinnspiel in Deutschland existiert ein
umfangreiches Regelwerk, von der Gewerbeordnung über die SpielV bis
hin zum Jugendschutzgesetz. Es gibt kein Regelungsdefizit, sondern
allenfalls ein Kontroll- und Vollzugsdefizit.
Die Unternehmen der Automatenwirtschaft verschließen sich nicht
der Optimierung des Spielerschutzes sowie einem Fine-Tuning der
spielrechtlichen Vorschriften. Sie werden sich jedoch mit allen zur
Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Mitteln auf allen prozessualen
Ebenen gegen eine Vernichtung ihrer Existenz wehren. Wir werden eine
Prozessflut ohne Beispiel und immense Schadenersatzforderungen,
bundesweit über 4 Mrd. Euro, erleben!
Pressekontakt:
VERBAND DER DEUTSCHEN AUTOMATENINDUSTRIE E.V.
Dircksenstraße 49, 10178 Berlin
Tel.: (0 30) 28 40 70, Fax: (0 30) 28 40 72 72
E-Mail: vdai@vdai.de
Internet: www.vdai.de
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